Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2004-12-14
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-14
Wortprotokoll
Ich möchte noch einige Aussagen zu den Rückweisungsanträgen bzw. zu den Begründungen machen, die gestern hier vorgetragen wurden, zunächst einmal zu den Rückweisungsanträgen als solchen: Die Kommission hat diese Vorlage mit 19 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen verabschiedet, und es erstaunt mich schon ein wenig, dass gestern Leute hier für Rückweisung argumentiert haben, die in der Kommission noch zustimmten. Das gilt insbesondere für den Rückweisungsantrag Hegetschweiler aus der freisinnig-demokratischen Fraktion.
Nun zum wahrscheinlich wichtigsten Argument - auf jeden Fall hört man es am häufigsten -, warum man diese HGV-Mittel zugunsten anderer Bahnprojekte nicht vollständig ausgeben sollte: Hier hat die Kommission auch eine andere Auffassung als der Bundesrat. Wir gehen davon aus, dass es einen gültigen Volksentscheid gibt. Der ist 1998 gefällt worden, im Rahmen der FinöV-Vorlage. Herr Theiler, auch wenn in dieser Vorlage fast nichts Präzises steht: Was präzis drinsteht, ist der Betrag von 1,2 Milliarden Franken, den man für HGV-Anschlussprojekte ausgeben will und ausgeben muss. Die Kommission ist der Meinung, dass dies - und ich schaue jetzt vor allem die Damen und Herren der SVP-Fraktion an, die sich sonst ja so gerne auf Volksentscheide berufen - ein Volksentscheid ist, der gilt. Das Volk hat 1,2 Milliarden Franken für HGV-Anschlüsse bewilligt und hat uns diese Summe nicht einfach so zur Disposition gestellt, dass wir sie auch [PAGE 2063] anderswo im Land, wo es auch wichtige Projekte gibt, ausgeben können.
Das ist der Grund, warum die Kommission letztendlich eben das volle Anschlussprogramm beschlossen hat, in Übereinstimmung notabene zu dem, was bei der Vernehmlassung ganz eindeutig herausgekommen ist: Die grosse Mehrzahl der Vernehmlassenden will, dass diese HGV-Anschlüsse so wie dem Volk versprochen realisiert werden.
Herr Baader Caspar, der nicht Mitglied der Kommission war und hier deshalb auch hörbar mit wenig Sachkenntnis argumentierte, hat gesagt, wir müssten richtig, d. h. wirtschaftlich, investieren. Herr Baader, es scheint Ihnen entgangen zu sein, dass es - im Gegensatz zu anderen grossen Bahnprojekten - hier für jedes einzelne Projekt betriebs- und volkswirtschaftliche Berechnungen gibt, die allesamt den Wirtschaftlichkeitsnachweis erbringen. Das müssten Sie bei anderen Projekten vielleicht auch einmal fordern. Hier jedenfalls ist der Wirtschaftlichkeitsnachweis erbracht worden.
Auch Ihre Aussagen zur Bevorschussungslimite muss ich der Wahrheit zuliebe korrigieren. Die Bevorschussungslimite im FinöV-Fonds wird nicht wegen den HGV-Projekten von 4,2 auf 8,1 Milliarden Franken erhöht, sondern wegen der Neat. Eine allfällige zusätzliche Erhöhung der Bevorschussungslimite wegen den HGV-Anschlüssen bewegt sich in der Grössenordnung von 100 oder 200 Millionen Franken. Das ist, gemessen am Ganzen, eine Bagatelle.
Auch Ihr Rückgriff auf die SBB, Herr Baader, wonach Sie uns den Rat gegeben haben, wir sollten einfach das machen, was die SBB für richtig finden: Dann könnten wir die ganze Bahnpolitik an die SBB abtreten und als Parlament in den Ausstand treten. Aber wir müssen noch andere Kriterien, z. B. regionalpolitische, standortpolitische, aussenpolitische und demokratiepolitische Argumente, beachten, welche für die SBB als Betrieb nicht, für uns als Parlament aber schon relevant sind.
Noch ein letztes Wort: Der Kommission lagen diese Rückweisungsanträge nicht vor, aber ich bin sicher, dass ich im Sinne dieser Mehrheit von 19 zu 4 Stimmen spreche, wenn ich Sie bitte, diese Anträge abzulehnen. Die Kommission bittet Sie auch deshalb darum, damit mit diesem vierten FinöV-Projekt endlich vorwärts gemacht werden kann.
Wenn Sie die Vorlage noch einmal zur Hand nehmen würden, die man damals den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ins Haus geschickt hat, würden Sie sehen, dass wir uns jetzt mitten in der Hauptbauphase befinden müssten, wenn es so gemacht worden wäre, wie es damals besprochen wurde. Dann wären ein Drittel oder ein Viertel dieser HGV-Anschlüsse bereits gebaut. Wir haben etwa vier Jahre Verzug, und wenn Sie jetzt Rückweisung beschliessen, verursachen Sie noch einmal einen Verzug von zwei, drei oder vier Jahren. Das ist einfach nicht mehr zumutbar!
Ich bitte Sie also, die Rückweisungsanträge abzulehnen und damit Eintreten zu beschliessen.