Bühlmann Cécile · Nationalrat · 1999-12-16
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 1999-12-16
Wortprotokoll
Nachdem die PKB, wie das der Kommissionssprecher schon gesagt hat, jahrelang nur durch Negativschlagzeilen auffiel und deswegen von einer PUK durchleuchtet werden musste, steht sie heute wieder zur Diskussion, aber diesmal eben, weil sie auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden soll. Was das Schlamassel bei der PKB betrifft, scheinen inzwischen einige Silberstreifen am Himmel aufzutauchen. Geändert werden muss die rechtliche Grundlage, weil verschiedene Veränderungen in der Personalpolitik des Bundes dies erfordern.
Lassen Sie mich aber, bevor ich auf die Gesetzesvorlage näher eintrete, noch etwas Grundsätzliches zum Verhältnis zwischen der ersten und der zweiten Säule sagen: In der Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge steht die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die AHV, im Mittelpunkt. Aber nur gerade rund 35 Prozent der Gelder der Altersvorsorge betreffen die AHV und deren Ergänzungsleistungen. Die obligatorische und überobligatorische berufliche Vorsorge, also die zweite Säule, die über das BVG geregelt wird, stellt mit 60 Prozent quantitativ die weitaus wichtigere Säule dar als die AHV. Es werden heute bedeutend höhere Einzahlungen in die zweite als in die erste Säule vorgenommen. Es geht hier um Beträge in der Grössenordnung von gegen 400 Milliarden Franken. Der obligatorische Teil dient dabei der Erhaltung des Lebensstandards. Doch vor allem höhere Einkommen profitieren durch steuerbefreite Vermögensbildungen im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge.
Wir Grünen kritisieren, dass die zweite Säule eine viel grössere Bedeutung hat als die erste, weil die erste für alle Personen in diesem Land eine Existenzsicherung darstellen sollte, ob erwerbstätig oder nicht, ob teilzeitlich erwerbstätig oder nicht. Die zweite Säule privilegiert im Prinzip jene, die schon ein Leben lang Erwerbsarbeit geleistet haben.
Wir hoffen da natürlich auf Korrekturen bei der BVG-Revision. Jetzt aber zurück zum Gesetz.
Grundsätzlich sind wir für Eintreten auf die Vorlage, weil wir uns mit den Grundzügen der Revision einigermassen einverstanden erklären können. Mit den Grundzügen zum Beispiel, dass die Pensionskasse nicht privatisiert, sondern eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit wird und dass nicht - wie das die Minderheit Weyeneth fordert - durchgängig das System des Beitragsprimates eingeführt wird. Zugegeben, es haben beide Primate Vor- und Nachteile, aber das ist bei jedem Modell so, Herr Weyeneth; Sie finden nie ein Modell, das nur Vorteile hat, und ein anderes, das nur Nachteile hat.
Der Bundesrat schlägt uns ja eine Art Mischform vor. Die Vorlage verlangt, dass bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze das Leistungsprimat gilt und darüber - das ist immerhin ein Fortschritt, dass für "Beletage-Lösungen" nicht mehr einfach das Leistungsprimat gilt - das Beitragsprimat. Das betrachten wir als Fortschritt gegenüber dem Status quo.
Das Leistungsprimat - liessen wir uns von Experten in der Kommission in Hearings erläutern - kommt grundsätzlich den Arbeitgeber nicht billiger zu stehen als das Beitragsprimat. Für gleiche Leistungen sind beide gleich teuer. Das Leistungsprimat verteilt - das ist richtig - die Risiken auf die beteiligten Parteien anders als das Beitragsprimat. Im Leistungsprimat tragen vorwiegend die Kassen die Risiken der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung, ebenfalls das Zinsrisiko. Beim Beitragsprimat tragen letzteres vor allem die Versicherten.
Was aus den Hearings auch klar wurde, ist die Tatsache, dass die Einführung des Beitragsprimates die Solidaritäten unter den Versicherten abschafft. Das sind für uns genügend Gründe, am Leistungsprimat - allerdings mit der Einschränkung, wie sie das Gesetz vorsieht - festzuhalten.
Deshalb sind wir für Eintreten und gegen den Rückweisungsantrag Weyeneth.
Zudem ist die Vorlage, die uns präsentiert wird, auch ein Produkt einer langen und harten Auseinandersetzung zwischen dem Arbeitgeber Bund und den Personalverbänden, den Sozialpartnern. Die Pensionskasse, wie sie uns heute präsentiert wird bzw. wie sie schon existiert, liegt laut Untersuchungen im Vergleich zu anderen Kassen etwa im hinteren Mittelfeld. Wenn wir jetzt die Leistungen weiterhin verschlechtern würden - wir kommen beim Teuerungsausgleich noch darauf zurück -, würden wir die Differenz gegenüber privaten Kassen erhöhen.
Insgesamt sind sind das Gründe genug, um auf die Vorlage einzutreten und am Leistungsprimat in der eingeschränkten Form festzuhalten. Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion um Eintreten.