Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-01
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-01
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen auch, bei diesem Begriff "angemessen" zu bleiben, auch wenn heute im innerstaatlichen Recht der Begriff "gleichwertig" gebraucht wird. Für das neue Datenschutzgesetz wird der Ausdruck "angemessen" genommen. Sie müssen sehen, es ist nicht ganz gleich. Wenn etwas "gleichwertig" ist, dann müssen Sie auch wissen, womit es "gleichwertig" ist. Wenn es "angemessen" ist, dann haben Sie zu entscheiden, was "angemessen" ist. Das hat eine andere Begründungstiefe, als wenn Sie sagen: Es muss "gleichwertig" sein, und jetzt muss ich zuerst die Messlatte festlegen; dann wird über diese Messlatte gestritten. "Angemessen" ist gemäss Schengen-Vertrag möglich. Wir dürfen ja nur etwas nehmen, das möglich ist. Wir dürfen nicht darunter gehen. Aber es ist für uns zweckmässig.
Darum beantragen wir Ihnen, bei "angemessen" zu bleiben.