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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2004-11-30

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-11-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat und unsere Unterhändler hatten keine einfache Aufgabe. Das Aushandeln von bilateralen Verträgen mit der EU wird für die Schweiz immer schwieriger, und wenn man die Abkommen unter diesem Aspekt anschaut, dann kann man dem Bundesrat und seinen Unterhändlern nur gratulieren. Diese Abkommen werden nämlich wesentlich dazu beitragen, dass wir unsere Beziehungen zur EU vereinfachen und normalisieren können, und dies zugunsten der Bevölkerung, aber auch der Wirtschaft.

Trotzdem rufen diese bilateralen Abkommen bei mir keine Begeisterung hervor - aber das sollen sie vielleicht auch gar nicht. Sie machen halt einfach deutlich, dass wir auf dem Weg des Bilateralismus zwar weiterkommen, dass wir uns aber letztlich auf Systeme einstellen müssen, die wir nicht selber mitgestaltet haben. Ich plädiere deshalb dafür, dass wir die vorliegenden Abkommen möglichst sachlich und pragmatisch begutachten. Das ist nicht überall ganz einfach, denn einzelne Abkommen betreffen Bereiche mit einem sehr hohen symbolischen Wert, und entsprechend heftig sind die Reaktionen, wie wir soeben gehört haben.

Virulent sind auch die Fragen der Mitsprachemöglichkeiten. Wir müssen uns in der Tat damit auseinander setzen, dass die EU nicht still steht, dass sie ihre internen Abkommen weiterentwickelt und dass wir wohl oder übel mitmachen müssen, ohne mitentscheiden zu können, und das ist unangenehm. Die mangelnde Mitsprache und der beklagte Souveränitätsverlust sind aber nicht eine Schwäche der bilateralen Abkommen, sondern eine Folge des Bilateralismus. Das müssen wir uns immer wieder deutlich vor Augen halten. Wer sich über mangelnde Mitsprache beklagt und etwas daran ändern will, muss sich dafür einsetzen, dass die Schweiz der EU beitritt. Alles andere sind billige Ablenkungsmanöver vom Problem, das wir uns mit dem Nein zum EWR und mit dem vorläufigen Nein zum EU-Beitritt selber eingebrockt haben.

Mit der Übernahme des Schengener Acquis verbunden ist die formelle Abschaffung der systematischen Personenkontrolle an der Landesgrenze. Das ist ein Akt von grosser symbolischer Bedeutung, der starke Emotionen und auch Ängste hervorruft. Schengen weckt aber noch ganz andere Ängste, nämlich jene vor Datensammlungen, die ja bekanntlich immer auch ein Missbrauchspotenzial beinhalten. Auch diese Befürchtungen müssen wir ernst nehmen. Mir haben die Beratungen in der Kommission gezeigt, dass von einer systematischen Personenkontrolle an der Landesgrenze schon längst nicht mehr die Rede sein kann. Von den 700 000 Grenzübertritten, die jeden Tag an den Schweizer Grenzen stattfinden, werden gerade mal 2 bis 3 Prozent kontrolliert. Wer unsere Landesgrenze illegal und mit kriminellen Absichten überqueren will, hält sich ja wohl schon heute nicht an die bewachten Grenzposten.

Deshalb sollten wir uns von der Illusion, dass mit dem heutigen System alles überwacht wird, so schnell wie möglich verabschieden. Vielmehr ist die verstärkte internationale Zusammenarbeit die einzige Möglichkeit, der Kriminalität überhaupt noch etwas entgegenzustellen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, deshalb arbeiten ja unsere Kantonspolizeien und das Grenzwachtkorps längst zusammen. Aber auch die verschiedenen Polizeien arbeiten grenzüberschreitend zusammen; wir haben es bereits gehört.

Deshalb stellt sich allenfalls die Frage, weshalb wir das Schengen-Abkommen überhaupt noch brauchen. Ich meine, dass der Zugriff auf die Schengener Datenbank eine klare Rechtsgrundlage braucht. Ich bin auch überzeugt davon - und ich bin erstaunt, dass man das infrage stellen kann -, dass die Schweiz doch nicht einfach nur vom Zugriff auf das Schengener Informationssystem profitieren kann, im Glauben, sie selber müsse umgekehrt nichts bieten. Diese Sicht der Dinge kann ich nicht nachvollziehen. Schliesslich habe ich auch gemeint, dass nun doch alle verstanden hätten, dass sich unser Land enorme Probleme einhandelt, wenn es zur Schengen-Aussengrenze wird - was es ja kürzlich ein paar Wochen lang war. Ich bin erstaunt, dass man auch diese Situation schon wieder vergessen hat, nachdem wir in diesem Rat doch eine sehr heftige und sehr intensive Debatte darüber geführt haben.

Was die Befürchtungen rund um die Datensammlung anbelangt, habe ich mich versichert, dass der Datenschutz in der EU mindestens so gut gewahrt ist wie in der Schweiz. Das hat auch unser Datenschutzbeauftragter bestätigt.

Auch in Bezug auf das Asylabkommen gibt es heftige Reaktionen. Für die einen ist Dublin ein europäisches Abschottungsprojekt, das in Kauf nimmt, dass Flüchtlinge auch nach einer Fehleinschätzung der Behörden keine zweite Chance für ein Gesuch mehr erhalten. Andere schüren Ängste, dass die Schweiz mehr Flüchtlinge als andere Staaten [PAGE 670] aufnehmen muss, weil diese ihre Erstasylgesuche gar nicht melden.

Ich halte die internationale Zusammenarbeit in Flüchtlingsfragen - und damit das Dubliner Abkommen - für grundsätzlich sinnvoll und vertretbar, bin allerdings der Meinung, dass die Schweiz die Mindeststandards für die Verfahren in Asylfragen, wie sie die EU jetzt verabschiedet hat, ebenfalls übernehmen muss. Wir haben hier einen Nachholbedarf, auch wenn vonseiten des EJPD immer wieder das Gegenteil behauptet wird.

Beim Abkommen über die Zinsbesteuerung wurde vom Bundesrat immer wieder betont, dass wir hier einen Sieg davongetragen hätten, indem wir das Bankgeheimnis gerettet hätten. Ich mag mich über diesen Sieg nicht richtig freuen, und ich bin nicht sicher, ob man hier überhaupt von einem Sieg sprechen kann. Einerseits geht es hier ja darum, Personen zu schützen, die am Fiskus vorbei Gelder aus ihrem Land in die Schweiz bringen und damit in ihrem Land Steuern hinterziehen. Diese Personen wollen aber trotzdem von den Vorteilen ihres Landes profitieren, sonst würden sie ja ihr Land verlassen.

Einen solchen Schutz anzubieten, finde ich nicht besonders ehrenwert. Andererseits macht man sich in diesem Bereich wohl am besten nicht zu grosse Illusionen. Das Resultat, das wir mit der EU ausgehandelt haben, ist nicht in erster Linie ein Schweizer Verhandlungserfolg, sondern es ist dank kräftiger Unterstützung einiger EU-Mitgliedstaaten zustande gekommen, welche ebenfalls weiterhin die gleichen Gelder wie wir schützen möchten. Deren Vorzugsbehandlung läuft aber mit der Sunset Clause 2012 aus, und spätestens dann wird auch die Schweiz wieder gefordert sein.

Ich gehe davon aus, dass sich auch die Banken und der Bundesrat dessen bewusst sind. Auf diesem Verhandlungsresultat können wir uns deshalb nicht ausruhen, und sinnvollerweise nutzen wir die kommende Zeit intensiv dazu, den Mythos "Bankgeheimnis" endlich etwas zu entmystifizieren. In der Realität ist dies nämlich längst geschehen; ich erinnere an die Entwicklung im Bereich der indirekten Steuern, an das Spezialitätenprinzip, aber auch an die Tatsache, dass in Deutschland die Steuerhinterziehung schon heute als Vortat zur Geldwäscherei eingestuft und auch entsprechend verfolgt wird.

Die übrigen Abkommen - ich gehe hier nicht näher auf sie ein - sind unbestritten. Sie sind für unser Land durchwegs positiv und auch unterstützenswert.

Ich beantrage Ihnen also, auf sämtliche Vorlagen einzutreten, und zwar vor allem auch deshalb, weil es zu den Abkommen mit der EU keine Alternative gibt. Ich habe dazu auch von Kollege Carlo Schmid nichts gehört. Die EU-Mitgliedstaaten sind unsere nächsten Nachbarn; mit ihnen sollten wir vermehrt zusammenarbeiten. Ziel dieser Zusammenarbeit ist aber: nicht mehr Handschellen, wie dies auf Plakaten suggeriert wird, sondern letztlich mehr Frieden und mehr Gerechtigkeit.