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Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-11-30

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-11-30

Wortprotokoll

Ich bekenne mich in der europäischen Integrationspolitik unseres Landes nach wie vor aus Überzeugung als klarer Vertreter und Verfechter des bilateralen Weges. Der Beitritt zum EWR steht nicht mehr zur Diskussion, wir brauchen dem nicht mehr nachzutrauern; einen EU-Beitritt lehne ich entschieden ab; andere Optionen sind fern jeglicher Realität. Der bilaterale Weg, auch wenn er seine Nachteile hat und oft recht steinig ist, erweist sich für die Schweiz als optimaler Weg - heute und wohl auch noch auf lange Sicht. Dies hatte schon die Aussenpolitische Kommission unseres Rates in ihrem damaligen Bericht, datiert aus dem Jahr 2002, einhellig festgehalten. Die uns nun vorliegenden Bilateralen II bilden weitere Marksteine auf diesem Weg, und ich bin überzeugt, es werden weitere folgen, im Interesse von uns wie auch im Interesse unserer Partner aus der Europäischen Union.

Zum Verhandlungsmandat bezüglich dieser Vorlagen hatte unsere Kommission im Januar 2002 grünes Licht erteilt. Es war kein Blankoscheck an den Bundesrat, sondern mit klaren Auflagen verbunden. Diese Auflagen waren insbesondere die Ausgewogenheit des Gesamtergebnisses, die Wahrung des Bankgeheimnisses, keine direkte Übernahme künftigen Rechtes und - wovon bis heute noch nicht die Rede war - auch kein Erkaufen der Verträge durch Zahlungen in den Kohäsionsfonds der EU. Sind diese Auflagen eingehalten worden? Die Frage stellt sich heute wohl zum letzten Mal, wobei nicht übersehen werden darf - auch ich möchte das wiederholt haben -: Verhandeln besteht eben aus Geben und Nehmen.

In der Frage der Kohäsionszahlungen hat der Bundesrat aus meiner Sicht nachgegeben, die Auflage nicht voll erfüllt. Aber immerhin, wenn die Milliarde Franken, die wir in den nächsten fünf Jahren dafür aufzuwenden haben, intern von den direkt involvierten Departementen, insbesondere vom EDA, kompensiert werden, so ist diese Auflage zumindest faktisch erfüllt. Es gibt keine generellen zusätzlichen Ausgaben für unser Budget. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, Herr Bundespräsident, wenn Sie diese Tatsache der Kompensation heute noch einmal klipp und klar in unserem Plenum bestätigen würden.

Gewahrt worden ist das Bankgeheimnis; da kann ich mich den verschiedenen Vorrednern, insbesondere unserem Kommissionspräsidenten, voll und ganz anschliessen. Etwas anderes hätte eine Volksabstimmung in dieser Sache auch kaum überstanden. Aber auch in Sachen Ausgewogenheit des Gesamtergebnisses stimme ich mit unserem Kommissionspräsidenten überein.

Aber mit einem Abkommen habe ich meine liebe Müh und Not, wie auch andere Vorredner, insbesondere Kollege Schmid: mit Schengen/Dublin. Ich bin der Meinung, dass der Preis da zu hoch ist, wohl wissend, dass das Abkommen auf Wunsch der Schweiz zum Verhandlungsobjekt gemacht worden ist. Der Preis ist mir zu hoch, weil erstens die Abschaffung der Personenkontrolle an der Grenze mit Ersatzmassnahmen im Landesinnern nicht ausreichend kompensiert werden kann und weil wir zweitens neues EU-Recht zu übernehmen haben - Opting-out-Klausel in Ehren. Ich stimme Carlo Schmid auch da voll und ganz zu: Diese Opting-out-Klausel ist und bleibt ein Stück Papier zur Beruhigung der Skeptiker in diesem Haus oder im Lande draussen.

Die Beratungen des Schengen-Abkommens in der Aussenpolitischen und in der Staatspolitischen Kommission, denen ich beiden angehöre, haben mir längst nicht alle Fragen zu klären und alle Zweifel zu beseitigen vermocht. Auch war die Zeit für eine wirklich fundierte Beratung der Materie knapp - um nicht zu sagen: zu knapp - angesichts der weitreichenden Konsequenzen für die innere Sicherheit unseres Landes. Ich werde beim Eintreten zum Schengen/Dublin-Abkommen noch ein paar konkrete Fragen einbringen, bedaure für den Moment nur, dass es nicht möglich war, eine "Schengen light"-Version zu erhalten, mit der es einem Nicht-EU-Mitglied ermöglicht worden wäre, nebst der Warenkontrolle an der Grenze weiterhin auch generell Personenkontrollen durchzuführen.

Mit den anderen Abkommen habe ich keine Mühe, auch wenn die Bürokratie und der zusätzliche administrative Aufwand für unsere Wirtschaft mitunter recht hohe Konjunktur aufweisen und die Kosten auch nicht zu vernachlässigen sind. Aber per saldo glaube ich, dass bei den übrigen acht Abkommen das Gesamtergebnis ausgewogen ist. Der bilaterale Weg hat sich als gut und zweckmässig erwiesen. Unsere Leute sind als gleichwertige Partner mit den Vertretern der EU am Verhandlungstisch gesessen und haben gute Arbeit geleistet.

Aber man muss es uns Parlamentariern, die diese Ergebnisse schliesslich zu genehmigen haben, dann doch auch zugestehen, Nein zu sagen, wenn wir von einem Teilergebnis nicht überzeugt sind. Das bin ich in Sachen Schengen/Dublin zumindest vorderhand noch nicht. Ich trete aber auf die Vorlage ein, damit einige offene Fragen nochmals oder neu gestellt werden können.

Schliesslich noch eine Bemerkung zum Referendum: Dass bei wichtigen Fragen wenn immer möglich auch dem Souverän das letzte Wort eingeräumt werden soll, ist nach [PAGE 671] gewalteter Demokratiediskussion im vergangenen Herbst, in der sich erfreulicherweise auch einige Bundesräte engagiert haben, mehr als angebracht. In dieser Hinsicht werde ich in der Detailberatung zum Schengen/Dublin-Abkommen einen Antrag einbringen, der die Unterstellung dieses Abkommens unter das obligatorische Referendum von Volk und Ständen zum Ziele hat.