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Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-12-16

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-12-16

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben und die anderslautenden Anträge abzulehnen.

Der Bundesrat schlägt Ihnen eine Etappierung vor, nicht weil er am Grundkonzept der Verkehrspolitik etwas ändern will, sondern weil er der Überzeugung ist, dass das Gesamtkonzept nur mit dieser Etappierung, gestützt auf die heute vorliegenden Rahmenbedingungen, auch realisiert werden kann.

Ich habe der Diskussion zugehört und sehr viele Details - geografische Details, einzelne Verbindungsstücke - beschrieben gehört. Was mir allerdings etwas verloren gegangen zu sein scheint, ist die Sicht aus der Distanz. Derartige Projekte, die so langfristig angelegt sind, müssen gelegentlich wieder aus der Distanz beurteilt werden. Verlieren Sie sich auf der Marschstrecke nicht in Details! Haben Sie auch den Mut, gelegentlich einen Zwischenhalt zu machen und die Lage zu beurteilen, um das Ziel insgesamt nicht aus den Augen zu verlieren.

Was meine ich damit? Das Schweizervolk hat verschiedentlich klar Ja gesagt zum öffentlichen Verkehr - zur FinöV-Vorlage mit einem Jastimmenanteil von 63,5 Prozent -, aber das Schweizervolk hat ebenfalls klar Ja gesagt zur Schuldenbremse, und das, wenn Sie es bezüglich des Abstimmungsverhältnisses verglichen haben wollen, mit 84,7 Prozent. Wie dem auch sei: Wir haben zwei Aufträge, und wir dürfen uns nicht nur auf einen konzentrieren. Es mag in verschiedensten Bereichen durchaus lästig sein, dass die Finanzpolitik derart zentral geworden ist, aber letztlich ist es ein Querschnittsbereich, der halt seinen entsprechenden Tribut verlangt. Wenn Sie das jetzt beurteilen, können wir sagen, dass wir durchaus wissen, wohin wir gehen wollen. Der Bundesrat schlägt lediglich vor, dass das jetzt in Etappen zu geschehen hat.

Der Bundesrat ist damit auch der Überzeugung, dass wir dadurch die höchsten Chancen haben, das Endziel auch effektiv optimal zu erreichen. Denn wenn Sie diesen Abänderungsanträgen folgen, dann wird die Bundeskasse in einer Art und Weise belastet, die uns in späteren Jahren Handlungsfreiheit nimmt, eine Handlungsfreiheit, die wir allenfalls brauchen, um das System wieder stimmig zu machen und zu optimieren. Deshalb wird die Sicht aus Distanz Sie durchaus dazu bringen müssen, dem Bundesrat zu folgen und halt den Realisierungen, die jetzt mit 400 oder 600 Millionen Franken in mehreren Jahren die Kasse stärker belasten, vorerst eine Absage zu erteilen.

Was will der Bundesrat? Er will zum einen den finanzpolitischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Das tut er gestützt auf seine eigenen Zielsetzungen. Das tut er mit der Unterstützung des Volkes, das ihm den entsprechenden Auftrag bestätigt hat. Das tut er auch in Erfüllung des Auftrages des Parlamentes. Zum Zweiten will der Bundesrat die Erfahrungen, die wir in diesem langfristigen Prozess haben, auswerten, um eben auf dieser langen Wegstrecke die optimalen Lösungen zu erarbeiten.

Jetzt schlägt Ihnen der Bundesrat vor, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, um dieses Ziel zu erreichen, sich nicht finanziell "auszuschiessen" und dann entsprechend Handlungsfreiheit zu verlieren. Er schlägt Ihnen vor, die internationalen Anschlüsse - insbesondere dort, wo vertragliche Verpflichtungen bestehen - zu realisieren, denn Verkehr ist ein offener Verkehr, Verkehr ist per definitionem grenzüberschreitend. Hier müssen wir dafür sorgen, dass wir an dieses internationale Netz angeschlossen bleiben. Wir wollen also diesen internationalen Anschluss, diese Priorität, beibehalten. Wir schlagen Ihnen vor, baureife Projekte zu realisieren, und wir schlagen Ihnen Projekte vor, die von den Betreibern als wirtschaftlich beurteilt werden, also Projekte, die nicht kurzfristig zusätzlich die Kasse belasten.

Dort, wo Sie jetzt zusätzliche Anträge stellen, dringen Sie in Bereiche vor, die teilweise nicht baureif sind; dort dringen [PAGE 2133] Sie in Bereiche vor, die teilweise noch einer umfassenden Gesamtüberprüfung bedürfen; dort dringen Sie auch in Bereiche vor, die dieses Schwergewicht - das selbst heute unbestritten geblieben ist -, die Realisierung dieses Prinzips, allenfalls infrage stellen.

Nur kurz ein paar Details: Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass die Folgen einer Aufstockung von 8,1 auf 8,9 Milliarden Franken bei der Bevorschussungslimite eine zusätzliche Neuverschuldung des Bundes in der Höhe von 900 Millionen Franken zur Folge hätte, dass im Übrigen auch der Kompromissvorschlag eine Neuverschuldung des Bundes von 470 Millionen Franken zur Folge hätte. Der Bundesrat hat in der Kommission bereits darauf hingewiesen, dass eine Reihe dieser Projekte entweder nicht den entsprechenden internationalen Bezug aufzuweisen vermögen oder dass sie nicht baureif sind und dass ein Einbezug in die Überprüfung der zweiten Etappe durchaus Sinn macht.

Ich beantrage Ihnen deshalb, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, hier effektiv dem Grundsatz "gouverner, c'est prévoir" zu folgen, dieses Ziel im Auge zu behalten, aber jetzt eine erste Etappe zu beschliessen, um dann zusammen mit der zweiten Etappe eine Überprüfung so vornehmen zu können, dass wir - auch finanziell - mit der nötigen Handlungsfreiheit an die Realisierung der weiteren Projekte gehen können. Ein Vorziehen oder ein Fixieren von Projekten, die weder baureif noch gesamthaft überprüft sind, scheint mir angesichts dieses Sparauftrags nicht verantwortbar zu sein.

Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat zu folgen und die abweichenden Anträge abzulehnen.