Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-12-14
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-12-14
Wortprotokoll
Zunächst zur Frage, warum es diese Anschlüsse überhaupt braucht: Die Schweiz kann so ihre internationalen Bahnverbindungen in Richtung Osten und Westen verbessern, und das bringt der Schweiz deutliche Reisezeitgewinne. Beispielsweise wird die Reisezeit von Genf nach Paris von heute über 3,5 Stunden auf 3 Stunden und 10 Minuten verkürzt. Oder München wird von Zürich aus in 3 Stunden und 20 Minuten statt wie bisher in 4 Stunden und 15 Minuten zu erreichen sein. Davon profitiert die ganze Schweiz, insbesondere auch der Wirtschaftsstandort Schweiz. Dazu kommt, dass die Schiene gegenüber der Strasse und der Luftfahrt konkurrenzfähiger wird.
Zur Frage, warum es diese Vorlage jetzt braucht: Um die Schweiz an das europäische Hochleistungsnetz anzubinden, haben wir mit Deutschland, mit Italien und mit Frankreich bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen. Ich möchte in Zusammenhang mit den Fragen, die Herr Föhn gestern gestellt hat, betonen: Die Projekte, um die es in dieser Vorlage geht, sind in diesen Verträgen ausdrücklich genannt, z. B. in Artikel 3 des Vertrages mit Frankreich. Ich möchte auch darauf verweisen, dass all diese Verträge durch das Parlament genehmigt worden sind. Mit Frankreich hat die Schweiz vereinbart, sich an der Finanzierung der Projekte auf französischem Boden zu beteiligen, da der Nutzen vor allem für die Schweiz gross ist. Auch das, Herr Föhn, steht in der Vereinbarung zwischen Frankreich und der Schweiz.
Der Baubeginn der entsprechenden Projekte Lausanne-Paris und Genf-Paris ist für den Herbst 2005 geplant. Dafür ist in der Schweiz der Abschluss der parlamentarischen Beratungen im Frühling 2005 erforderlich. Wenn es in der Schweiz zu Verzögerungen kommt, muss Frankreich den Baubeginn verschieben. Womöglich zieht es dann die Finanzierung anderer Projekte vor, weil es innerhalb von Frankreich den regionalen Wettstreit selbstverständlich auch gibt, wie wir das aus unserem Lande kennen. Wir sollten es in der Schweiz nicht so weit kommen lassen und diese Chance jetzt nutzen. Das wollen die Westschweizer Kantone und die Westschweizer Parlamentarier schon lange.
Was Deutschland betrifft: Mitte des nächsten Jahres fällt es den Entscheid zur Elektrifizierung der Strecke Lindau-Geltendorf. Hier wieder zu einer Frage von Herrn Föhn: Dieses Projekt ist im Bundeswegeplan vorgesehen. Der Bundeswegeplan ist eine Art Sachplan, aber sehr viel verbindlicher als ein Sachplan bei uns in der Schweiz. Ein klares Bekenntnis der Schweiz steigert die Chancen auf eine baldige Realisierung dieses Projektes. Auch die Ostschweizer Kantone warten schon lange darauf, und die Ostschweizer Parlamentarier intervenieren immer wieder in dieser Sache. Auch die SBB wollen das, das hat Herr Weibel, Vorsitzender der SBB-Geschäftsleitung, in der Kommission des Nationalrates ausdrücklich gesagt. Ich sage das, weil Herr Föhn gestern danach gefragt hat.
Es gibt auch einen Vertrag mit Italien, aber es gibt keinen Geheimvertrag mit Italien, nach welchem wir dort bezahlen würden. Wir haben die Möglichkeit, Terminals in Italien mitzufinanzieren, aber das hat mit diesem Vertrag, der mit dem damaligen Verkehrsminister Tiziano Treu abgeschlossen wurde, nichts zu tun. Und auch die Bahnen haben untereinander Verträge, die italienischen und die schweizerischen, aber sie folgen dabei immer dem Territorialitätsprinzip, bezahlen also nur auf dem eigenen Gebiet.
Warum beantragen wir Ihnen einen Verpflichtungskredit von 665 Millionen Franken? Wir möchten die Gelder rasch und vor allem dort investieren, wo sie im Verkehr nach Frankreich und Deutschland am meisten Nutzen bringen. Die Finanzkommission Ihres Rates hat diesen Forderungen entsprochen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hingegen empfiehlt Ihnen heute, den Gesamtkredit von 1,3 Milliarden Franken zu verabschieden. Nun freue ich mich grundsätzlich als Infrastrukturminister über jedes deutliche Bekenntnis zugunsten des öffentlichen Verkehrs, und ich habe auch Verständnis dafür, dass diese Einlösung der Versprechungen, die bei der FinöV-Vorlage damals gemacht wurden, gerade in den peripheren Gebieten gefordert wird. Aber die finanzielle Lage des Bundes ist heute eine andere als bei der damaligen FinöV-Abstimmung, und in Zeiten knapper Mittel ist es sich der Staat schuldig, auch bereits versprochene Investitionen auf ihren Nutzen hin zu überprüfen. Wir müssen uns in den nächsten Jahren auf die Realisierung der vordringlichen Projekte konzentrieren, derjenigen Projekte, die für das gesamte Verkehrsnetz von strategischer Bedeutung sind. Deswegen ersuchen wir Sie heute, von einer Erhöhung des Kredites zugunsten des HGV-Anschlusses abzusehen. Die Vorlage des Bundesrates berücksichtigt die Baureife der Projekte, die finanzpolitische Lage und die neueste Entwicklung bei der Finanzierung der FinöV-Projekte. Was diesen letzten Punkt anbetrifft, hat der Bundesrat am 8. September 2004 eine Botschaft verabschiedet, und zwar die Botschaft zur Änderung bei der Finanzierung der FinöV-Projekte.
Die Botschaft zum HGV-Anschluss hat einen direkten Bezug zu dieser Botschaft. Ich möchte ganz kurz sagen, worum es geht: Seit einiger Zeit zeichnet sich ab, dass die Bahnen die verzinslichen Darlehen nicht zurückbezahlen können. Der Bundesrat schlägt vor, dass der FinöV-Fonds diese Verpflichtungen übernimmt. Dies macht es nötig, die Bevorschussungslimite anzuheben. Der Spielraum im Fonds bleibt aber eng. Deshalb will der Bundesrat beim Bauprogramm Prioritäten setzen. Wir möchten 2007/08 eine neue Vorlage zur künftigen Entwicklung der Bahngrossprojekte in die Vernehmlassung geben. Dabei sollen alle heute noch nicht baureifen Projekte nach einheitlichen Kriterien überprüft werden.
Nun ist gefragt worden: Warum erst 2007/08? Ein erster Grund ist der: Sie werden im Jahre 2006 über die Höhe der Leistungsvereinbarung mit den SBB für vier Jahre entscheiden. Es ist möglich, dass Sie bei diesem Entscheid so wichtige Projekte wie den Durchgangsbahnhof Zürich, das Projekt Genf-Annemasse (Ceva) oder das Projekt Stabio-Arcisate aufnehmen. Das will der Bundesrat ja nicht, das haben wir Ihnen nicht vorgeschlagen. Aber ich weiss, dass in Ihren Reihen entsprechende Diskussionen stattfinden. Es ist möglich, dass Sie das aufnehmen. Wenn Sie es aber nicht aufnehmen, dann stehen diese für die ganze Schweiz sehr wichtigen Projekte in Konkurrenz zu den von Ihnen hier aufgestockten Projekten für HGV-Anschlüsse.
Ein zweiter Grund ist der: Die Endkostenprognosen für die beiden Basistunnel Gotthard und Lötschberg werden zu [PAGE 2062] diesem Zeitpunkt sehr viel präziser sein. Beim Lötschberg haben wir dann durchgestochen, beim Gotthard sind wir auch viel weiter. Wir wüssten also dann präziser, was an Kosten auf uns zukommt.
Ein dritter Grund ist der, dass die Entwicklung des Güterverkehrs überschaubarer ist, sodass man dann klarer entscheiden kann, ob es beispielsweise einen Wisenbergtunnel braucht oder nicht.
Einige unter Ihnen werden einwenden, dass die Projekte der zweiten Phase des HGV-Anschlusses heute beschlossen und dann trotzdem in die Gesamtüberprüfung aufgenommen werden könnten; schliesslich seien ja, gemäss Bundesratsbeschluss, auch der Hirzel und der Zimmerberg-Basistunnel Bestandteil der Gesamtprüfung 2007/08. Zu diesen Projekten würden auch Beschlüsse vorliegen, die in der Zwischenzeit zurückgestellt wurden. Aber es ist unseres Erachtens inkonsequent, die Prioritäten beim HGV-Anschluss heute mit dem Hintergedanken zu setzen, dass wir sie dann in ein paar Jahren doch wieder infrage stellen. Deshalb beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig empfehle ich Ihnen, am Kredit, welchen der Bundesrat vorgesehen hat, festzuhalten. Damit können wir die vorerst wichtigsten Projekte realisieren.
Die Kommission hat, wie gesagt, massiv aufgestockt. Wenn ich mir nun die Anträge und Begründungen zur Rückweisung genau anhöre, merke ich zunächst einmal, dass ja an die Kommission zurückgewiesen werden soll und nicht etwa an den Bundesrat. Das heisst, dass der Unmut sich eigentlich dagegen richtet, dass die Kommission aufgestockt hat. Deshalb, muss ich Ihnen sagen, ist es viel besser, Sie behandeln jetzt die Vorlage und folgen dem Bundesrat. Dann haben Sie - also diejenigen, die beantragt haben zurückzuweisen - das, was Sie ja eigentlich anstreben. Auf diese Weise erfolgt der Ausbau der Bahninfrastruktur zwar verlangsamt, aber gesichert.
Ich beantrage Ihnen daher, unserer Vorlage zuzustimmen und von einer Rückweisung abzusehen.