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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2004-12-15

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-15

Wortprotokoll

Die Minderheit möchte Ihnen beliebt machen, in Absatz 2 eine Einschränkung bei dieser Zustimmung vorzusehen, nämlich dann, wenn der Bürge die Hauptschuld einer von ihm beherrschten Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung verbürgt. Eine Kapitalgesellschaft verschuldet sich also und braucht einen Kredit, z. B. weil sie eine Vertretung übernehmen will bzw. ein Lager für diese Vertretung finanzieren muss. Jetzt braucht es relativ kurzfristig Geld; das muss man von der Bank holen. Die AG, eine kleine Familien-AG zum Beispiel, bekommt keinen Bankkredit für eine halbe Million Franken, ohne dass sie eine Absicherung bieten kann. Wenn man keine Sicherheiten bieten kann, muss eben der beherrschende Aktionär die Schuld verbürgen. Die Banken verlassen sich darauf, dass der Unternehmer ein Interesse hat, diese Schuld auch wieder zu tilgen, und dass er dafür sorgt, durch die Führung des Geschäftes den Geschäftsgang so zu gestalten, dass er nicht als Bürge zur Kasse gebeten wird.

Warum müssen wir diesen Ausweg offen lassen? Die Regelung im absoluten Sinne, wie sie Herr Chevrier vorgeschlagen hat, beschränkt die Handlungsfreiheit vieler Geschäftsleute. Man kann sich vorstellen, dass es Ehegatten gibt, bei denen sich die Frau nicht ums Geschäft kümmert. Wenn sie dann aber einer Bürgschaft für eine halbe Million Franken zustimmen muss, hat sie keine Ahnung davon. Dann muss erklärt werden, was alles möglich ist, das kann sehr lange gehen. Die Frau sieht in erster Linie das Risiko und nicht die Chance. Oder wenn die Frau das Geschäft führt, ist es beim Mann so, der beispielsweise als Hausmann wirkt. Es soll ja auch gestörte Ehen geben, bei denen die Vertrauensverhältnisse nicht intakt sind. Jetzt stellen Sie sich vor, man müsste dort eine Zustimmung einholen. Das ist gar nicht möglich; also muss das Gesetz auf der Strecke bleiben, und das können wir nicht machen. Wir sollten die Chance, in der Handlungsweise frei zu sein, nicht verbauen. Sie reden in diesem Saal sehr oft von der Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen. Die Finanzierung durch bürgschaftsgesicherte Kredite ist eine sehr übliche und häufige Lösung. Es geht nicht an, diese Möglichkeit total zu verbauen.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.