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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-12-17

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-17

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Geschäft nur darum, die Frist für die Behandlung zu verlängern. Das ist eigentlich eine reine Routinefrage. Wenn jetzt trotzdem wieder eine Minderheit, diesmal angeführt von Herrn Triponez, die Gelegenheit nutzen will, das ungeliebte Kind gleich kurzerhand zu beerdigen - ohne dass eine materielle Debatte stattfinden kann, mit einer ordentlichen Vorlage, mit Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern -, dann werden eben doch noch ein paar formale und materielle Bemerkungen nötig. Eine materielle Debatte wäre hier erforderlich, das ist bei einer Fristverlängerung im Prinzip aber nicht möglich.

Die Sozialcharta ist zusammen mit der EMRK, der Europäischen Menschenrechtskonvention, die fundamentale Grundrechtskonvention des Europarates. Seit sie besteht, war eigentlich immer klar, dass die Schweiz von ihrem Grundrechtsverständnis her nicht nur die EMRK, sondern auch die Sozialcharta ratifizieren sollte und kann, weil in unserer Verfassung ja auch dieses doppelte Grundrechtsverständnis verankert ist. Bezüglich der Grundrechtskonventionen des Europarates ging man sogar viele Jahre davon aus, dass die Schweiz viel schneller in der Lage sei, die Sozialcharta zu ratifizieren, als die EMRK zu ratifizieren. Aber weit gefehlt: Die EMRK wurde 1974 bekanntlich ratifiziert, auch nicht ohne Widerstände, aber mit einem enormen rechtsstaatlichen Gewinn für die Schweizer Bevölkerung. Umgekehrt bei der Sozialcharta: Der Bundesrat empfahl - damals unter der Mithilfe von Herrn Triponez, der uns gesagt hat, als junger Beamter habe er damals im Biga in seiner Weisheit zu dieser Botschaft beigetragen - die Ratifikation. Diese Ratifikation ist in der Folge 1984 und 1987 im Parlament gescheitert. Weshalb? Weil das Parlament in seiner Mehrheit damals hauptsächlich nicht bereit war, indirekt über die Ratifikation der Sozialcharta das Streikrecht zu anerkennen.

Da stand das Streikrecht im Vordergrund. Im Übrigen war damals unbestritten, dass die Schweiz in der Lage sei, den grössten Teil der Sozialcharta zu ratifizieren, unter anderem auch Artikel 12; das war vor zwanzig Jahren.

Inzwischen hat dieses Parlament in den Neunzigerjahren zweimal im Grundsatz - noch nicht im Detail, aber im Grundsatz - zugunsten der Ratifikation der Sozialcharta entschieden. Trotzdem, trotz dieses zweimaligen materiellen Entscheides zugunsten der Ratifikation, dauert das Trauerspiel an, und man muss es sagen: Je weiter sich der Schweizer Sozialstaat entwickelt, je mehr die Hindernisse beseitigt werden - die nach Auffassung der seinerzeitigen Mehrheit in den Achtzigerjahren der Ratifikation entgegenstanden, insbesondere das Streikrecht, das ja jetzt formell in der neuen Bundesverfassung verankert ist -, desto unmöglicher soll es nach Auffassung der Minderheit sein, die Charta zu ratifizieren.

Leider spielt dabei jetzt neuerdings die Abteilung "Internationale Arbeitsfragen" des Seco unter Führung von Herrn Elmiger eine besonders trübe Rolle. Trat der Bundesrat noch bis Mitte der Neunzigerjahre explizit für die Ratifikation ein, erfindet diese Abteilung jetzt plötzlich Hindernisse an Orten, wo bisher noch nie irgendjemand irgendein Problem gesehen hat. Eine solche Vorstellung wäre cabaretreif, wenn es sich nicht um eine ernste Sache handeln würde. Die Sozialcharta gehört zum europäischen Acquis communautaire. Nur Länder wie Andorra, Mazedonien, Georgien und Russland haben sie noch nicht ratifiziert. Herr Triponez will uns ja nicht im Ernst weismachen, dass die Schweiz in den Kreis dieser Länder gehöre und nicht zu sämtlichen anderen west- und osteuropäischen Staaten, die sie ratifiziert haben. Die Vorstellung wäre umso absurder, als die EMRK und die Sozialcharta als Grundrechtskodifikation auf europäischer Ebene ja den beiden Uno-Menschenrechtskonventionen auf der Weltebene entsprechen und die Schweiz das Uno-Pendant zur Sozialcharta, den Uno-Menschenrechtspakt I, schon [PAGE 2170] Anfang der Neunzigerjahre ratifiziert hat, ohne dass gegen diesen Beschluss ein Referendum ergriffen worden wäre.

Warum wird also ausgerechnet die Europäische Sozialcharta zum Popanz heraufstilisiert, zu einem Schreckgespenst, das keine realen Grundlagen und wenig mit dem zu tun hat, was die Charta in Tat und Wahrheit ausmacht? Im Kern gibt es wohl kein anderes Motiv, als auf dem Weg nach Europa ein weiteres Hindernis aufzutürmen, auch wenn der Europarat bekanntlich etwas ganz anderes ist als die EU und die Schweiz im Europarat fest verankert ist. Unbestritten ist formell, dass sich die Kommission endlich seriös an die Arbeit machen muss, nachdem seit der letzten Fristverlängerung unter dem Kommissionspräsidium von Herrn Bortoluzzi nicht viel gelaufen ist und die internationale Abteilung des Seco in der letzten Phase Obstruktion betrieben hat.

Das und nicht anderes ist der Auftrag, der mit der Fristverlängerung verbunden ist. Die Kommission wird prüfen müssen, ob nicht gleich direkt zur Ratifikation der 1996 revidierten Sozialcharta geschritten werden soll. Die sich stellenden Fragen sind allerdings materiell weitgehend identisch.

Das Parlament hat sich selten so schwer getan mit einem Geschäft wie mit dem hier vorliegenden. Die parlamentarische Erfahrung zeigt aber, dass es mit etwas Vernunft, Energie und gutem Willen doch möglich ist, auch ein schwieriges Geschäft über die Runden zu bringen. Denken wir doch beispielsweise an den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG), der weit komplexer und anforderungsreicher war und trotzdem zur Erfolgsgeschichte wurde. Ich bin überzeugt, dass es auch bei der Sozialcharta gelingen kann und wird, vor allem dann, wenn nachher auch Herr Triponez erneut konstruktiv mitwirkt, wie er es vor zwanzig, dreissig Jahren schon getan hat.

Mit der Mehrheit beantrage ich Ihnen deshalb, die Fristverlängerung zu bewilligen. Es geht nicht an, ein Geschäft von dieser Tragweite einfach abzuschreiben, ohne dass eine materielle Debatte mit einer Vorlage, mit Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern, möglich gewesen ist.