Stadler Hansruedi · Ständerat · 2004-12-02
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-02
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie namens der Minderheit, bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b dem Antrag der Minderheit zu folgen; dieser entspricht der Fassung des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates. Der Nationalrat hat dieser Fassung mit einem Stimmenverhältnis von 155 zu 18 zugestimmt. Sie entspricht auch einem Anliegen der Berufsmatura-Absolventen, der Berufsschulen, der Fachhochschulen, der Berufs- und der Wirtschaftsverbände. Ein Einbruch hier, wie ihn die Mehrheit fordert, ist ein falsches Signal.
Noch eine Vorbemerkung: Ich habe während zwölf Jahren als Erziehungsdirektor sämtliche Reformen im Berufsbildungsbereich und auch im Zusammenhang mit sämtlichen Lehrstellenbeschlüssen hautnah miterlebt und zum Teil auch mitgestaltet. Auch war ich zwölf Jahre Mitglied eines Technikumsrates und habe damals die ganze Vorbereitung der Fachhochschulreform miterlebt. All diese Reformen liefen immer unter einem einzigen Motto: Attraktivitätssteigerung des Berufsbildungssystems. Wir haben bei jeder Gelegenheit die Qualität unseres dualen Bildungssystems beschworen.
Ich möchte jetzt für den Antrag der Minderheit folgende spezielle Begründungen anführen:
1. Der Weg zur Fachhochschule führt grundsätzlich über die Berufslehre und die Berufsmaturität. Es ist somit richtig, wenn den Berufsmatura-Absolventen der prüfungsfreie Zugang zu den Fachhochschulen offen steht, denn genau dieses spezielle Profil haben wir einmal den Fachhochschulen gegeben: gleichwertig, aber nicht gleich wie die Universitäten.
2. Das Ausbildungsprogramm der Fachhochschulen basiert exakt auf der Grundlage der Berufserfahrung. Auch dies gehört ganz zum speziellen Profil unserer Fachhochschulen. Soll sich nun das Ausbildungsprogramm nach der Ausnahme - das heisst nach den gymnasialen Maturanden - oder nach der Regel richten? Dies ist die Frage.
Es wäre schon eigenartig, wenn die Fachhochschule sich nach jenen richten müsste, die ohne Berufserfahrung in die Fachhochschule eintreten.
3. Auch die Minderheit - das möchte ich betonen - steht zum prüfungsfreien Zugang der gymnasialen Maturanden zu den Fachhochschulen. Das möchte ich vor allem dem Kommissionsmitglied Eugen David sagen. Wir stehen zu einem prüfungsfreien Zugang. Gymnasiale Maturanden sind durchaus eine wertvolle Bereicherung unserer Fachhochschulen. [PAGE 760] Aber wir verlangen wie der Bundesrat und der Nationalrat, dass die einjährige Arbeitswelterfahrung, welche berufspraktische und berufsspezifische Kenntnisse vermittelt, bei Studienbeginn ohne irgendwelche "gummige" Ausnahmeregelung erfüllt ist.
4. Ich sage ganz offen und ehrlich, dass ich auch nicht will, dass die Fachhochschulen zum Überlaufbecken für die Absolventen der gymnasialen Matura werden. Wie meine ich dies? Es gibt heute bei den Universitäten und den ETH immer noch Vorbehalte gegenüber der neuen Maturität, auch wenn diese nicht mehr unbedingt neu ist. Bei den Zwischenprüfungen werden die Schrauben auch angezogen; davon konnte ich mich bei verschiedenen Gesprächen überzeugen. Es ist somit nicht nur eine theoretische Möglichkeit, dass dann auf die Fachhochschulen ausgewichen wird, wird doch an den Fachhochschulen der prüfungsfreie Zugang gewährleistet. Ich denke deshalb, dass es legitim ist, wenn die Fachhochschulen auch ihrerseits Zugangsvoraussetzungen im Sinne der einjährigen Arbeitswelterfahrung definieren können. Diese Zugangsvoraussetzungen dürfen nun auch nicht mit einer Ausnahmeregelung durchlöchert werden.
5. Von der Mehrheit werden vor allem auch fehlende Praktikumsplätze geltend gemacht. Hier denke ich, dass es auch für viele aus der Wirtschaft unbestritten ist - entsprechende Gespräche habe ich geführt -, dass die Wirtschaft hier bei den Praktikumsplätzen in der Pflicht steht. Wir haben doch zu Beginn der Berufslehre eine ganz ähnliche Situation: Lehrbetriebe nehmen eine Ausbildungsverantwortung für viele Schulabgänger auch ohne entsprechende Vorkenntnisse wahr. Auch diese nützen dem Lehrbetrieb noch nichts, wenn man überhaupt von "nützen" sprechen darf, wie dies jetzt beim Praktikum vor dem Fachhochschuleintritt von der Mehrheit immer wieder geltend gemacht wird.
Wir fordern zu Recht immer eine engere Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und der Wirtschaft. Das Zurverfügungstellen von Praktikumsplätzen gehört doch zu einer solchen Zusammenarbeit. Die Meinung der Minderheit wird von den Wirtschaftsverbänden unterstützt. Das Gleiche gilt für den Schweizerischen Gewerbeverband; dessen Direktor hat das heute mir gegenüber nochmals unterstrichen. Deshalb dürfte der Entscheid des Nationalrates auch mit dieser Deutlichkeit, mit 155 zu 18 Stimmen, ausgefallen sein.
Noch eine letzte Bemerkung: Der Zugang zu den Universitäten und den ETH führt grundsätzlich über die gymnasiale Maturität; das ist richtig so. Der Zugang für Berufsmaturanden ist die Ausnahme, aber auch der Zugang für Berufsmaturanden ist mit einer Ergänzungsprüfung möglich. Diese Prüfung ist aber vor Studienbeginn abzulegen; so will es die entsprechende Verordnung, und so betrachte ich es persönlich auch als richtig. Ich will nun auch aus grundsätzlichen Überlegungen die gymnasialen Maturanden und die Berufsmaturanden gleich behandeln. Das heisst, dass wir die gymnasialen Maturanden beim Zugang zu den Fachhochschulen nicht privilegieren dürfen. Wir schwören immer wieder auf das duale Berufsbildungssystem. Dazu gehört auch das spezielle Profil unserer Fachhochschulen.
Ich bin gegen eine Verwässerung im Sinne der Kommissionsmehrheit. In Deutschland sind die Unterschiede zwischen Fachhochschulen und Universitäten heute praktisch verwischt. So hat es auch vor kurzem sogar ein Rektor einer Fachhochschule in Deutschland geschildert und beklagt. Wollen wir uns auch in der Schweiz in diese Richtung bewegen? Ich meine nein! Tragen wir deshalb gerade jetzt zu unseren Fachhochschulen Sorge! Nach einer schwierigen Aufbauphase sind die Fachhochschulen jetzt auf dem Wege, den Bologna-Prozess umzusetzen. Senden wir gerade deshalb heute keine falschen Signale aus!
Ich ersuche Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.