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Lauri Hans · Ständerat · 2004-12-07

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-07

Wortprotokoll

Ich weiss, dass es in diesem Rat nicht üblich ist, dass zwei hintereinander das Gleiche erzählen. (Heiterkeit) Aber in diesem Fall ist mein Rechtsempfinden durch den Antrag der Mehrheit derart gestört, dass ich mich wirklich genötigt sehe, das Votum von Kollege Studer noch zu verstärken.

Ich weiss nicht, ob es wirklich alle richtig begriffen haben: In Artikel 75 Absatz 1 haben wir die relative Verjährungsfrist. Sie ist zum Schutz des Zollbeteiligten eingeführt, zum Schutz dessen, der irgendeinmal wissen muss, ob er noch ins Recht gefasst werden kann, ob die Zollverwaltung noch Untersuchungshandlungen vornimmt oder ob sie es bleiben lässt. Diese Frist scheint mir ganz entscheidend wichtig zu sein. Sie muss relativ kurz sein - und deshalb auch die Beschränkung auf fünf Jahre.

In Absatz 4 geht es dann um die absolute Verjährungsfrist. Die Verwaltung untersucht also, ein Urteil steht vielleicht bevor, und jetzt fällt die Guillotine der fünfzehn Jahre, und obwohl es handgreiflich ist, dass eine Verurteilung stattfinden müsste, kann sie wegen dieser Guillotine nicht mehr stattfinden. Wie Kollege Studer gesagt hat, ist diese Frist auch in anderen Fiskalgesetzen so festgesetzt. Was hier erschwerend hinzukommt: Die Zollverwaltung als eine Verwaltung, die über die Grenze arbeitet, hat eben sehr oft Fälle, wo Rechtshilfegesuche ins Ausland gestellt werden müssen; die können Jahre dauern.

Ich habe das Wort aber auch ergriffen, um ausnahmsweise auf meinen früheren Beruf als Zöllner hinzuweisen: Ich kenne eine Anzahl von Verfahren, die bei einer Frist von acht Jahren hätten unterbrochen werden müssen. Ich habe mir beispielsweise einen Fall aus den Achtzigerjahren herausschreiben lassen. Der Fall begann im Jahre 1980, er wurde 1989 abgeschlossen. Es ging immerhin um 1 Million Franken. Es ging um Bussen, und es ging um Gefängnisstrafen. Wenn Sie sehen, was in unserem Rechtsstaat alles möglich ist - Zollrekurskommission, Beschwerden, Bundesgericht, Rechtshilfegesuche usw. -, dann erkennen Sie, dass diese Frist rasch vorbei ist. Mir ist bekannt, dass gegenwärtig ein Fall hängig ist, bei dem es um Dutzende von Millionen Franken geht. Wenn Sie hier acht Jahre einfügen, wird jemand mit allergrösster Wahrscheinlichkeit um Dutzende von Millionen Franken betrogen haben können. Das ist der Grund, weshalb mein Rechtsempfinden hier in extremer Form gestört ist.

Noch einmal: Wichtig ist die relative Verjährungsfrist, die relativ kurz sein kann, und dann die absolute, die Guillotine, bei der es aus meiner Sicht fast keine Argumente gibt, die Frist auf künstliche Art und Weise zu kürzen.

Deshalb bitte ich Sie mit Überzeugung, hier der Minderheit zuzustimmen.