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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-12-09

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-09

Wortprotokoll

Obschon die CVP eigentlich die Partei des Föderalismus ist, sind wir der Meinung, dass es in diesem ganz spezifischen Bereich überhaupt keinen Sinn macht, die Kantone mitzuberücksichtigen. Der Ertrag des Steuerrückbehaltes konnte bis anhin - das wissen wir alle - nicht festgelegt werden, und dennoch sprechen die Behörden von einem zweistelligen Millionenbetrag. Wenn wir den Verteilschlüssel - wir sprechen von 10 Prozent der 25 Prozent des Rückbehaltes des Bundes, d. h. von 2,5 Prozent - anwenden, dann müssen wir feststellen, dass alleine der administrative Aufwand für die Festlegung der Verteilkriterien, welche gemeinsam zwischen EFD und den Kantonen erfolgen muss, in einem Missverhältnis zum zu verteilenden Geld steht. Entgegen dem Verteilschlüssel, den wir beim [PAGE 1999] NFA angewendet haben und der im Wesentlichen vorsieht, dass die Finanzkraft als Verteilkriterium durch andere Kriterien, vor allem die Bevölkerungszahl, ersetzt wird, geht man im EFD davon aus, dass die Aufteilung gemäss einer Mischrechnung aus generierten Einnahmen und Bevölkerungszahl zu erfolgen hätte.

Nochmals: Der administrative Aufwand steht in keinem Verhältnis zum zu verteilenden Geld. Wir sprechen von 2,5 Prozent, von wenigen Millionen Franken. Es kommt dazu, dass die Kantone, ausser bei Beschlagnahmungen und bei Hausdurchsuchungen, keinen direkten Beitrag leisten.

Wir sind daher der Meinung, dass die durch den Steuerrückbehalt erzielten Einnahmen ausschliesslich dem Bund gutgeschrieben werden müssen, und lehnen den Minderheitsantrag ab.