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Gross Jost · Nationalrat · 2004-12-15

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-15

Wortprotokoll

Ich bitte Sie mit der Minderheit Menétrey-Savary und der SP-Fraktion um Eintreten auf das Entschädigungsgesetz.

Kernstück dieser Vorlage ist die Ausrichtung eines Betrages in pauschaler Höhe über 5000 Franken an Personen, die Opfer einer Zwangssterilisation geworden sind. Es sind dies Menschen, die gegen ihren erklärten Willen oder durch Ausübung von Druck, z. B. unter Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses oder eines Willensmangels, zu diesem medizinischen Eingriff gezwungen wurden. Es ist unbestritten, dass dieser Eingriff strafrechtlich einer schweren Körperverletzung gleichkommt und zivilrechtlich nur durch Einwilligung des Betroffenen oder ausnahmsweise durch formelles Gesetz hätte gerechtfertigt sein können. Das gilt nicht nur für die aktuelle Rechtslage, das galt auch für den Rechtszustand vor und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie haben, Herr Bundesrates Blocher, in etwas legalistischer [PAGE 2112] Weise in der letzten Plenumsdebatte gesagt, der Staat dürfe nicht eine neue rechtliche Wertung zum Massstab über vergangenes Recht oder Unrecht machen. Ich habe Ihnen schon damals gesagt, dass der zwangsweise medizinische Eingriff ohne gesetzliche Grundlage schon nach der Verfassung von 1874 rechtswidrig, weil mit dem Grundrecht der persönlichen Freiheit unvereinbar war. In den wenigen Kantonen, wo gesetzliche Grundlagen für die Zwangssterilisation bestanden, wie im Kanton Waadt, atmeten sie den Hauch eugenischer Rassenlehre und waren geprägt von der menschenverachtenden Abwertung behinderten Lebens. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand in diesem Saal dieser Legalität irgendeine menschenrechtskonforme Legitimität zumisst.

Herr Bundesrat Blocher, namhafte Juristen, Ethiker und Historiker sind dieser legalistischen Auffassung in einem Aufruf entgegengetreten: "Bei Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen handelt es sich keineswegs um Handlungen, die durch das damalige Recht geschützt waren. Vielmehr konnte streng rechtlich gesehen jede Sterilisation oder Kastration, sofern sie nicht medizinisch begründet war, als eine schwere Körperverletzung betrachtet werden. Mit Ausnahme des Kantons Waadt gab es keine gesetzlichen Regelungen, die Sterilisationen oder Kastrationen hätten rechtlich begründen können. Ärzteschaft und Behörden waren sich dieser fehlender Rechtsgrundlage durchaus bewusst und versuchten mit kantonalen Richtlinien und Richtlinien der medizinischen Gesellschaften dem zu begegnen."

Es gibt neben dem juristischen einen moralischen Aspekt. In diesem Saal ist kürzlich einmal von Geld und Geist gesprochen worden. Geist heisst hier staatspolitische, staatsrechtliche Legitimität. Darüber habe ich schon gesprochen. Geld kostet dieses Gesetz praktisch keines, denn die meisten der Betroffenen sind verstorben oder unauffindbar. Aber es gibt noch eine übergesetzliche Moral, die dieses Parlament aufs Spiel setzt, wenn es sich aus formaljuristischen oder opportunistischen Gründen nicht der geschichtlichen Vergangenheit stellt, die neben viel Licht auch Schattenseiten hat. Auch unser Land war vom Rassenvirus und vom sozialdarwinistischen Recht des Stärkeren ein Stück weit infiziert. Bewältigen wir diese Vergangenheit, damit wir den wenigen Betroffenen dieses Unrechts, die noch leben, ins Gesicht sehen können!

Ich bitte Sie deshalb, auf dieses Gesetz einzutreten.