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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-12-16

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-16

Wortprotokoll

Menschenhandel ist eines der abscheulichsten Verbrechen unserer Zivilisation. Mit der Motion 00.3055 verlangte Frau Vermot-Mangold im Jahr 2000 einen Bericht zum Thema Menschenhandel in der Schweiz und insbesondere über den Frauenhandel und über Massnahmen zugunsten der Betroffenen. Der Bericht, der zwei Jahre später vorlag, ist sehr interessant, aber auch erschreckend. Er zeigt, dass Menschenhandel auch in unserem Land leider keine Seltenheit ist. Der Bericht wurde in der Kommission für Rechtsfragen gründlich diskutiert. Vertreter der interdepartementalen Arbeitsgruppe Menschenhandel beantworteten unsere Fragen und erläuterten ihre Vorschläge zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Ich habe in dieser Diskussion den Antrag gestellt, einen dieser Vorschläge als Kommissionsmotion aufzunehmen, da er offenbar einem dringenden Bedürfnis entspricht. Dazu ein Beispiel: Wie ein Zürcher Richter aussagte, gelingt es den Gerichten, welche Fälle von Menschenhandel zu beurteilen haben, oft nicht, die Angeklagten zu verurteilen, weil sie ihnen das Delikt nicht nachweisen können. Um Menschenhandel zu beweisen, braucht es die Aussagen der Opfer und die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. In den meisten Fällen haben diese aber das Land bereits verlassen. Der Zürcher Richter berichtete von einem Fall, den er selber zu beurteilen hatte: Er war damals davon überzeugt, dass die angeklagte Bordellbesitzerin wiederholt Frauen an andere Bordelle verkauft hatte. Anlässlich der Polizeirazzia wurde aber ein Teil der Prostituierten, welche wichtige Zeuginnen waren, von der Polizei sofort verhaftet und ausgeschafft, weil ihre Aufenthaltsbewilligungen abgelaufen waren. Die Folge war, dass die Zürcher Bordellbesitzerin von der Anklage wegen Menschenhandel freigesprochen werden musste.

Dieses Beispiel zeigt, dass wir mit unseren eigenen Gesetzen verhindern, dass Menschenhändler verurteilt und bestraft werden können. Solche Urteile wären jedoch eine wichtige Abschreckungsmassnahme. Mit der vorliegenden Kommissionsmotion wollen wir mithelfen, Menschenhändlern endlich das Handwerk zu legen. Ein Teil der Mitglieder der Kommission für Rechtsfragen war jedoch der Ansicht, das Anliegen der Motion, welche eine Ausnahme für die Begrenzungsverordnung vorsieht, gehöre in die laufende Revision des Ausländergesetzes (AuG). Um auf die Dringlichkeit des Anliegens aufmerksam zu machen, stimmte die Kommission für Rechtsfragen der Motion mit 9 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung doch zu.

Der Bundesrat ist bereit, die Kommissionsmotion als Postulat entgegenzunehmen. Er ist der Meinung, dass die Opfer von Menschenhandel gleichzeitig auch die wichtigsten Zeuginnen seien und dass man eigentlich andere Zeuginnen nicht auch noch berücksichtigen müsste. Das mag in vielen Fällen zutreffen, traf aber zum Beispiel im Fall des Zürcher Richters eben gerade nicht zu.

Die Kommission für Rechtsfragen hat einen zweiten Schritt getan und eine zweite Motion beschlossen. Da Menschenhändler oft in mafiösen Strukturen arbeiten, ist ein weiteres Problem, dass Personen, die vor Gericht gegen Menschenhändler aussagen, ihres Lebens nicht mehr sicher sein können. Deshalb hat die Kommission eine zweite Kommissionsmotion verabschiedet, welche verlangt, dass aufgrund der besonderen Gefährdung von Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel im neuen Bundesstrafprozessrecht besondere Schutzmassnahmen vorgesehen werden. Diese zweite Motion wurde bereits oppositionslos angenommen.

Doch zurück zur ersten Motion, über die wir heute zu entscheiden haben. Wie ich Ihnen bereits sagte, wollte eine Minderheit der Kommission für Rechtsfragen, dass dieses Problem im AuG geregelt würde. Inzwischen haben wir, der Nationalrat hier in diesem Saal und die vorberatende Kommission des Ständerates, das AuG bereits behandelt. Der Nationalrat hat den Aufenthalt von Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel in Artikel 30 Absatz 1 Litera e im Sinne unserer Kommissionsmotion geregelt. Leider aber hat die vorberatende Kommission des Ständerates die Zeuginnen und Zeugen wieder herausgestrichen.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie heute die Kommissionsmotion mindestens als Postulat unterstützen und damit klar zum Ausdruck bringen, dass wir den Machenschaften der Menschenhändlermafia in unserem Land endlich einen Riegel vorschieben wollen.