Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2004-12-15
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-15
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, der Bundesrat lehnt eine vorgezogene Teilrevision des Lotteriegesetzes ab. Er vertraut auf die Kantone und will ihnen Gelegenheit geben und Zeit einräumen, einen Konkordatsentwurf zu erarbeiten und umzusetzen, um die Missstände im Bereich der Lotterien und Wetten zu beseitigen. Das Konkordat soll im Jahre 2006 umgesetzt werden, sodass das Ergebnis dieses Vorgehens 2007 beurteilt werden kann. Falls es den Kantonen nicht gelingen sollte, das Problem der elektronischen Lotterien und Wetten und des damit verbundenen Spielsuchtpotenzials zufriedenstellend zu lösen, will der Bundesrat den nötigen Handlungsspielraum haben, eigene Lösungen zu prüfen. Diese Lösungen könnten allenfalls weiter gehen als diejenigen, die in der parlamentarischen Initiative, aber auch in der Motion der Kommission für Rechtsfragen vorgeschlagen werden. Aus diesem Grund ist eine vorgezogene Teilrevision des Lotteriegesetzes nicht durchführbar. Ich kann der Argumentation des Bundesrates folgen und ziehe deshalb meine parlamentarische Initiative zurück.
Ich möchte Sie aber auch gleichzeitig bitten, die Kommissionsmotion abzulehnen. Die in dieser Motion vorgeschlagene Teilrevision des Lotteriegesetzes ist einerseits aus dem gleichen Grund abzulehnen, der auch mich dazu geführt hat, meine parlamentarische Initiative zurückzuziehen: Die Kantone müssen jetzt Gelegenheit haben, die ihnen vom Bundesrat eingeräumte Zeit zur Ausarbeitung einer Konkordatslösung auszunutzen. Gegen die Motion sprechen aber andererseits auch folgende Gründe: Vordergründig werden in der Motion Massnahmen zur Eindämmung der Zahl und zur Verminderung der Anziehungskraft der elektronischen Lotterien gefordert. Die in einem kleinen Anhängsel geforderte Definition, dass sogenannte elektronischen Lotterien nicht der Glücksspielregelung unterliegende Lotterien seien, macht die Motion allerdings zu einer Mogelpackung. Die Motion würde zu einer unkontrollierten Marktöffnung für elektronische Lotterien, z. B. "Tactilos", "Touchlots", "Video Lottery Terminals", führen. Die Motion erweckt den Anschein, als ob sie zu einer Eindämmung der elektronischen Lotterien führen würde. Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall. Die heute rechtlich umstrittenen elektronischen Lotterien würden legalisiert; den Lotteriegesellschaften würde erlaubt, was heute gemäss Spielbankengesetzgebung verboten ist, nämlich Glücksspielautomaten in öffentlichen Lokalen anzubieten.
Man hat schon gesagt, dass die Rechtmässigkeit der elektronischen Lotterien, z. B. Touchlot oder Tactilo, zunächst gestützt auf geltendes Recht gerichtlich beurteilt und geklärt werden muss. Das ist unterwegs. Sie haben vom Entscheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission gehört, die geprüft hat, ob es sich um Geldspielautomaten im Sinne des Spielbankengesetzes handelt. Die Entscheide sind noch offen, das Bundesgericht hat jedenfalls die Befugnis der Eidgenössischen Spielbankenkommission anerkannt, diese Prüfung vorzunehmen.
Die Studie "Glücksspiel und Spielsucht in der Schweiz", von der Sie alle gehört haben, hat das Suchtpotenzial der Tactilo bestätigt. Sie weist den Tactilo ein vergleichbares Suchtpotenzial zu wie anderen Geldspielautomaten. 12 Prozent der befragten Spielsüchtigen gaben an, dass die elektronischen Lotterien ihr Problem mitverursacht hätten. Dies hat offensichtlich eine beachtliche Bedeutung angesichts des geringen Bestandes; es gibt 700 Glücksspielautomaten mit dem Namen Tactilo. Das entspricht bei einer regionalen Beschränkung auf die Romandie einem Anteil von 7,6 Prozent an den insgesamt 9127 Geldspielautomaten. Bei Beratungsfällen in der Romandie stehen die elektronischen Lotterien gar an der Spitze der Probleme verursachenden Glücksspiele.
Die Motion würde dem die Spielsucht befördernden Glücksspielautomaten, einfach umgetauft in "elektronische Lotterie", eine weite Verbreitung ermöglichen. Das ist aber exakt das, was sie in ihrem Wortlaut vordergründig zu bekämpfen vorgibt.
Mit dem Bundesrat, der die Motion ablehnt, bitte ich Sie, die Kommissionsmotion nicht zu unterstützen.