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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2004-12-14

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Am 31. Mai 2001 bekräftigte der Bundesrat in seinem Communiqué erneut sein bereits 1997 gemachtes Versprechen, wonach alle Rentnerinnen und Rentner, die vor der Verselbstständigung der früheren Bundesregiebetriebe pensioniert worden sind, ihr Leben lang - ich sage es noch einmal: ihr Leben lang - Anspruch auf den gleichen Teuerungsausgleich haben, wie er den Rentnerinnen und Rentnern des Bundes gewährt wird. Damit die Unternehmen SBB, Swisscom, Post und Ruag für die Teuerung auf den Renten gemäss dem bundesrätlichen Versprechen aufkommen konnten, wurden sie vom Bund bei der Verselbstständigung mit - allerdings unterschiedlichem - Kapital ausgestattet. Trotzdem sollten alle Altrentnerinnen und Altrentner in den Genuss des Bundesteuerungsausgleichs kommen. Vorgesehen war zudem, die Übergangsrenten wie Altrenten zu behandeln. Personen, die vor dem 2. Januar 2001 in den Ruhestand getreten sind, sind die Nutzniesserinnen und Nutzniesser.

Was 1997 und 2001 klar und deutlich versprochen wurde, ist heute nicht mehr wahr: Um sofort 50 Millionen Franken zu sparen, bricht der Bundesrat sein Versprechen. Mit der hier vorgeschlagenen Revision des PKB-Gesetzes und den damit verbundenen dringlichen Massnahmen wird der Anspruch auf die Gleichbehandlung der Altrentnerinnen und Altrentner und der Pensionierten des Bundes radikal aufgehoben. Dass dieser Anspruch, der lebenslang hätte gelten sollen, nach so kurzer Zeit aufgehoben wird, muss den Betroffenen wie Hohn vorkommen. Dazu kommt, dass ihre Vertreterorganisationen bei der Vernehmlassung nicht begrüsst wurden und dass sie damit ihren Einfluss nicht geltend machen konnten.

Gebrochene Versprechen sind gebrochene Verträge. Der Grundsatz von Treu und Glauben wird hier aufs Übelste verletzt. Diese Teilrevision des PKB-Gesetzes hat zur Folge, dass die Rentnerinnen und Rentner auf lange Sicht kaum mit einem Teuerungsausgleich rechnen können, da den Pensionskassen der verselbstständigten Betriebe die Mittel fehlen. Wo bei Pensionskassen und Renten gespart wird, trifft es Menschen. Zu Schaden kommen rund 80 000 Personen, die sich oftmals mit kleinen Renten zwischen 2900 und 3500 Franken begnügen müssen. Bei steigenden Mietzinsen und immer höheren Krankenkassenprämien ist ein solcher Entscheid absolut unverständlich.

Wer seine Rente schmelzen sieht und an Kaufkraft einbüsst, wird sich nicht mit den Aussagen von Herrn Bundesrat Merz trösten, der in seinem Referat in der SPK gesagt hat, dass man "rückblickend gesehen den Fragen der Vorsorge nicht immer genügend Beachtung geschenkt und viele Probleme nicht optimal gelöst hat". Einmal mehr zeigt sich, dass Pensionskassenwissen oftmals in die Kategorie von Geheimwissen gehört, das kaum jemand wirklich im Griff hat. Auch in diesem Fall müssen nun die kleinen Rentnerinnen und Rentner die ungeniessbare Suppe auslöffeln. [PAGE 2079]

Dass diese Änderung im Dringlichkeitsverfahren durchgeführt wird, ist in höchstem Masse störend. Allerdings kann man mit diesem Schachzug ab sofort gleich 50 Millionen Franken sparen. Gespart wird aber einmal mehr auf dem Rücken von ärmeren Menschen.

Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Gross Jost zu unterstützen.