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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-02

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-02

Wortprotokoll

Der Kommission lag an sich kein entsprechender Antrag vor. Wir haben aber diesen Problemkreis durchaus besprochen, da wir auch seitens der Vertretung der Kantonsregierungen im Rahmen der Anhörung auf die Weiterentwicklung angesprochen worden sind. Wir haben uns damit befasst und zur Kenntnis genommen, dass die Entwicklung zwischen Bund und Kantonen in Richtung dieses Antrages abgesprochen ist; das ist auf einem guten Wege. Wir haben deshalb von uns aus hier keine Regelung vorgesehen bzw. verlangt. [PAGE 723]

Ich kann primär nur für mich sprechen, gehe aber davon aus, dass auch seitens der übrigen Kommissionsmitglieder eine gewisse Sympathie für diesen Antrag gegeben ist. Er geht in eine Richtung, wie wir sie auch skizziert haben. Immerhin habe ich dazu auch einige etwas kritische Bemerkungen:

Zum einen haben wir nun zwei verschiedene Anträge. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass offenbar in der APK-NR eine analoge Bestimmung entwickelt worden ist, die wie folgt lautet: "Die Beteiligung der Kantone an der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes erfolgt im Rahmen des Mitwirkungsgesetzes. Einzelheiten werden vor Inkrafttreten dieser Abkommen in einer Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen geregelt."

Der Antragsteller hat Ihnen vorhin aufgezeigt, wo die Unterschiede im Detail liegen. Die beiden Anträge decken sich nicht völlig; es wird je nachdem noch zu einer Differenz kommen. Heikel ist aus meiner Sicht ein Element dieses Antrages, nämlich dass die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen vor Inkrafttreten dieser Abkommen zu schliessen ist. Das wiederum kann grundsätzlich bedeuten, dass die Kantone in der Lage sind, das Inkrafttreten von Schengen/Dublin zu verhindern, und das kann nicht die Meinung sein.

Nach den Anhörungen habe ich zwar den Eindruck, dass die Kantone durchaus einverstanden sind, aber es entwickelt sich hier eine Hebelwirkung, die grundsätzlich das Inkrafttreten der Abkommen verzögern oder sogar verhindern kann. Noch mehr darf nicht die Meinung sein.

Wir müssen hier meines Erachtens eine Fassung finden, die das ausschliesst. Das ist aber durchaus möglich, weil sich jetzt ja ohnehin eine Differenz ergibt. Dieser Punkt ist insbesondere deshalb etwas heikel, weil die Kantone ja sehr unterschiedlich betroffen sind. Schengen/Dublin - vor allem Schengen - betrifft in erster Linie die Grenzkantone, und insbesondere von der Umsetzung sind die Grenzkantone natürlich weit stärker betroffen als die Binnenkantone. Die Interessenlage ist unterschiedlich. Das müssen wir bei dieser Frage des Abschlusses der Vereinbarung vor dem Inkrafttreten dieser Abkommen auch berücksichtigen.

Gesamthaft meine ich, dass aus meiner persönlichen Sicht nichts dagegen spricht, diesem Antrag zuzustimmen. Sie sehen die Probleme, die sich hier noch ergeben könnten. Im Rahmen einer Differenzbereinigung wären diese meines Erachtens aber lösbar.