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Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-06-19

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-06-19

Wortprotokoll

Wenn man Herrn Chiffelle zuhört, könnte man den Eindruck bekommen, dass die bestehende Verordnung über die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen (VLVA) keine gute Lösung sei. Das mag aus seiner Sicht betrachtet so sein, aber die VLVA ist nicht so schlecht, wie er sie jetzt hingestellt hat.

Sie dürfen nicht vergessen: Jene Offiziere, die in den Grad eines Einstern-, Zweistern- oder Dreisterngenerals aufgerückt sind, haben mit der Eidgenossenschaft einen Vertrag abgeschlossen. Es darf nicht so sein, dass man diesen Vertrag sozusagen bei fahrendem Zug immer wieder abändert. Ich habe volles Verständnis für jene, die sagen, das sei rechtlich nicht in Ordnung. Deshalb braucht die Revision der VLVA mehr Zeit, wenn wir zu guten Lösungen kommen wollen.

Am 14. Dezember 1998 hat der Bundesrat die VLVA aufgehoben. Die Federführung liegt nicht bei meinem Departement, sondern beim Eidgenössischen Finanzdepartement. Am 15. Mai 2000 hat das EFD die Ämterkonsultation zur Änderung der VLVA abgeschlossen. Wie Sie das zu Recht gesagt haben, Herr Chiffelle, finden zurzeit die Gespräche mit den Gewerkschaften statt. Nach Planung des Bundesrates sollte die Ämterkonsultation eigentlich noch vor oder unmittelbar nach den Sommerferien abgeschlossen sein. Die darin eingebundenen Untergruppen sollten dann Stellung nehmen können, und das Resultat dieser Vernehmlassung sollte ausgewertet sein.

Vielleicht noch Folgendes dazu. Die in der Ämterkonsultation angesprochene Untergruppe "Lehrpersonal des Heeres" kann sich mit der vom Eidgenössischen Finanzdepartement vorgeschlagenen Änderung unter Vorbehalt von folgenden zwei Punkten einverstanden erklären:

1. Das VBS erhält die Ermächtigung, in eigener Kompetenz und zulasten des eigenen Budgets die erbrachten Mehrleistungen des Instruktionskorps abzugelten.

2. In Zukunft werden die besonderen Arbeitsbedingungen der Instruktoren im Rahmen des neuen Lohnsystems als zusätzlicher Lohnbestandteil abgegolten.

Das VBS wird im Rahmen des Mitberichtsverfahrens auf die Änderungen der VLVA eingehen; ich habe das Ändern des Vertrages während der Abwicklung erwähnt.

Wir müssen uns einmal überlegen, ob es grundsätzlich richtig ist, dass ein Brigadier beispielsweise bis zum Alter von 60 Jahren und ein Divisionär und Korpskommandant bis zum Alter von 62 Jahren arbeiten müssen, bis sie in Pension gehen können. Man hat vor einigen Jahren den Fehler gemacht, dass man diese Alterslimite von 58 auf 60 Jahre und von 60 auf 62 Jahre angehoben hat. Es wäre zu überlegen, ob es nicht sinnvoll und besser wäre, wenn beispielsweise die Generalität mit 54 oder 55 Jahren in Pension gehen könnte. Dann hätten diese Leute noch eine Chance, irgendwo eine Beschäftigung zu finden. Im Alter von 58, 60 und 62 Jahren ist das nicht mehr möglich. Deshalb ist es richtig, dass diese Leute entsprechend entschädigt werden. Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht so ist, dass sie Überstunden aufschreiben können, sondern man kann von ihnen Tag- und Nachtarbeit verlangen.

In dieser Hinsicht ist es auch wichtig zu sagen, dass für gewisse Generäle eine Übergangsbestimmung fixiert worden ist, die Übergangsregelung zur VLVA. Diese Übergangsregelung ist 1995 beschlossen worden. In diesem Jahr beispielsweise können noch einige Generäle - jene im Grad eines Divisionärs -, die das 62. Altersjahr erreicht haben, von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen, und sie werden von dieser Übergangsregelung auch Gebrauch machen.

Die VLVA ist also in Revision. Sie hat, wenn Sie das gesamthaft betrachten, kein allzu schlechtes Resultat ergeben. Deshalb braucht es jetzt etwas Zeit, eine Regelung zu finden, die gerecht ist, die den besonderen Anstrengungen dieser Instruktionsoffiziere gerecht wird und die eine korrekte Entschädigung vorsieht.