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Goll Christine · Nationalrat · 2004-12-14

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Die dringlichen Massnahmen im Bundesgesetz über die Pensionskasse sind alles andere als nachvollziehbar, wie das der Kommissionssprecher gesagt hat. Sie sind vielmehr verfassungswidrig, weil die sogenannten Altrentnerinnen und -rentner künftig, d. h. schon sehr bald, nämlich ab 1. Januar 2005, eine Ungleichbehandlung erfahren sollen. Das war auch der Grund, weshalb diese dringlichen Massnahmen im Ständerat Unbehagen ausgelöst haben und sogar als "Murks" bezeichnet wurden.

Das pensionierte Bundespersonal verliert seinen bisherigen Anspruch auf den garantierten Teuerungsausgleich von 50 Prozent. Weit stossender ist jedoch die Tatsache, dass gleichzeitig für alle Altrentnerinnen und -rentner der Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Pensionierten des Bundes aufgehoben wird.

Was ist unter Altrentnerinnen und -rentnern zu verstehen? Als sogenannte Altrentnerinnen und -rentner gelten pensionierte SBB- und Postangestellte, die vor dem Januar 2001 in den Ruhestand getreten sind, sowie die Hinterbliebenen. Gestützt auf verschiedene Rechtsgutachten hat der Bundesrat diesen Pensionierten im Mai 2001 die Gleichbehandlung mit den Pensionierten des Bundes zugesichert und dabei explizit darauf hingewiesen, dass dieser Anspruch lebenslang gelte. Ich zitiere hier aus einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 31. Mai 2001: "Alle Rentnerinnen und Rentner, die vor der Verselbstständigung der früheren Bundesregiebetriebe pensioniert worden sind, haben ihr Leben lang Anspruch auf den gleichen Teuerungsausgleich, welcher den Rentnerinnen und Rentnern des Bundes gewährt wird."

Herr Bundesrat Merz, ich frage Sie: Weshalb ist der Bundesrat nach so kurzer Zeit wortbrüchig geworden? Ich frage Sie das deshalb, weil eine Gutheissung dieser Teilrevision zur Folge hätte, dass die Betroffenen auf sehr lange Sicht kaum mit einem Teuerungsausgleich rechnen könnten, da der Pensionskasse der SBB die Mittel dazu fehlen. Ein spürbarer Verlust an Kaufkraft wäre die Folge. Herr Bundesrat Merz, ich frage Sie das auch deshalb, weil ein grosser Teil der pensionierten Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in ihrer Aktivenzeit nicht zu den grossen Lohnempfängerinnen und -empfängern gehört haben. Dementsprechend müssen viele von ihnen im Alter mit einer bescheidenen Rente auskommen. Diese Rente beträgt zurzeit total zwischen rund 2900 und 3500 Franken pro Monat, und zwar sowohl für die zweite Säule, für die Pension, wie auch für die Renten der ersten Säule.

Es geht hier nicht an, dass im Dringlichkeitsverfahren, auf einen Schlag, 60 000 Rentnerinnen und Rentner entrechtet werden, ohne dass sie notabene vorher angehört wurden, ohne dass ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren stattgefunden hat.

Ich bitte Sie deshalb, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen oder zumindest dem Antrag Rey zuzustimmen, der auf Ihren Tischen liegt und der verlangt, dass die Renten der ehemaligen Bundesangestellten, die im Zeitpunkt der Rentenanpassung nicht bei Publica versichert sind, gleich behandelt werden wie die Renten des Bundespersonals.