Fasel Hugo · Nationalrat · 2004-12-09
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2004-12-09
Wortprotokoll
Schliesslich und endlich sind wir jetzt doch noch bei den flankierenden Massnahmen angekommen. Ich wäre froh gewesen, wenn auch alle jene, die sich gestern ganz allgemein zu den flankierenden Massnahmen geäussert hatten, noch da wären, weil vieles behauptet wurde, was gar nicht in den flankierenden Massnahmen steht. Es wäre also eine Möglichkeit für alle jene gewesen, die den Text bisher nicht gelesen haben, jetzt noch zuzuhören und sich noch einmal wirklich ernsthaft mit dem, was sie behauptet haben, auseinander zu setzen und für sich selber zu prüfen, ob diese Behauptungen mit dem, was hier steht, übereinstimmen.
Die erste Massnahme, die hier vorgeschlagen wird, ist, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmenden eine schriftliche Information gibt über den Namen des Arbeitgebers, über die Funktion, welche der Arbeitnehmer ausführen soll, über den Lohn, den er erhält, und über die Länge der Arbeitszeit.
Wenn ein Unternehmen aufgrund dieser flankierenden Massnahme das Land verlässt, dann muss ich fragen: In welcher Welt lebt derjenige, der das gestern hier behauptet hat? Es gehört doch zum anständigen Umgang zwischen Unternehmung und Angestellten, dass die Leitung ihren Beschäftigten sagt, wie man miteinander umgeht, damit diese wenigstens wissen, wie die Firma heisst. Wenn jemand deshalb das Land verlässt, dann handelt es sich um eine Unternehmung "douteuse". Auch ordnungspolitisch bedeutet das: Wer für den Markt operiert, muss zugeben, dass dies völlig marktkompatibel ist, weil es zur Wettbewerbsneutralität gehört, zu sagen, wie hoch der Lohn ist. Das ist das Marktkonzept. Wer angeben muss, wie die Firma heisst, der sorgt für Transparenz; auch das ist ordnungspolitisch korrekt.
Darüber hinaus ging ich immer davon aus - und glücklicherweise hat die Mehrheit das bisher auch so gesehen -, dass zum Markt auch das Prinzip des Anstandes gehört, seinen Arbeitnehmenden zu sagen, wie man sich ihnen gegenüber verhalten will. Das ist ein Gebot des Anstandes, Herr Ineichen. Deshalb stimmen Sie hoffentlich dieser Lösung zu.