Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2004-12-14
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-14
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage besteht ein enger Zusammenhang mit dem noch nicht ganz abgeschlossenen Budget; das ist mal der erste Hinweis. Der zweite Hinweis ist der, dass ja mit den Personalverbänden des Bundes, zusammen mit dem Finanzminister, ein Paket geschnürt wurde. Dieses Paket beinhaltet einen Teuerungsausgleich von 1,4 Prozent zu Jahresbeginn. Dieses Paket beinhaltet die Fortführung der grosszügigen vorzeitigen Pensionierung. All das haben die Verbände dankbar entgegengenommen.
Hier, wo es um die Gegenleistung geht, sperrt man sich nun mit aller Kraft dagegen. Man bestreitet die Dringlichkeit, man bestreitet die Zulässigkeit. Die Gutachten, die da bei der Trennung und Verselbstständigung der Publica geschaffen wurden, lagen der Kommission in vollem Wortlaut vor. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Gutachten des Bundesamtes für Justiz feststellt, es sei ungewiss, ob diese Argumentation in dieser Sache bezüglich der Zulässigkeit vor Gericht Bestand hätte.
Herr Levrat hat vorhin die Verzögerungstaktik bei der Finanzierung kritisiert. Bis jetzt habe ich von Ihrer Seite immer das Gegenteil gehört, nämlich dass man dankbar ist, dass dieses Manko mit 4 Prozent verzinst wird, zu einem Supersatz gegenwärtig. Ich habe das schon lange anders gewünscht, nämlich dass man die Pensionskassen ausfinanziert und dafür billigeres Geld beschafft. So schnell kann man die Farbe wechseln. Das zeugt nicht gerade von Beständigkeit und von Glaubwürdigkeit, Herr Levrat, was Sie hier im Rahmen dieser Fragestellung vordoziert haben.
Es geht in dieser Frage auch darum, ob wir bei den öffentlich-rechtlichen und verselbstständigten Unternehmungen des Bundes die gleichen Massstäbe wie gegenüber den Mitgliedern der Publica anzuwenden hätten oder nicht. Es handelt sich um selbstständige, jedoch öffentliche Unternehmen. Die Ausgestaltung der Pensionskassen der Neurentner, die seit der Verselbstständigung in den Ruhestand übergetreten sind, ist Sache dieser Unternehmen. Es liegt beim Abschluss der Gesamtarbeitsverträge vollständig in ihrer Autonomie, welche Schwergewichte sie bilden wollen. Wollen sie eine höhere Lohnsumme? Wollen sie eine [PAGE 2081] bessere Ausstaffierung der Pensionskasse? Das ist von diesen Unternehmen in Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitern und ihren Rentnern auszuhandeln und kann nicht mehr Gegenstand einer Diskussion zwischen Bund und Personal sein. Das würde ja dem Recht, das wir in diesem Gesetz festgeschrieben haben, auch der Möglichkeit eines selbstständigen Gesamtarbeitsvertrages - die SBB als Arbeitgeber mit ihrem Personal oder die Post als Arbeitgeber mit ihrem Personal - vollständig widersprechen.
Für uns ist die Angelegenheit absolut klar. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie auch, in Artikel 5a den Mehrheitsantrag abzulehnen und der Minderheit zu folgen. Es bringt nichts, lediglich für zwei Jahre, bis zum Wechsel zum Prämienprimat, hier noch eine grosse bürokratische Abstufung zu erzwingen, die mehr Aufwand als Nutzen verursacht, der letztlich diesen tieferen Lohnklassen zugute kommen könnte.
Ich bitte Sie also, die Minderheit zu unterstützen, aber auf diese Vorlage einzutreten und dieser Vorlage zuzustimmen.