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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2004-12-13

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-13

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, dieses Geschäft an die Kommission zurückzuweisen. Warum dieser Rückweisungsantrag? Im Verlauf der Kommissionsberatungen hat es sich gezeigt, dass die Vorlage des Bundesrates zwar der angespannten Finanzlage des Bundes Rechnung trägt, andere wichtige Einflussfaktoren aber nicht oder zu wenig gewichtet wurden bzw. über diese Einflussfaktoren zum heutigen Zeitpunkt noch zu wenig Klarheit besteht. Im Gegensatz zu Kommissionssprecher Fehr bin ich der Meinung, dass bei dieser Vorlage noch sehr vieles abzuklären wäre. Worüber herrscht zu wenig Klarheit?

Erstens über die definitiven Beschlüsse der Räte zur Änderung der Finanzierung der FinöV-Projekte. Diese Vorlage [PAGE 2054] liegt jetzt bei der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates. Konkret geht es um die Erhöhung der Bevorschussungslimite von 4,2 auf 8,1 Milliarden Franken - vielleicht noch etwas mehr, wenn diese Debatte abgeschlossen ist -, dies wohlverstanden ohne Teuerung.

Zweitens besteht überhaupt keine Klarheit darüber, wie die Gesamtschau für die FinöV und weitere Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs aussehen wird, die uns der Bundesrat erst auf 2007 oder 2008 zugesichert hat.

Wenn wir heute über die HGV-Vorlage beraten, sind wir also sozusagen auf beiden Augen blind. Das ist auf jeden Fall Grund genug, das Geschäft in die Kommission zurückzugeben.

Gemäss FinöV-Vorlage soll der HGV-Anschluss primär Verbesserungen der grenzüberschreitenden Verbindungen sicherstellen, während der Verkehr innerhalb der Schweiz mit dem Konzept "Bahn 2000" gestärkt werden soll. Deshalb sieht das HGV-Anschlusskonzept in erster Linie Ausbauten auf den Korridoren vor, die in den Vereinbarungen mit Deutschland und Frankreich genannt werden, die jedoch nicht Bestandteil des Konzepts "Bahn 2000" sind. Diese Vorgabe hält die heute zur Diskussion stehende Fassung unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eindeutig nicht ein.

Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen will der Bundesrat zurzeit nur eine erste Phase des HGV-Anschlusses verwirklichen. Er beantragt dafür einen Verpflichtungskredit von 665 Millionen Franken. Noch nicht baureife Projekte in Frankreich und Vorhaben in der Schweiz, die einer vertieften Abstimmung mit der langfristigen Planung bedürfen, würden einer zweiten Phase des HGV-Anschlusses zugerechnet. Diese Aufteilung in zwei Phasen hat verschiedene Kantone mobilisiert, und im Einvernehmen mit der Finanzkommission ist das Programm des Bundesrates um 325 Millionen Franken aufgestockt worden. Betreffend das Dilemma, nur die Forderungen der 18 Kantone zu berücksichtigen oder gleich das ganze Programm zu realisieren, will unsere Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen das volle Programm realisieren und dafür Mittel von 1,3 Milliarden Franken berücksichtigen; das sind 635 Millionen Franken mehr, als beantragt worden sind.

Was sagen die SBB zu dieser Situation? In ihrer Stellungnahme gehen die SBB davon aus, dass die Mittel für Investitionen ins schweizerische Schienennetz aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Bundes und des hohen Mittelbedarfs für die Neat auf lange Zeit begrenzt sind. Die Mittel, die unter dem Titel HGV-Anschluss verwendet werden, werden in den nächsten 10 bis 20 Jahren für die Beseitigung der verbleibenden Engpässe im schweizerischen Netz fehlen.

Mit dem Rückweisungsantrag wird verlangt, dass die in der FinöV-Vorlage vorgeschriebenen Massnahmen noch einmal überprüft werden. Herr Fehr Hans-Jürg, es sind dort Massnahmen aufgelistet - es ist nicht so, dass dort nichts enthalten wäre -, sodass eine Sistierung des Geschäftes vorzunehmen ist, bis die Vorlage über die Änderung der Finanzierung verabschiedet ist und vor allem ein Zwischenbericht zur Gesamtschau über die ÖV-Projekte vorliegt, was im Ständerat auf Mitte nächstes Jahr zugesichert worden ist. Es besteht kein derart grosser Zeitdruck, dass ein halbes Jahr Verzögerung ernsthafte Folgen hätte. Kein Projekt wird dadurch grundsätzlich infrage gestellt.

Ich bin davon überzeugt, dass eine durchdachtere und finanziell tragbarere Lösung gefunden werden kann, und bitte Sie deshalb, den Rückweisungsantrag zu unterstützen.