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Gross Jost · Nationalrat · 2004-12-14

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-14

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen im Namen der Minderheit und der SP-Fraktion den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Organisationen der Altersrentnerinnen und -rentner zu konsultieren und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Gleichbehandlung der Altrentnerinnen und -rentner zu gewährleisten und auf das Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 165 der Bundesverfassung zu verzichten.

In verfahrensrechtlicher Hinsicht bitte ich den Präsidenten, über die Dringlichkeit separat abzustimmen, und zwar vor der Gesamtabstimmung.

Herr Bundesrat Merz, ich attestiere Ihnen, dass Sie sich bei der Budgetdebatte gegen den - vor allem von der SVP betriebenen - "Subito-Stellenabbau" beim Bundespersonal engagiert zur Wehr gesetzt haben. Ich attestiere Ihnen auch, dass Sie einen sozial akzeptablen Ausgleich mit den Personalverbänden des Aktivpersonals gefunden haben.

Aber Sie tragen, Herr Bundesrat, als oberster Dienstherr auch eine personalrechtliche Verantwortung für Ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deren Organisationen haben Sie meines Erachtens nicht ausreichend konsultiert, nicht angehört. Der mit den Aktivpersonalverbänden ausgehandelte "Deal", wie Sie ihn in der Kommission bezeichnet haben, berücksichtigt deren Interessen nicht, ja, er opfert sie. Ist es somit erstaunlich, dass Altrentnerinnen und -rentner sich heute verraten fühlen, dass sie sich gegen Treu und Glauben behandelt fühlen? Denn vor der Verselbstständigung der Pensionskassen hat man den heutigen Altrentnerinnen und -rentnern Zusicherungen gemacht, um ihren Ängsten, wohlerworbene Rechte zu verlieren, zu begegnen. Man hat ihnen in Artikel 5 Absatz 5 des Pensionskassengesetzes des Bundes die folgende Zusicherung festgeschrieben: "Die Arbeitgeber .... garantieren ihrem Personal den Teuerungsausgleich zu 50 Prozent." Heute sagt man ihnen, individuelle Zusicherungen lägen nicht vor, ein Gesetz könne man immer verändern. Vielleicht kann man das mit einem juristischen Winkelzug, aber es verstösst meines Erachtens gegen das elementare Gerechtigkeitsempfinden und gegen den Vertrauensgrundsatz.

Ich frage mich, zusammen mit Experten, ob diese Ungleichbehandlung der Altrentnerinnen und -rentner wirklich auch vor der Verfassung standhält. Namhafte Experten wie Prof. Hafner und Dr. Meyer von der Universität Basel ziehen das in Zweifel. Ich zitiere aus ihrem Gutachten zu den Verhältnissen bei der SBB-Pensionskasse; sie sagen wörtlich: "Unterschiede zwischen dem pensionierten Bundespersonal und dem pensionierten Personal der SBB waren stets rein formaler Natur. Diese Unterschiede stellen kein Argument dar, um insbesondere die vor der Ausgliederung pensionierten SBB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter anders behandeln zu können als ihre beschäftigten Kollegen."

Pensionierte sind auf die Gleichstellung mit Aktivmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und auf die Einhaltung gesetzlicher Zusicherungen besonders angewiesen, weil sie ihre Ansprüche durch eigene Leistungen ja nicht mehr verbessern können. Sie können durch Eingriffe in ihren Besitzstand nur noch verlieren - und sie können sehr viel verlieren. Auch wenn die Teuerung heute verhältnismässig gering ist, so kann sie nach zehn oder zwanzig Jahren Pensionierung die Kaufkraft der Renten bei Verweigerung des Teuerungsausgleiches ganz massiv aushöhlen.

Nun komme ich zum problematischsten Aspekt dieser Vorlage: Der Bundesrat will diese Revision bekanntlich im Hauruckverfahren, im Dringlichkeitsverfahren, durchpeitschen. Notrecht wird - wir haben das beispielsweise auch im Krankenversicherungsrecht gesehen - immer mehr zur Regel in diesem Staat. Der Rechtsstaat wird zum Notrechtsstaat. Bisher war Artikel 165 der Bundesverfassung als Ausnahme vom ordentlichen Gesetzgebungsverfahren so gehandhabt worden, dass das Dringlichkeitsverfahren nur aus gewichtigen staatspolitischen Gründen zur Anwendung kam. Bei dieser Vorlage aber räumt der Bundesrat selber unverhohlen ein, es gehe ausschliesslich um finanzpolitische Interessen, nämlich um die Sanierung des Bundeshaushaltes.

Mit dieser Begründung können Notrecht und der befristete Ausschluss des Referendums zur Regel werden, weil der Bundeshaushalt angesichts der wirtschaftlichen Probleme noch auf lange Zeit nicht auf Rosen gebettet sein dürfte. Das ist meines Erachtens eine Zweckentfremdung des Dringlichkeitsverfahrens. Das gilt umso mehr, als die Vorlage nach Expertenurteil die Verfassung verletzt und die Unterdeckung der Pensionskasse vom Bund wegen mangelhafter finanzieller Ausstattung bei ihrer Verselbstständigung mitverursacht wurde.

Ich appelliere deshalb an Sie, Herr Bundesrat Merz: Wenn Sie schon diese Änderung einführen wollen, wenn Sie schon diese Zusicherungen im Gesetz an die Altrentnerinnen und -rentner aufheben wollen, dann verzichten Sie wenigstens auf das rechtsstaatlich problematische Dringlichkeitsverfahren.