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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-12-02

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-02

Wortprotokoll

Ich spreche nicht mehr zu den Themen, die Herr Bundespräsident Deiss schon angesprochen hat, insbesondere werde ich mich nicht zu den flankierenden Massnahmen äussern. Sie gehören ins Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement. Die Verhandlungen bei diesen Verträgen haben sich im Wesentlichen auf die Übergangsregelung beschränkt, nämlich auf die Zeit bis zum Jahr 2011. Es ist meine Aufgabe, Sie kurz über dieses Zusatzprotokoll zu informieren und zu sagen, warum der Bundesrat der Meinung ist, dieses Zusatzprotokoll entspreche dem Optimum.

Hätte man den Arbeitsmarkt für Bürger dieser Länder unverzüglich geöffnet - darüber müssen wir uns klar sein -, hätte das eine Überschwemmung der Schweiz mit ausländischen Arbeitskräften bewirkt. Dies aus zwei Gründen: Der Unterschied im Lohnniveau zwischen der Schweiz und einzelnen dieser Länder ist riesig - bei uns beträgt es das Fünf- bis Zehnfache -, und die Arbeitslosigkeit ist in diesen Ländern zum Teil sehr hoch. Also musste man dafür sorgen - das hat auch die Europäische Union der Fünfzehn gesehen -, dass man den Arbeitsmarkt nicht sofort öffnet. Das gilt auch für jene Länder der EU, welche wesentlich kleinere Lohnunterschiede haben. Darum ist das Zusatzprotokoll entstanden. Der anfängliche Druck der Europäischen Union, als gesagt wurde, die Schweiz habe das unverzüglich zu übernehmen, ist im Gleichschritt mit den EU-Staaten verschwunden. Wir haben jetzt die gleichen Bedingungen wie die EU-Staaten; in Bezug auf die Regelung der Dienstleistungserbringer haben wir sogar die Vorzugsbedingungen bekommen, wie sie Deutschland und Österreich als angrenzende Staaten zu den neuen Mitgliedern haben, mit der Begründung, Österreich, Deutschland und die Schweiz könne man bezüglich des Arbeitsmarktes nicht trennen, auch wenn wir nicht direkt an die neuen EU-Mitgliedstaaten anstossen.

Welches sind die arbeitsmarktlichen Beschränkungen, die dieses Risiko mindern sollen? Wir haben die üblichen Instrumente, die wir eigentlich schon immer hatten: Kontingente, Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Diese dienen auch für die Übergangsregelung bis spätestens 30. April 2011, wobei die Beschränkungen am Anfang am stärksten sind und schrittweise abnehmen, weil am Anfang auch die Disparitäten am grössten sind.

Das ganze Konzept beruht auf einer Zukunftsidee, nämlich dass die Staaten, die jetzt freigekommen sind und Neumitglieder der Europäischen Union sind, ein Wirtschaftswachstum aufweisen werden, das dazu führt, dass die Lohndisparitäten und die Arbeitslosigkeit bis zum Jahr 2010 - also bis etwa in sechs Jahren - wesentlich geringer sein werden, weil der wirtschaftliche Fortschritt so stark sein wird.

Das wird sich zeigen müssen, aber das ist die Voraussetzung. Die Voraussetzungen dafür, dass es so weit kommt, sind in diesen Ländern nicht so schlecht. Die wirtschaftlichen Massnahmen, die diese Länder zum Teil getroffen haben, sind also enorm. Sie gehen mit der Liberalisierung also enorm voran. Ich verweise Sie auf die ganze Fiskalgesetzgebung, die weit fortschrittlicher ist als diejenige, die wir im Westen haben. Diese Länder, namentlich Polen, haben ein Fiskalsystem, das Unternehmen ausserordentlich fördert und das ja jetzt sogar von den EU-Ländern, die natürlich die Subventionen bezahlen müssen, kritisiert wird. Sie sagen: Ja, ihr erhaltet grosse Subventionen, und gleichzeitig geht ihr mit den Steuern so herunter, dass die Konkurrenz für uns zu stark wird. Aber ich glaube, man muss sehen, dass sie für [PAGE 743] die Anfangsjahre keine andere Möglichkeit haben, als jetzt hervorragende Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Nun zu den Kontingenten: Wir beginnen im Jahr 2005. Wir haben das Schwergewicht auf die Kontingente bei den Kurzaufenthaltern gelegt, weil in diesem Bereich natürlich das Problem besteht, dass diese Personen arbeitslos werden, was eine Zuwanderung ins Sozialsystem zur Folge hätte. Im Jahr 2005 beträgt die Zahl 9000, und sie steigt dann bis 2011 auf 29 000. Bei den Daueraufenthaltern beträgt die Zahl im nächsten Jahr 900 - Sie sehen, das wird noch keine Störung des Arbeitsmarktes geben -, und sie wird dann bis 2011 erhöht. Dann haben wir, in Übereinstimmung mit den Bilateralen I, mit den fünfzehn bisherigen EU-Mitgliedstaaten einen freien Markt; es gibt dann keine Beschränkungen mehr. Das Anag, das Sie ja jetzt revidieren, und das künftige Ausländergesetz gelten dann für diese Personen nicht mehr, weil sie - arbeitsmarktlich gesehen - nicht mehr Ausländer sind. Von da an sind sie im Sinne des Arbeitsmarktes Inländer. Darüber muss man sich im Klaren sein. Wir haben noch eine Möglichkeit: Bei stark gestörten Arbeitsmarktverhältnissen können wir bis 2014 nochmals eingreifen. Bei Störungen gibt es dann nur noch die konsensuale Schutzklausel.

Die Selbstständigerwerbenden werden während der ersten zwei Jahre, bis am 31. März 2007, den für die Angehörigen der neuen Mitgliedstaaten geltenden Höchstzahlen unterstellt. Dann ändert sich bei den Selbstständigerwerbenden die Situation auch. Die Sonderregelungen für Dienstleistungserbringer, wie sie Deutschland und Österreich haben, betreffen vor allem sehr mobile Gewerbetreibende, also z. B. Reinigungsunternehmen, die sehr flexibel sind usw. Aber auch in anderen Bereichen, vor allem im Baubereich, haben wir eine Beschränkung machen können.

Diejenigen, die fragen, warum man nun wieder Beschränkungen mache, müssen sehen: Wir haben jetzt noch eine unglaublich grosse Disparität. Darum käme es einer Rosskur gleich, hier zu sagen, jetzt mache man alles auf. Das hätte eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und in den Sozialstaat zur Folge; man darf nie vergessen, dass das natürlich immer gekoppelt ist.

Wie ist das zu würdigen? Ich glaube, dass in der Übergangszeit eine Störung des Arbeitsmarktes aufgrund der Kontingente und der Steuerungselemente, die wir haben, nicht auftreten wird. Die grosse Frage stellt sich 2011. Der Vorteil wird natürlich sein, dass wir ein erweitertes Arbeitskräfteangebot haben. Das ist für die Wirtschaft immer interessant, man kann auslesen, man hat viele Offerten, dann kann man auslesen, den Besseren nehmen. Es ist auch klar, je grösser das Angebot ist, desto besser ist der Preis. Da muss man niemandem Sand in die Augen streuen, das ist auch im Interesse der Wirtschaft, das darf auch gesagt werden. Es gibt auch einen flexiblen Arbeitsmarkt, man kann sich besser bewegen, ist mobiler. Wir haben neu aufstrebende Märkte, das gibt ja wahrscheinlich auch Absatzchancen für die schweizerische Wirtschaft, die sich dann, wenn sie keine Arbeitskräfte hat, von dort wieder dotieren kann. Es gibt ein Wirtschaftswachstum, das wir uns erhoffen, nicht nur in Europa. Wir können auch Defizite auf dem Arbeitsmarkt bezüglich der Kurzarbeiter ausgleichen. Sie wissen, wir haben hier ein Problem, namentlich bei Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft. Das können wir mit diesen Kontingenten entschärfen. Nachher ist der Markt frei, dann ist es sowieso ausgleichbar.

Es ist aber auch auf die Risiken hinzuweisen, denn das gehört dazu, dass man diese auch in Kauf nimmt. Es ist selbstverständlich: Das wird einen Lohndruck bedeuten, ob mit oder ohne flankierende Massnahmen. Es ist nicht anders möglich, weil die Disparitäten heute zu gross sind. Und wir werden eine steigende Arbeitslosigkeit bekommen. Denn in den ganzen 25 Ländern, in diesem grossen Markt, gibt es eine grosse Arbeitslosigkeit, in gewissen Gebieten 30, 40, 60 Prozent. Es ist ausgeschlossen, dass wir die kleinen Arbeitslosigkeitsraten bewahren können, die wir natürlich auch hatten, weil wir an der Grenze - nicht im Innern - einen regulierten Arbeitsmarkt hatten. Wir haben an der Grenze einfach nur die Quoten zugelassen. Künftig werden wir in Kauf nehmen müssen, dass diese wegfallen. Die Übergangsregelungen sollen zur Abfederung dienen.

Wenn die Entwicklung ganz anders verläuft, als wir denken, haben wir noch eine Möglichkeit. Wir haben sie auch für die 15 bisherigen EU-Länder. 2007 und 2009 haben wir ja Steuerungsinstrumente, wir haben sogar die Möglichkeit, alle Verträge mit allen 25 Ländern neu zur Diskussion zu stellen. Wir müssen aber sehen, dann hat auch die EU die Möglichkeit - wenn auch nicht automatisch -, die anderen Verträge, die ja mit dem Freizügigkeitsabkommen ein Paket bilden, aufzulösen. Es gibt also Schutzventile, die vorhanden sind.

Ich glaube, mit dieser Lösung sollten wir es wagen und ein wachsames Auge haben. Sie haben ja eigentlich gegen dieses Protokoll nichts einzuwenden gehabt, sodass ich glaube, dass Sie dem zustimmen. Sie können nicht die Quoten heruntersetzen; das können Sie nicht, dann ist der Vertrag gescheitert. Sie können sie hinaufsetzen, aber das müssen Sie nicht, denn das können wir einseitig, das müssen wir nicht in einen Vertrag schreiben.