Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-09

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-09

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, in all diesen Fällen der Mehrheit zuzustimmen, und sage Ihnen, weshalb: Wenn heute jemand unter schweizerischem Recht Verrechnungssteuer hinterzieht und dabei erwischt wird, wird er dafür nach dem Verrechnungssteuergesetz bestraft; das wissen wir. Dann ist die Strafe die, dass man den hinterzogenen Betrag erbringen muss, dann gibt es eine Busse bis maximal 30 000 Franken, oder man muss bis zum Dreifachen des hinterzogenen Betrages rückerstatten. Das ist die interne Lösung.

Wir haben hier für das Zinsbesteuerungsgesetz die gleiche Lösung gewählt, aber bei der Rückerstattung einfach den dreifachen Betrag weggelassen. An sich - das ist wahrscheinlich das zentrale Argument - muss ja der Rückbehalt erstattet werden, und das ist Strafe genug. Das bedeutet, dass man diesen Betrag kassieren muss. Wenn ich noch einen Blick über die Grenzen werfe und schaue, wie andere Länder das handhaben, so kann ich Ihnen das Beispiel von England geben. Dort ist die Maximalstrafe - jetzt müssen Sie gut zuhören - 3000 Pfund. Nun müssen Sie diese 3000 Pfund dem Betrag der Minderheit Recordon gegenüberstellen; da sind wir in Bezug auf das Strafmass nicht auf demselben Planeten, Herr Recordon!

Deshalb ersuche ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-09 | Lexipedia | Lexipedia