Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-12-15
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-15
Wortprotokoll
Zwangssterilisationen sind ein sehr schwerwiegender Eingriff in die körperliche Integrität einer Person. Es geht um einen irreversiblen Eingriff, welcher das Leben der betroffenen Person nachhaltig verändert. Deshalb sieht der Entwurf der Kommission vor, dass die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde mit der Mehrheit ihrer Mitglieder einen solchen Entscheid fällen muss.
Der Ständerat jedoch ist der Ansicht, dieser Absatz sei zu streichen, denn es gebe Kantone, in denen eine einzige Person, z. B. der Regierungsstatthalter, die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde sei. Ein Mehrheitsentscheid sei in solchen Fällen nicht möglich. Absatz 3 sei ein unnötiger Eingriff in die kantonale Organisationsautonomie und daher abzulehnen.
Es ist schon sehr seltsam, dass der Ständerat nichts dagegen hat, dass eine einzelne Person allein über die Zwangssterilisation einer anderen Person entscheidet, es aber für unzulässig erachtet, dass wir die Kantone dazu anhalten wollen, ihre vormundschaftlichen Aufsichtsorgane als Kollegialbehörde zu organisieren. Mit dem neuen Vormundschaftsrecht wird eine solche Regelung ohnehin notwendig werden.
Wer entscheiden muss, ob eine Zwangssterilisation vorgenommen werden soll, trägt eine grosse Verantwortung. Diese dürfen wir nicht einer Einzelperson übertragen. Die Verantwortung wiegt zu schwer. Auch aus der Sicht der Betroffenen darf der Entscheid nicht bei einer einzigen Person liegen. Schon der Gedanke, dass ein Mann allein darüber entscheidet, ob eine Frau zwangssterilisiert werden soll, ist absolut unerträglich.
Vormundschaftsbehörden sowie vormundschaftliche Aufsichtsgremien müssen unbedingt Kollegialbehörden sein, in denen beide Geschlechter vertreten sind. Absatz 3 darf deshalb nicht gestrichen werden.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.