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David Eugen · Ständerat · 2004-12-07

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-07

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frist, die eingehalten werden muss, wenn man Waren importiert und nachher - zum Beispiel wegen Unverkäuflichkeit - unverändert wieder exportiert. Wir hatten gemäss dem bundesrätlichen Entwurf festgelegt, dass das innert drei Jahren vor sich gehen muss. Der Nationalrat hat diese Frist auf fünf Jahre ausgedehnt: Man kann also eine Ware importieren, bis fünf Jahre warten und sie dann erst wieder exportieren.

Auch aufgrund der Ausführungen der Zollverwaltung sind wir der Meinung, dass wir bei drei Jahren bleiben sollten, denn je länger diese Frist dauert, desto schwieriger wird es, diese Waren zu verfolgen und festzustellen, ob es tatsächlich jene sind, die das Rückwarenrecht beanspruchen können.

Daher beantragen wir Ihnen, an unserem Beschluss mit drei Jahren festzuhalten.

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