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preparatory:AB 47815

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-09

Wortprotokoll

Die Ausführungen von Herrn Fehr sind zutreffend. Er nimmt nämlich Bezug auf Artikel 13 des Abkommens, wo in der Tat vorgesehen ist, dass man die Entwicklung dieses Abkommens im Rhythmus von drei Jahren gemeinsam beurteilt. Das, was Sie hier zu entscheiden haben, ist, nach Auffassung des Bundesrates, eine parlamentsinterne Angelegenheit. Es geht um die Frage, wie Sie sich und Ihre Rolle im Rahmen dieses Gesetzes sehen wollen. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass man hier in bestimmten Rhythmen eine Lagebeurteilung macht, dass man insbesondere das Gesetz auch als Ausfluss des Abkommens beurteilt. Insofern möchte der Bundesrat hier keine Stellung beziehen. Er überlässt es selbstverständlich dem Parlament, wie es sich die Mitverfolgung des Gesetzesvollzuges vorstellt.

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