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Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-12-06

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-12-06

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen. Herr Büttiker, ich verweise immerhin darauf, dass Sie letztlich offene Türen einrennen und noch den Rahmen zu Kleinholz machen. Es geht nicht darum, dass Ihre Zielsetzung umstritten ist, sondern es geht um die Frage, ob Ihr Vorstoss das adäquate Mittel ist. Der Bundesrat und übrigens auch die Schweizer Sportverbände haben immer wieder mit Vehemenz auf dieses Problem hingewiesen, das nehmen Sie zu Recht auf. Allerdings: Wir wurden sogar von einer europäischen Kommission speziell gelobt, weil die Mechanik der Kontrolle in der Schweiz eigentlich international zu den besten gehört. Die Geschichte ist aber nicht ganz so einfach, wie sie vordergründig zu sein scheint. Das ist keine Kritik an Ihren Gedanken, aber es ist einfach eine Mahnung; es geht um die Frage, welchen Weg wir einschlagen sollen, um das Ziel zu erreichen. Es gibt in Europa nur ein Land, das Doping kriminalisiert, und das ist Italien. Hat jemand den Eindruck, dass Italien das Dopingproblem nicht kennt? Im Gegenteil: Italien hat enorme Schwierigkeiten damit! Andere Länder haben, wie auch wir, die Bestrafung aus verständlichen Gründen eben den Verbänden übertragen.

Dann verlangen Sie die Bestrafung des Dopingmissbrauchs der Sportlerinnen und Sportler. Ich weiss jetzt nicht, ob dieser Motionstext nicht auch eng ausgelegt werden könnte respektive müsste. Ich muss Ihnen sagen: Die bisherige Praxis der Schweiz, wonach insbesondere das Umfeld und nicht direkt nur die Sportlerinnen und Sportler anzugehen sind, ist natürlich nicht ohne Bedeutung. Es ist im Übrigen eine Entwicklung im Gang, die zusätzliche Probleme stellen könnte - da kann ich Ihnen noch weitere Argumente liefern, aber nur um Ihnen zu zeigen, dass sich der Bundesrat der Problematik sehr wohl bewusst ist -: Es könnte im Rahmen der Gentechnik in einer Art und Weise manipuliert werden, die dann nicht einmal mehr oder wahrscheinlich kaum mehr feststellbar wäre.

Das ist ein schwieriges und heikles Problem, da hat Herr Büttiker absolut Recht. Deshalb ist der Bundesrat nicht etwa der Auffassung, dass es zu Unrecht aufgegriffen wurde, sondern er ist der Auffassung, dass die Dopingproblematik im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport in einem speziellen Artikel angegangen werden sollte. Vielleicht führt diese Diskussion dann auch zu einer Strafnorm, das ist möglich, aber in der Form einer Motion möchte ich das im Moment nicht entgegennehmen. Ich habe die Regelung nicht erfunden, dass ich keine Postulate mehr entgegennehmen darf, sondern nur noch Motionen. Ich bin im Übrigen der Auffassung, dass Sie hier die Kanone absolut in die richtige Richtung schiessen lassen, aber ich zweifle noch daran, ob die Munition die richtige ist.

Deshalb beantragt der Bundesrat Ablehnung, wie es ja aus der Begründung hervorgeht. Im Schlussabsatz heisst es aber, dass der Bundesrat bei der Dopingbekämpfung auf mehreren Ebenen Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt hat, dass diese im Rahmen der gegenwärtig laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport realisiert werden sollen und dass der Bundesrat nicht ein einzelnes Element der Dopingbekämpfung, wie z. B. die Bestrafung von Sporttreibenden, herausgreifen will. Denn letztlich geht es zum einen um sie, aber es geht zum anderen auch um das Umfeld, es geht um recht vieles. Deshalb verspreche ich Ihnen absolut, dass die Problematik nicht vom Tisch ist, auch wenn Sie die Motion ablehnen, und dass deren Anliegen selbstverständlich in diese Überlegungen aufzunehmen ist. Der Bundesrat soll sich dazu auch bereits in seiner Botschaft zur erwähnten Gesetzesrevision Gedanken machen und das zur Diskussion stellen.

Aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das nicht in Motionsform zementieren würden, und zwar nicht deshalb, weil ich Ihre Bedenken nicht teilen würde - ich habe das bereits gesagt -; alle Probleme, auch die ethischen und die gesundheitlichen, bestehen. Vielmehr glauben wir, dass diese komplexe Geschichte, die weltweit komplex ist und nirgends befriedigend gelöst ist, auch nicht über eine Strafnorm und nicht zu eindimensional angegangen werden kann.

Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen beantragen, die Motion abzulehnen, nicht etwa weil die Zielsetzung des Motionärs falsch wäre.