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Langenberger Christiane · Ständerat · 2004-12-02

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-02

Wortprotokoll

Zu Absatz 3: Für die Akkreditierung von Fachhochschulen und Studiengängen ist grundsätzlich das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zuständig. Der Bundesrat und der Ständerat haben befürwortet, dass die Prüfung der Akkreditierung mit in- und ausländischen Experten vom Departement selber durchgeführt werden kann. Ich erinnere dabei an die bereits mehrmals erwähnte Swiss Peer Review, die ja dort sehr gute Arbeit geleistet hat. Die Qualitätsprüfung wurde fachlich von der Eidgenössischen Fachhochschulkommission begleitet.

Zur Diskussion steht nun, ob die Kantone in die Entscheidfindung bei der Übertragung der Aufgaben an Dritte einzubinden seien. Gemäss dem Beschluss des Nationalrates erfolgt die Übertragung auf Dritte ohne Mitwirkung der Kantone. Die Fassung des Nationalrates ist auch hinsichtlich der Übertragung der Akkreditierungsaufgaben auf Dritte restriktiver formuliert. Im Unterschied zur Prüfung der Akkreditierungsgesuche darf die Akkreditierung nur in begründeten Fällen und auf Gesuch hin auf Dritte übertragen werden. Damit anerkennt der Nationalrat einerseits, dass der Wettbewerb und die internationale Vergleichbarkeit für eine gewisse Offenheit gegenüber ausländischen Stellen sprechen, andererseits kann jedoch auch die Steuerung der Fachhochschulen durch den Bund gesichert werden. Aus diesen Gründen plädiert er also gegen die Einbeziehung der Kantone.

Das Universitätsförderungsgesetz sieht vor, dass Bund und Kantone in einer Vereinbarung die Organisation und die Finanzierung der Übertragung an ein Akkreditierungsorgan festlegen. Wir haben den Grundsatz der Mitwirkung übernommen. Vergessen wir aber nicht, dass die Kantone die Träger der Fachhochschulen sind. Wir lassen mit unserem Antrag offen, wer die Aufgaben übernimmt. Denkbar ist eine Übertragung an das bestehende Akkreditierungsorgan im Universitätsbereich, das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ), an ein spezifisch für den Fachhochschulbereich geschaffenes Organ oder an bestehende ausländische Akkreditierungsagenturen.

Mit dieser Regelung geben wir künftigen Entwicklungen den notwendigen Spielraum. Wie der Bundesrat sind auch wir weiterhin der Überzeugung, dass wir dies im Einvernehmen mit den Kantonen tun sollten. Der Masterplan zwingt uns zudem zur Kooperation.

Wir bitten Sie, bei Absatz 3 an unserem Beschluss festzuhalten.

Zu Absatz 4: Hier wird geregelt, dass der Bund die Richtlinien für die Akkreditierung festlegt und damit das gesamte Verfahren massgeblich bestimmt. Entsprechend soll er 50 Prozent der Kosten tragen.