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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-14

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-14

Wortprotokoll

Sie haben unter den Artikeln 5 und 5a eigentlich zwei Themen zu behandeln und darüber zu befinden. Ich beginne hinten, bei dem, was Frau Hubmann und Herr Rey präsentiert haben.

Wenn Sie den Antrag Rey unterstützen, dann hebeln Sie das Ganze wieder aus. Das ist dann eine Nulllösung, dann können Sie geradeso gut das Ganze vergessen! Deshalb muss ich auf diese Argumentation gar nicht weiter eingehen, denn ich habe schon beim Eintreten erklärt, weshalb der Bundesrat Ihnen diese Gesetzesrevision unterbreitet.

Ich habe Frau Hubmann auch erklärt, weshalb faktisch, rechtlich, wegen der Ablösung des Beamtengesetzes, das es nicht mehr gibt, wegen der unterschiedlichen Demografie, wegen den unterschiedlichen, verschiedenen Pensionskassen, die diese bundesnahen Betriebe haben, weshalb also aus dieser ganzen Entwicklung nicht mehr die Gleichbehandlung abgeleitet werden kann, wie Sie das annehmen. Das traf in den Neunzigerjahren zu; das gebe ich gerne zu, aber gerade das hat sich seither verändert. Daher möchte ich Sie dringend bitten, dem Antrag Rey nicht zuzustimmen, sonst machen Sie alles wieder rückgängig.

Zum anderen Punkt: Seitens der CVP-Fraktion wird vorgeschlagen, man solle die Renten anpassen, man solle sie gewissermassen flexibilisieren. Ich möchte auch davor warnen. Die Idee ist sehr verständlich und sozial gedacht. Aber ich weiss nicht, ob man sie in dieser Form auch umsetzen kann. Die Höhe der Rente wird ja durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Ein Faktor ist die Versicherungszeit, ein anderer Faktor sind die Vorbezüge zum Beispiel zur Finanzierung von Wohneigentum oder bei einer Ehescheidung. Das müssten Sie alles berücksichtigen, wenn Sie anschauen, warum die Renten tiefer sind. Ein anderes Beispiel ist das Tätigen oder Unterlassen von Einkäufen: Wie wollen Sie Leute behandeln, zum Beispiel wissenschaftliche Mitarbeiter, die Teilzeit arbeiten und deshalb keine oder eine tiefere Rente haben und dafür in den Genuss einer höheren Teuerungsanpassung kommen? Es könnte aber auch sein, dass die kleine Rente einfach auf fehlende Einkünfte oder auf Vorbezüge zur Finanzierung zum Beispiel eines Eigenheims zurückzuführen ist.

Wenn Sie diese Staffelung wollen, Herr Lustenberger, dann müssen in der Tat gerechterweise alle diese filigranen Abklärungen gemacht werden. Der Aufwand, um das zu tun, ist derart gross, dass ich Sie davor warnen möchte. Ich glaube, das würde das ganze System rein administrativ einfach überladen. Wir müssten Abertausende von Einzelsituationen unter diesem Aspekt anschauen. Diese Staffelung würde zu einem enormen Mehraufwand führen, der in keinem Verhältnis zu den Leistungen steht, die entrichtet werden.

Daher ersuche ich Sie, beide Anträge abzulehnen.