Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat verkennt nicht, dass es im heutigen Lotteriewesen gewisse Missstände gibt, sowohl was die Aufsicht als auch was die ungenügende Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Spielautomaten anbelangt; das ist erkannt worden. Es ist auch richtig, dass der Bundesrat ursprünglich eine Totalrevision des Lotteriegesetzes ins Auge gefasst hatte. Er hat auch einen vernehmlassungsreifen Entwurf verfasst, hat diesen in die Vernehmlassung gegeben, hat dann aber am 18. Mai 2004 entschieden, die laufende Totalrevision des Lotteriegesetzes vorläufig zu sistieren. Ich möchte auf die einzelnen Begründungen nicht mehr eingehen, sie sind in der Stellungnahme des Bundesrates enthalten. Dort sehen Sie, warum er beantragt, diese Motion abzulehnen.
Das Vernehmlassungsverfahren zu diesem Entwurf eines neuen Lotteriegesetzes hat gezeigt, dass die Auffassungen über die Ausgestaltung von wichtigen Elementen des neuen Gesetzes teilweise diametral auseinander gehen. Das ist auch in diesem Rat so. Herr Aeschbacher hat mich gestern gebeten, hier zu erklären, wie diese Motion auszulegen sei, ob das nämlich eine Verschärfung sei oder das Gegenteil davon. Sie haben Recht: Die Motion ist so ausgestaltet, dass beides möglich ist. Dann bleibt nur noch der Wille zu einer Reform, und das ist einfach zu wenig; denn das Wichtigste an einer Reform ist, zu sagen, in welche Richtung sie gehen soll.
Es ist interessant zu hören, dass diejenigen, die die Motion hier ablehnen, dies zum Teil völlig gegensätzlich begründeten. Die einen haben gesagt, man müsse verschärfen und darum ein Lotteriegesetz machen; die anderen haben gesagt, die elektronischen Spielautomaten seien geradezu ins Lotteriegesetz aufzunehmen, damit es sicher sei, dass man sie haben könne.
Andererseits: Bei der Aufsicht haben wir den Kantonen auch erklärt, dass es Missstände gebe, und die Kantone haben das selbst auch eingesehen. Wir haben dann mit den Kantonen eine Vereinbarung getroffen. Die Kantone haben den Willen, ihre Verantwortung für den Vollzug und die Aufsicht im Lotterie- und Wettbereich künftig besser wahrzunehmen und die bestehenden Missstände rasch zu beseitigen. Alle 26 Kantone haben sich verpflichtet, bis zum Januar des nächsten Jahres eine Zusammenfassung zu machen. Aufgrund dieser Vereinbarung soll eine zentrale Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz für die beiden grossen Spielveranstalter Loterie romande und Swisslos geschaffen werden. Damit ist dann gewährleistet, dass die Sache transparenter wird und eine klare Aufsicht vorhanden ist. Es besteht ja heute der Vorwurf, diese Gesellschaften amtierten gleichsam im Halbdunkeln und es gebe hier Verfilzungen. Wir haben den Kantonen auch gesagt, dass eine neue Beurteilung vorgenommen und dann allenfalls eine Revision - eine Teilrevision oder eine Totalrevision - ins Auge gefasst werden müsste, wenn sie die Schaffung der zentralen Instanz nicht in dieser kurzen Zeit fertig bringen würden.
Zum besonderen Problem der Lotteriespielautomaten hat der Bundesrat bereits mehrmals erklärt, dass diese nicht genügend von den Glücksspielautomaten nach dem Spielbankengesetz abgrenzbar seien. Aber es ist Sache der Gerichte zu entscheiden, was in den Lotteriebereich gehört und was nicht. Sie haben ja gesehen, dass das auch im Gange ist. Es ist Aufgabe der Gerichte, solche Dinge zu entscheiden, und nicht des Bundesrates, der natürlich in gewissem Sinne auch zur Partei geworden ist. Die Gewinne aus den Spielautomaten - sie unterstehen meinem Departement - gelangen in die AHV, und damit ist es problematisch, wenn wir hier noch Richter spielen sollten.
Ich glaube also, dass die jetzige Vorgehensweise richtig ist. Das Problem ist erkannt, und es sind Schritte eingeleitet worden, um es zu lösen. Die Annahme einer solchen Motion wäre falsch. Ich bitte Sie auch zu überlegen, ob Sie überhaupt schlussendlich Erfolg haben mit diesem Gesetz - Sie müssen ja auf das Ende schauen -, denn es ist unbestritten, dass natürlich die Beträge der Kantone an relativ viele Organisationen gehen. Diese werden Sturm laufen, wenn man das Ganze privatisieren wollte wie diejenigen, welche die Lotteriegesellschaft aufheben möchten. Herr Baumann hat ja aufgrund dieser neuen Verhältnisse seine parlamentarische Initiative zurückgezogen. Ich danke ihm, und ich glaube, der zweite Schritt, die Ablehnung der Motion, muss noch folgen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.