Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-06-19
Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-06-19
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen für die Fragen, Frau Bühlmann, und ich versuche, auch Ihre Fragen offen und ehrlich zu beantworten. Aber das ist ein Unterfangen, das wohl nicht glücken wird.
Zur Interpellation 99.3414, Nachrichtendienst. Budget und Personal: Sie haben beschlossen, dass das geheim sein soll. Das hat die Mehrheit dieses Rates beschlossen, deshalb sollten Sie das akzeptieren. Aber dazu vielleicht noch Folgendes: Keine Quellen, keine Partner, keine Personalzahlen und keine Auskünfte über die Verwendung finanzieller Mittel des Nachrichtendienstes sollen hier angegeben werden. Das ist ein Beschluss, und an den halten wir uns. Das haben Sie in der Mehrheit beschlossen; ich nehme an, gegen Ihre Stimme, aber das ist so.
Gemäss Artikel 47quinquies Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes aber hat die Geschäftsprüfungsdelegation einmal mehr ein Akteneinsichts- und ein Befragungsrecht. Das machen wir in der Regel so, dass sie uns aufbietet, oder wir sagen, wir möchten sie informieren. Das ist vielleicht einmal, vielleicht zweimal, vielleicht mehrmals pro Jahr der Fall. Das machen wir ungeachtet des Amtsgeheimnisses und der militärischen Geheimnisse. Sie können den Herrn Delegationspräsidenten fragen. Er ist hier im Saal, es ist Herr Ständerat Wicki.
Das funktioniert, das machen wir. Deshalb ist es nicht ganz fair, uns vorzuhalten, wir würden solche Sachen nicht tun. Wir tun dies.
Für Meldungen ausländischer Amtsstellen kann der Bundesrat allerdings den Vorbehalt des Quellenschutzes anbringen. Demgegenüber wird die Eidgenössische Finanzkontrolle regelmässig - ich habe es schon bei der Beantwortung der Interpellation Teuscher gesagt -, d. h. vielleicht einmal, vielleicht zweimal pro Jahr, über die Verwendung der finanziellen Mittel informiert. In der Regel passiert das, Frau Bühlmann, beim Budget oder bei der Rechnung.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Arbeit und die Funktionsweise des Nachrichtendienstes hochsensibel sind. Deshalb müssen wir uns hier zurückhaltend äussern. Der Bundesrat beabsichtigt, seine Kontrollverantwortung zu verstärken, verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen. Deshalb ist auch eine andere Unterstellung vorgesehen.
Der Nachrichtendienst ist ein sehr sensibles Gebilde, nicht nur in der Schweiz, überall in der Welt; das wissen wir. Ich habe mich "zu Tode" geärgert wegen dieser ganzen Geschichte Bellasi. Aber so etwas ist unvermeidbar, es kann auch anderswo passieren. Aber wenn es bei uns passiert, Frau Bühlmann, dann ist es hundertmal sensibler, als wenn es irgendwo in einem anderen Departement passiert. Das müssen wir auch sagen.
Gegenwärtig ist das VBS daran, die Empfehlungen der Geschäftsprüfungsdelegation und der Studienkommission "Untergruppe Nachrichtendienst" umzusetzen. Auf den 1. Januar 2001, vielleicht etwas später, soll unter anderem der strategische Nachrichtendienst neu unterstellt und entmilitarisiert werden. Sie können sich melden! Wir haben es [PAGE 738] ausgeschrieben, es können sich alle melden. Trotzdem werden auch künftig keine Angaben über Quellen, Personen und Finanzen des Nachrichtendienstes gemacht. Da sind wir hart. Das ist so beschlossen, und an diesen Beschluss halten wir uns.
Ich komme zu Ihrer zweiten Interpellation, 99.3416: Hier geht es um die elektronische Überwachung im Auftrag der Untergruppe Nachrichtendienst. Bei der Interpellation vom 31. August 1999 geht es um die Beziehung zwischen der elektronischen Aufklärung und dem Nachrichtendienst. Zusätzlich wurde auch die Frage gestellt, Frau Bühlmann, in welchem Ausmass und welche Objekte aufgeklärt werden.
Dazu drei Bemerkungen:
1. Die Untergruppe Nachrichtendienst ist die Auftraggeberin der Abteilung Elektronische Kriegführung der Untergruppe Führungsunterstützung. Ihrerseits erhält die Untergruppe Nachrichtendienst die Aufträge von der politischen und militärischen Führung. Ausgerichtet auf den Informationsbedarf der politischen und militärischen Führung werden zurzeit die technischen Voraussetzungen für die elektronische Aufklärung in der Schweiz ausgebaut.
Der Bundesrat hat dieser Erweiterung, welche Systembeschaffung, Bauvorhaben und Personalausbau umfasst, am 13. August 1997 zugestimmt. Die Realisierung der geplanten Vorhaben findet in den Jahren 1999 bis 2004 statt. Die ersten Systeme werden ab 2001 in Betrieb genommen. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Einstieg in die strategische elektronische Aufklärung von ausländischen Satelliten-Kommunikationsverbindungen.
2. Die elektronische Aufklärung der Schweiz ist auf das strategische Umfeld ausgerichtet. Die Aufklärung von Kommunikationsflüssen aus der und in die Schweiz ist technisch möglich. Die Auswahl und die Weiterverbreitung der Information erfolgen ausschliesslich im Auftrag der Untergruppe Nachrichtendienst, gestützt auf Artikel 99 des Militärgesetzes. Die Auftragsbearbeitung unterliegt der parlamentarischen Kontrolle durch die Geschäftsprüfungsdelegation.
Das VBS setzt keine Aufklärungsmittel zur Überwachung des Kommunikationsverkehrs von Botschaften ein. Seit August 1999, dem Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Interpellation, ist die Situation unverändert. Die Mittelbeschaffung - ich habe es bereits erwähnt - erfolgt gemäss Bundesratsbeschluss vom 13. August 1997.
3. Im Februar 2000 wurde der Bericht der Studienkommission "Untergruppe Nachrichtendienst" unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner abgeschlossen. Dieser Bericht wird zurzeit analysiert und bildet die Grundlage für die Reorganisation des Nachrichtendienstes.
Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, im Bereich des Nachrichtendienstes so weit wie möglich Transparenz zu schaffen. Aber hier gibt es Grenzen, die wir strikte einhalten. Die parlamentarische Kontrolle durch die Geschäftsprüfungsdelegation ist in der ganzen Informationsbeschaffung und -aufbereitung ein wesentlicher Bestandteil, der zur Glaubwürdigkeit und Vertrauensbildung beiträgt. Diesen Tatsachen und Entscheiden - getroffen von der Mehrheit dieses Parlamentes -, dieser Situation, haben wir voll Rechnung zu tragen, ob es uns passt oder nicht.