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Maissen Theo · Ständerat · 2004-12-06

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-06

Wortprotokoll

Wir sind bei diesem Geschäft Zweitrat. Der Nationalrat hat das Geschäft am 22. September dieses Jahres behandelt. Unsere SiK hat am 21. Oktober in Subkommissionen verschiedene Objekte besichtigt und dann am gleichen Tag die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Ich werde Ihnen zu diesem Geschäft zuerst einen kurzen allgemeinen Überblick geben und dann besonders zu zwei Objekten Stellung nehmen: Ein Objekt wurde im Nationalrat abgelehnt; der Kredit wurde nicht gesprochen. Bei einem anderen Projekt blieben im Nationalrat noch offene Fragen respektive Vorbehalte.

Zum Generellen: In der Botschaft wird, wie üblich, zwischen drei Kategorien unterschieden. Es sind erstens Um- und Neubauten - hier sind 232 Millionen Franken vorgesehen -, zweitens ist es die Kategorie der vertraglichen Leistungen mit 20 Millionen Franken und drittens die Kategorie Immobilienunterhalt und Liquidationen, wo 120 Millionen Franken vorgesehen sind. Total geht es um rund 372 Millionen Franken und 43 Verpflichtungspositionen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen um 74 Millionen Franken tieferen Gesamtkredit oder immerhin ein Minus von 17 Prozent. Von den 43 Verpflichtungspositionen sind zwei Objekte mit Kosten von mehr als 10 Millionen Franken ausgewiesen, eines davon überschreitet die Grenze von 20 Millionen Franken; dieses ist dann gleichzeitig der Ausgabenbremse unterstellt. Es handelt sich dabei um die 9. Etappe des Florako-Systems.

Das Schwergewicht beim Immobilienprogramm 2005 geht in Richtung Führungs-, Luftwaffen- und Ausbildungsstrukturen. Das Bauprogramm ist auf den Entwicklungsprozess auf der Basis des Armeeleitbildes XXI abgestimmt, und die Vorhaben wurden dementsprechend auch hinsichtlich ihres Nutzens und der Bedürfnisse für die "Armee XXI" geprüft. Damit soll vermieden werden, dass heute Investitionen getätigt werden, die nach kurzer Zeit bereits nicht mehr benötigt werden. Man hat deshalb auch ein anderes Verfahren vorgeschlagen: Anstelle der bisher vorgenommenen periodischen Verzichts- und Verschiebeplanung des VBS hat man neu eine Standortplanung vorgesehen. Wie Sie vielleicht bereits gehört haben, wurden heute den Kantonen die Ergebnisse dieser Standortplanung unterbreitet. Es ist jetzt eine zweite Stufe mit einer regionalen Optimierung unter Einbezug der Kantonsregierungen vorgesehen. Es ist zu hoffen, dass ein gewisses Gleichgewicht hergestellt wird zwischen Lasten, die aus der Armeeanwesenheit entstehen, und dem Nutzen, der daraus entstehen könnte.

Zu den Sparbemühungen bei den Immobilienkrediten - die Kredite wurden in den letzten Jahren zurückgeschraubt - haben auch die Bereiche Unterhalt und Liquidation einen Beitrag leisten müssen. Heute sind dort, wie bereits erwähnt, noch 120 Millionen Franken eingestellt. Nun müssen wir allerdings wissen, dass allein der Substanzerhalt der Gebäulichkeiten der Armee 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr beanspruchen würde, wenn man hierfür jährlich 1 bis 2 Prozent des Anlagewertes einsetzen würde. Ich sage dies, um darauf hinzuweisen, dass man im Bereich des Unterhaltes nicht beliebig sparen kann, ohne später mit bedeutend höheren Kosten rechnen zu müssen.

Nun zu den zwei Objekten, die ich besonders ansprechen möchte, weil hier noch Fragen offen sind bzw. eines vom Nationalrat abgelehnt worden ist. Beim abgelehnten Objekt handelt es sich um die Kaserne bzw. die Unterkunft für "Swiss international" (Swissint) auf dem Waffenplatz Wil bei Stans. Diesen Kredit hat der Nationalrat mit 97 zu 62 Stimmen abgelehnt. Es geht hier um die bauliche Sanierung und um eine Erweiterung der 2. Etappe. Im sogenannten Standortmodell 3 wurde die Ausbildungsinfrastruktur dergestalt festgelegt, dass für ein Kompetenzzentrum der Swissint für friedensunterstützende Operationen der Standort Stans vorgesehen wurde, und zwar bereits vor vier Jahren. Man hat dort auch bereits Investitionen getätigt; 2003 waren es 4,2 Millionen Franken für ein Camp, d. h. eine Nachbildung im Massstab eins zu eins, wie es in Auslandeinsätzen benötigt wird, damit die betroffenen Armeeangehörigen auch realitätsnah üben können.

Heute haben wir in Bezug auf das Stationierungskonzept der Armee feststellen können, dass im Rahmen der Standortplanung auch ein Zusammenhang mit der Festlegung der Militärflugplätze besteht. Im Pressecommuniqué heisst es dazu: "Zudem können die Bedürfnisse des Kompetenzzentrums Swissint für die Lufttransporte weitgehend am Standort Emmen mit einbezogen werden." Auch diesbezüglich ist also eine Koordination und Abstimmung geplant.

Der Bedarf dieses Kompetenzzentrums ist nach Auffassung der Kommission eindeutig gegeben, weil wir einen Auftrag für Auslandeinsätze haben, der sowohl im Militärgesetz wie auch im Armeeleitbild festgelegt ist. Diese Auslandeinsätze wurden auch vom Volk bestätigt. Die Infrastruktur für diese Ausbildung ist also notwendig. Einerseits geht es um die Ausbildung von Angehörigen der Schweizer Armee, anderseits um die Ausbildung ausländischer Offiziere. Das Projekt sieht 7 Millionen Franken für die Sanierung der Kaserne vor. Diese Sanierung müsste so oder so erfolgen. Die Gesamtkosten des Projektes betragen 24 Millionen Franken. Der Bauherr ist der Kanton Nidwalden. Er hat an diese 24 Millionen Franken bereits einen Kostenbeitrag von 5 Millionen Franken gesprochen, sodass die Kosten für den Bund noch 19 Millionen Franken betragen.

Nun ist im Nationalrat u. a. kritisiert worden, dass der Ausbaustandard für das Kompetenzzentrum zu hoch und deshalb zu teuer sei. Wir haben nach entsprechenden Erkundigungen feststellen können, dass der Ausbaustandard demjenigen des AAL, des Armee-Ausbildungszentrums Luzern, entspricht. Es sind Zweier- und Dreierzimmer vorgesehen, wenige Einerzimmer, entsprechend etwa einem [PAGE 769] Dreisternehotel. Es kann also keinesfalls von einem Luxusbau gesprochen werden. Das Ganze entspricht den internationalen Standards. Auch ein Kostenvergleich mit ähnlichen Bauten zeigt, dass die Kosten im vergleichbaren Rahmen liegen.

Die Schlussfolgerungen der Kommission sind damit folgende:

1. Der Standort ist gemäss der Standortplanung definiert, und für den vorgesehenen Zweck wurden bereits entsprechende Investitionen getätigt.

2. Der Bedarf ist ausgewiesen, wenn der Auftrag gemäss Militärgesetz und Armeeleitbild erfüllt werden soll. Gemäss den Beschlüssen des Bundesrates ist nun vorgesehen, dass jeweilen ein bataillonsstarker Verband auszubilden ist. Gleichzeitig sind internationale Kurse für Stabsoffiziere, Militärbeobachter und für humanitäre Minenräumungen vorgesehen.

3. Die Kosten liegen im Rahmen vergleichbarer Objekte, und die Kostenbeteiligung des Kantons Nidwalden ist vorgesehen.

Wir stellen somit aus der Sicht der Kommission fest: Es nützt nichts, die Realisierung des Projektes hinauszuschieben. Es gibt keine Alternativen dazu. Das Objekt wird für die Ausbildung gebraucht. Im Übrigen hat die Finanzkommission bestätigt, dass alle Verpflichtungskredite, also auch der Verpflichtungskredit für dieses Objekt, der Finanzplanung entsprechen.

Zum zweiten Projekt, das im Nationalrat zur Diskussion gestanden ist: Es geht um ein Projekt für die Führungsunterstützung, und zwar ist hier vorgesehen, dass an mehreren Standorten Glasfaserkabel-Anlagen erstellt werden. Hier stellte sich im Nationalrat die Frage, ob nicht eine Überlagerung mehrerer Glasfaserkabel - z. B. von Banken, vom BIT oder von Universitäten - festzustellen sei und ob nicht mit einem Verbund ziviler und militärischer Netze Kooperationsmöglichkeiten mit Kosteneinsparungen resultieren könnten.

Nun müssen wir aufgrund der bei den zuständigen Stellen des Bundes eingeholten Auskünfte feststellen, dass in diesem Bereich zwei Arten von Kooperation möglich sind:

Die erste Variante wäre eine Kooperation, bei welcher der Bau und die Nutzung von Glasfaserkabel-Anlagen gemeinsam realisiert würden. Das Glasfaserkabel stellt das physikalische Übertragungsmedium dar. Es werden bei dieser Kooperation gemeinsame Trassen mit gemeinsamen oder getrennten Kabeln gebaut; die Partner nutzen die Glasfasern getrennt und bauen darauf eine eigene Kommunikationsinfrastruktur auf. Unter Kommunikationsinfrastruktur werden alle elektronischen Komponenten der Signalverarbeitung verstanden, welche die Kommunikation technisch ermöglichen.

Die zweite Variante der Kooperation wäre, dass man eine gemeinsame Kommunikationsbasisinfrastruktur erstellt, das heisst, dass die einzelnen Glasfasern gemeinsam genutzt würden. Dies setzt eine gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur voraus, welche die Bildung von logisch getrennten Netzen für die verschiedenen Benutzergruppen gestattet. Der Betrieb dieser Netze müsste dann zentral erfolgen.

Die mit den Fragen im Nationalrat angesprochene Kooperation wäre vor allem jene der zweiten Art. Hier ist festzustellen, dass damit keine physische Trennung der Netze möglich wäre und dass der Bedarfsträger damit auf das autonome Netz in eigener Hand verzichten würde. Besondere Anforderungen bezüglich Sicherheit, Verfügbarkeit in verschiedenen Lagen, Betrieb usw. und weitere divergierende Interessen und Ziele können ein Grund dafür sein, dass eine Kooperation auf dieser Ebene nicht möglich oder nicht erwünscht ist.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Der Fokus des VBS im Bereich der eigenen Übertragungsinfrastrukturen zielt auf einen angemessenen Schutz und auf Robustheit ab. Kooperation mit Dritten ist aufgrund der beschränkten Mittel ein Gebot der Stunde, jedoch wegen unterschiedlicher Interessenlagen nicht in allen Fällen möglich. Chancen aus Kooperationen und Nutzen daraus sind bei gleichgelagerten Interessen eher möglich und schlussendlich auch wirtschaftlich.

Aufgrund dieser Ausführungen, die wir in der Kommission vernommen haben, sind wir auch hier der Meinung, dass diese Anlagen im Glasfaserbereich zweckdienlich sind und dass der entsprechende Kredit von rund 5,8 Millionen Franken zu sprechen sei.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten. In der Kommission wurde der Eintretensentscheid einstimmig getroffen.