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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2004-12-09

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-09

Wortprotokoll

Bezüglich Obligationenrecht ist als zusätzliche, verschärfende flankierende Massnahme im Wesentlichen vorgesehen, den mündlichen Arbeitsvertrag aufzuheben, zu verbieten, also nur noch schriftliche Arbeitsverträge zuzulassen. Da stellt sich jetzt einfach die Frage: Was haben mündliche Arbeitsverträge dazu beigetragen, dass es zu Missbräuchen in Arbeitsverhältnissen, in Angestelltenverhältnissen, gekommen ist? Wir haben diese Frage in der Kommission mehrfach und immer wieder gestellt. Wir haben schliesslich von Herrn Bundespräsident Deiss zur Antwort bekommen, es gehe nicht um Missbräuche, es seien an sich in diesem Bereich keine Missbräuche festgestellt worden. Aber man brauche die Schriftlichkeit des Arbeitsvertrages, damit die Kontrolleure auch etwas zu kontrollieren hätten.

Da muss ich Sie nun einfach fragen: Was soll das, dass wir eine verschärfende Massnahme, eine der Flexibilität des Arbeitsmarktes schadende Massnahme, treffen, nur um Kontrolleuren das Leben zu erleichtern? Das ist ein typisches Beispiel dafür. Herr Bundespräsident, Sie haben vorhin ausdrücklich gesagt, für die Schweiz sei es entscheidend, dass sie über einen flexiblen Arbeitsmarkt verfüge. Das sei das A und O für den Erhalt schweizerischer Konkurrenzfähigkeit. [PAGE 2017] Und nun sollen wir eine Massnahme treffen, die den Arbeitsmarkt beeinträchtigt, seine Flexibilität schwächt, die bei einem plötzlich hereinkommenden Auftrag die Möglichkeit zu rascher Entscheidung behindert. Wir bürokratisieren eine bewährte Lösung, nur damit Kontrolleure Futter bekommen. Nur damit die Bürokratie funktioniert, treffen wir hier eine die Arbeitsverhältnisse behindernde Massnahme.

Dabei ist festzuhalten: Wir schaffen diese Schikane allein für in der Schweiz tätige Kleinunternehmen und Unternehmen. Diejenigen, die von jenseits der Grenze her bei uns tätig sind, sind nicht davon betroffen. Wir benachteiligen einzig und allein den Schweizer Arbeitsplatz. Da muss man einfach fragen: Was hat das für einen Sinn? Weshalb treffen wir allein irgendwelchen Kontrolleuren zuliebe eine Massnahme, die keinen Missbrauch beseitigt, weil noch kein Missbrauch festgestellt worden ist?

Es ist kaum zu bestreiten, dass wir in Bezug auf die Freizügigkeit gewisse Risiken eingehen. Dafür, wird gesagt, eröffnen wir vielleicht auch neue Möglichkeiten. Eines aber wissen wir, wenn wir als "Vorbild" das Geschehen auf dem Arbeitsmarkt Deutschland zum Vergleich heranziehen: Dort hat man festgestellt, dass das Verschwinden, das Abwandern von Arbeitsplätzen deshalb überdurchschnittlich schnell verlaufen ist, weil kein anderer Arbeitsmarkt innerhalb der EU in den letzten Jahren stärker und einschneidender reguliert worden ist als der deutsche, womit Arbeit dort zunehmend behindert worden ist. Das ist ein Zusammenhang, der bekannt ist. Und wir treffen ohne äussere Not eine Massnahme, die in die genau gleiche Richtung wirkt wie in Deutschland. Wir erschweren, wir bürokratisieren, wir treiben Raubbau an der Flexibilität, wir benachteiligen unseren eigenen Arbeitsmarkt, und das nur irgendwelchen Bürokraten zuliebe. Das ist eine schäbige Massnahme.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit und im Namen der SVP-Fraktion, meinem Antrag zuzustimmen und damit die Einschränkung und Schädigung der Flexibilität des Arbeitsmarktes Schweiz zu verhindern.