Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2004-12-14
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-14
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen, am Antrag der Mehrheit der WAK festzuhalten. Worum geht es? Es geht zum einen darum, dass wir die Substanz erhalten, indem wir das Geld in einen Fonds legen. Es geht weiter darum, dass von diesem Fonds aus zwei Drittel der Fondserträge in den AHV-Fonds fliessen und ein Drittel an die Kantone geht. Nach 30 Jahren ist ja dann eine neue Regelung möglich.
Diese Goldreserven sind unverteilte Gewinne, das hat der Ständerat so geklärt; sie können daher auch ohne weitere Bestimmungen verteilt werden. Was aber ganz wichtig ist: Im Nationalbankgesetz steht, dass diese Gewinnausschüttungen verstetigt werden müssen. Es ist also nicht möglich, dass man das ganze Geld, welches man aus dem Gold löst, auf einen Schlag verteilt, egal an wen. Gewinnausschüttungen müssen verstetigt werden. Deshalb ist zum Beispiel die Anwendung von Artikel 197 Ziffer 2 Absatz 2 Buchstabe a gemäss Antrag Meier-Schatz nicht möglich; er widerspricht dieser Vorschrift. Übrigens widerspricht dieser Antrag in diesem Punkt auch dem Grundsatz des Bundesrates bezüglich Substanzerhaltung. In seiner Botschaft - das finden Sie auch auf der Fahne - geht der Bundesrat davon aus, dass die Substanz erhalten werden soll.
Wir müssen uns auch daran erinnern, was bei der Abstimmung über die Solidaritätsstiftung passiert ist. Es ist ganz klar: Das Volk will Geld für die AHV; das ist aus der Umfrage im Anschluss an die Abstimmung klar herausgekommen. Weiter ist festzuhalten, dass die Kantone damals bereit waren, auf einen Drittel ihres Anteils zu verzichten.
Der Ständerat hat wahrscheinlich die Absicht, zwei Drittel der Substanz husch, husch den Kantonen zuzuhalten. Deshalb ist er bis heute nie auf irgendeinen Vorschlag aus unserem Rat oder unserer Kommission eingetreten. Das ist aber absolut unmöglich; es ist nicht möglich, dass die Kantone einfach zwei Drittel der Substanz jetzt so ausbezahlt bekommen. Es widerspricht übrigens auch den eingereichten Initiativen der Kantone Bern, Waadt und Solothurn, die ganz klar gesagt haben, sie wollten die Substanz erhalten. Obwalden hat einen anderslautenden Vorschlag gemacht. Es wurde uns aber in der Kommission mitgeteilt, dass auch Obwalden dieser Substanzerhaltung zustimmen kann. Also ist völlig klar, dass wir hier nicht etwas machen können, was dem widerspricht.
Frau Meier-Schatz sagte, wir sollten die Probleme lösen. Da bin ich einverstanden. Es ist allerdings einfach eine späte Erkenntnis, dass dieses Geld jetzt plötzlich für die IV verwendet werden sollte. Wir können mit diesem Gold nicht alle Probleme lösen. Sie finden einen weiteren Vermittlungsantrag in der Form, wie ihn Herr Jost Gross gestellt hat. Das ist heute nicht das Thema; wir werden sicher darauf zurückkommen. Wir haben das Thema der IV-Sanierung ja an den Bundesratsparteien- und Von-Wattenwyl-Gesprächen im September dieses Jahres behandelt. Damals ist keine solche Idee aufgekommen. Wir können darüber diskutieren, ob ein gewisser Teil allenfalls auch für die IV verwendet werden sollte. Aber vorläufig bleiben wir beim Vorschlag der WAK.
Wenn der Einzelantrag Meier-Schatz einfach wieder zwei Drittel des Geldes den Kantonen geben will, ohne einen Franken für die AHV, dann nimmt Frau Meier-Schatz den Volkswillen nicht ernst. Die Volksabstimmung zur Solidaritätsstiftung hat das ganz klar gezeigt. Bei echten Lösungen für die IV geht es nicht nur darum, diesen Sockel an Verschuldung, den wir jetzt haben, abzutragen, sondern auch darum, für die laufenden, weiteren Ausgaben Lösungen zu finden. Daran müssen wir arbeiten. Das müssen wir als Gesamtkonzept sehen.
Noch ein Letztes: Die Kantone waren bis zu Beginn der Neunzigerjahre damit zufrieden, einen einstelligen Millionenbetrag pro Jahr zu bekommen. Erst seitdem aus unseren Reihen der Antrag gestellt wurde, dass man Nationalbankgewinne grosszügiger verteilen kann, bekommen sie auch wesentlich mehr Geld. Ich meine also, dass es hier jetzt nicht angehen kann, zwei Drittel des Geldes den Kantonen zu übertragen, wenn möglich noch in einer Nacht-und-Nebel-Aktion.
Ich möchte Sie bitten, auf das Geschäft einzutreten und wenn immer möglich dem Antrag der WAK zuzustimmen.
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
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