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Zwygart Otto · Nationalrat · 1999-12-16

Zwygart Otto · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 1999-12-16

Wortprotokoll

Die evangelische und unabhängige Fraktion begrüsst das neue PKB-Gesetz. Wir sind für Eintreten und Ablehnung des Rückweisungsantrages.

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Bedeutung der beruflichen Vorsorge in der Personalpolitik zunimmt, weil mit der Hektik und der Unsicherheit des Arbeitsplatzes längerfristig gesehen die Sicherung der beruflichen Vorsorge eine immer grössere Rolle spielt. Darum sind Abbau und Verschlechterungen, Beeinträchtigungen und Chancen in Bezug auf das PKB-Gesetz im Hinblick auf die Ressourcen am Arbeitsmarkt wichtig. Es ist darum auch richtig, dass die Verselbstständigung, wie sie laut diesem Gesetz vorgesehen ist, notwendig und zukunftsgerichtet ist. Es ist sinnvoll, dass es, um die Selbstständigkeit zu erreichen, auch die nötige Kapitalgrundlage braucht. Das, wie auch die Ablösung der Verantwortlichkeiten, muss in Schritten geschehen. Der Weg in die Selbstständigkeit ist vorgezeichnet und ist wichtig.

Vor diesem Hintergrund scheint unserer Fraktion die Weiterführung des Leistungsprimates zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Weg zu sein. Das Beitragsprimat - wie es beispielsweise im Kommissionspostulat vorgeschlagen wird - soll später durchaus möglich sein. Wir tun diesbezüglich einen halben Schritt: Bei den höheren Einkommenskategorien wird dieser Schritt gemacht. Das Leistungsprimat ist in Zeiten, in denen die Teuerung kein Problem ist, auch nicht so problematisch. Aber ist das immer sicher, und wie wird da die Zukunft aussehen?

Die heutige Pensionskasse des Bundes ist keine Luxuskasse. Das Verhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen ist im Vergleich nicht ideal. Das hängt natürlich auch mit den Grenzen der heutigen Kapitalbewirtschaftung zusammen. Das muss in Zukunft verbessert werden; wir hoffen, dass dies auch geschehen kann.

Im Weiteren entspricht die Vorlage mit wenigen Ausnahmen dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Das ist ein wesentlicher Hintergrund, denn die Sozialpartnerschaft muss auch von den grössten Arbeitgebern in der Schweiz gepflegt werden. Hier ist ein Vorbildcharakter sinnvoll und wichtig.

Deshalb befürworten wir das Vorgehen, wie es das vorliegende Gesetz vorsieht, beantragen Ihnen Eintreten und Ablehnung des Rückweisungsantrages. Wir werden auch den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen.

Das Gesetz wurde in einigen Punkten umgebaut; auch dem stimmen wir zu, denn die Vorlage, wie sie uns vom Bundesrat präsentiert wurde, war in gewisser Hinsicht nicht zu Ende gedacht. Wir hoffen, dass die Vorbereitung in der Kommission auch etwas dazu beigetragen hat, dass dieses Gesetz standfester und zukunftsweisender ist.