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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-19

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-19

Wortprotokoll

Das ist eine berechtigte Frage. Grundlage für die Zahlungsverpflichtung ist das Verursacherprinzip. Wenn bezüglich des VBS eine Verursachung nachgewiesen werden kann, stellt sich diese Frage auch tatsächlich. Bei der Antwort, die ich Ihnen vorher gegeben habe - es fehle die gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung des Bundes -, war natürlich der Fall gemeint, wo jemand anderes als der Bund der alleinige Verursacher ist. Ob in diesem Fall eine Ausscheidung gemäss jeweiliger Verursachung gemacht werden muss, gehört zu den Fragen, die noch zu bearbeiten sind.

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