Vollmer Peter · Nationalrat · 2000-06-19
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-19
Wortprotokoll
Bei der Frage der Rehabilitation von ehemaligen Dienstverweigerern geht es viel weniger um eine formale Angelegenheit als meines Erachtens um eine moralisch-ethische Frage. Wir alle wissen: Bevor wir die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes eingeführt haben, wurden Tausende von jungen Leuten, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollten, verurteilt - nicht weil sie sich vor einer Aufgabe gedrückt haben, nicht weil sie nicht für die Gemeinschaft und die Gesellschaft etwas beitragen wollten; sie haben zum Teil sehr viele alternative Einsätze geleistet. Sie wurden vielmehr verurteilt, weil wir uns in der Schweiz als eines der wenigen Länder offenbar sehr schwer damit getan haben, diese letzte Lücke im Bereich auch der Menschenrechte zu schliessen.
Die Schweiz hat übrigens seinerzeit bei der Unterzeichnung der EMRK einen Vorbehalt anbringen müssen, weil das Recht, Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern und einen Ersatzdienst zu leisten, in der Menschenrechtserklärung verankert ist. Dieses Recht haben junge Menschen auch hier für sich beansprucht, und daraus sind ihnen sehr grosse Nachteile erwachsen. Sie wurden kriminalisiert und strafrechtlich verurteilt; viele von ihnen haben später zum Teil auch zivile Folgen tragen müssen. Sie wurden teilweise aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Sie haben wirtschaftliche, gesellschaftliche, persönliche Nachteile in einer Art und Weise tragen müssen, die nicht angehen kann.
Wir haben später dann glücklicherweise die Verfassung geändert und ein Gesetz für den zivilen Ersatzdienst geschaffen. Aber bis diese Abstimmung über die Verfassung möglich war - im Jahre 1992 -, gab es hier eine Maschinerie, die sehr langsam funktioniert hat. Bis das Gesetz vier Jahre später Rechtskraft erhalten hat, wurden noch einmal sehr viele Leute verurteilt, weil das Ausführungsgesetz noch nicht vorhanden war.
Allein in den letzten zehn Jahren, bevor dieses Gesetz in Kraft getreten ist, wurden hier über 5000 junge Menschen zu Freiheitsstrafen verurteilt und kriminalisiert. Ich meine, hier ginge es eigentlich um einen Akt der Gerechtigkeit, um eine Würdigung der ethischen Überlegungen, die diese Menschen angestellt haben. Von den Gerichten wurde vielen dieser jungen Menschen nämlich attestiert, dass sie wirklich ethische, moralische Gründe geltend machen konnten.
Ich meine, deshalb wäre es ein Akt der Gerechtigkeit, heute, wo wir anders darüber denken und diese Ersatzdienstmöglichkeit haben, nun denjenigen Recht zu geben, die in ihrem Denken vielleicht eigentlich einfach ein paar Jahre im Voraus waren, denen es ihr Gewissen eben nicht gestattete zu warten, bis auch die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde.
Von der ablehnenden Antwort des Bundesrates bin ich überrascht und auch enttäuscht. Ich bin insofern überrascht, als dieses Geschäft nun ein Geschäft des VBS geworden ist. Weshalb eigentlich ein Geschäft des VBS? Weshalb denn nicht ein Geschäft des EJPD? Hier geht es um die Rehabilitation von Menschen, bei denen zwar auch das Militärstrafgesetz zuständig war. Aufgrund des heutigen Rechtstatbestandes aber ist das im Grunde genommen eben nicht mehr nur eine Angelegenheit des VBS, sondern auch der zivilen Instanzen und, so gesehen, eben des EJPD.
Ich bin enttäuscht, dass der Bundesrat nicht bereit ist, diese Motion entgegenzunehmen. Zum Teil argumentiert er formaljuristisch. In seiner Begründung sagt er, um diese früheren Dienstverweigerer zu rehabilitieren, bräuchte es eine gesetzliche Grundlage. Genau das verlange ich ja mit meiner Motion! Ich möchte einen Bundesbeschluss herbeibringen, der es dann ermöglicht, diese verurteilten Dienstverweigerer aus Gewissensgründen rechtlich sauber zu rehabilitieren.
Insofern ist diese Argumentation des Bundesrates formalrechtlich falsch. Denn mit der Motion geben wir ja dem Bundesrat gerade den politischen Auftrag, uns eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten, damit wir entstandenes Unrecht - aus heutiger Sicht ist dies eindeutig entstandenes Unrecht - gegen Tausende von jungen Menschen wieder gutmachen könnten.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, diese Motion zu überweisen und damit ein Zeichen auch zugunsten dieser jungen Menschen zu setzen.