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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2000-06-19

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-19

Wortprotokoll

Artikel 5a Absatz 1 besagt: "Der Bund sorgt anlässlich der Überführung der bestehenden Rüstungsbetriebe in Aktiengesellschaften für deren angemessene Ausstattung mit Eigenkapital." Herr Borer, es steht ganz klar "anlässlich der Überführung" der Rüstungsbetriebe; Sie haben jetzt aber von einer dauernden Massnahme gesprochen.

Herr Borer will den Betrag auf 50 Millionen Franken beschränken. Wenn man die Eröffnungsbilanz nehmen würde, müssten etwa 100 Millionen Franken nachbezahlt werden, da sind wir uns, glaube ich, einig, Herr Borer; das haben wir in der Kommission eingehend diskutiert.

In der Zwischenzeit verzeichnete die Ruag Suisse einen sehr guten Abschluss, so dass der tiefere Betrag von 50 Millionen Franken vom Finanzdepartement festgelegt wurde. Es geht also um die Eröffnungsbilanz und nicht um einen nachhaltigen Freipass, Kapital nachzuschiessen.

Risiken allerdings, da hat Herr Borer vielleicht nicht Unrecht, können dann entstehen, wenn im Rahmen der "Armee XXI" grössere Volumenrückgänge zu verzeichnen wären. Aber auf der anderen Seite wäre dieser Fall auch mit dem Minderheitsantrag nicht abgedeckt, die Situation müsste dann so oder so aufgrund einer separaten Botschaft hier im Parlament neu diskutiert werden. Das ist das Problem: Mit dem Minderheitsantrag können Sie die Risiken, die durchaus entstehen können, nicht abdecken.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Borer abzulehnen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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