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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte die Diskussion eigentlich nicht verlängern. Ich glaube, es ist in den letzten Sessionen alles gesagt worden, was es zu diesem VAG zu sagen gibt, und ich stelle fest, dass Sie jetzt offenbar geneigt sind, diese bestehenden Differenzen zu bereinigen, und das freut mich natürlich sehr. Ich möchte Ihnen dabei noch ein bisschen helfen.

Herr Kuprecht hat vorhin eine Bemerkung in Richtung BVG-Revision gemacht, und ich glaube, da kann ich Ihnen in der Tat weitere Unterstützungen zusagen. In der Tat hat der Bundesrat einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, der Vorschläge erarbeiten soll im Zusammenhang mit der BVG-Revision, insbesondere mit der Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen zur Beaufsichtigung in der beruflichen Vorsorge, dann zweitens zur Sanierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen - auch da haben wir noch eindeutigen Handlungsbedarf - und drittens im Zusammenhang mit der rechtlichen Ausgestaltung der Vorsorgeeinrichtungen. Wir erwarten, dass dieser Expertenbericht gestaffelt ab Ende 2005, 2006 und 2007 vorliegen wird und dass wir dann im Rahmen der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge eben auch über diese BVG-Situation diskutieren werden. Dieser Diskussion sollten wir jetzt nicht vorgreifen, indem wir versuchen, gewisse Elemente der BVG-Situation in das VAG hineinzupacken. Insofern schliesse ich mich natürlich Ihren Überlegungen gerne an.

Zu einem weiteren Punkt: Ich bitte Sie, auch noch zu berücksichtigen, dass wir in den nächsten Monaten und mindestens während des Jahres 2005 auch die Finanzmarktaufsicht neu regeln. Der Bundesrat hat eindeutige Richtlinien verabschiedet, die Botschaft wird kommen. Das Ziel des Projektes ist, dass wir die Aufsicht über die Finanzmärkte durch Schaffung einer neuen Behörde und damit verbunden teilweise auch mit neuen Verfahren regeln wollen. Diese Behörde soll insbesondere geschaffen werden, indem wir die Eidgenössische Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherungen und von Anfang an auch die Kontrollstelle für Geldwäscherei zu dieser Finma vereinen wollen.

Dieser Verbund muss dann gewissermassen ein Qualitätsmerkmal für den Finanzplatz Schweiz darstellen. Unser Finanzplatz hat einen sehr guten Ruf, und gerade deshalb ist es wichtig, dass wir ihn auch weiterhin pflegen. Es ist selbstverständlich, dass solchen volkswirtschaftlich wichtigen Branchen auch eine adäquate Aufsichtsbehörde zugeteilt werden muss. Es wäre auch aus dieser Optik zu begrüssen, wenn alle Vorsorgeeinrichtungen, die ja eben nach unserem geltenden Rechtssystem dem Bereich der Sozialversicherungen nahe stehen, nicht in diese Finanzmarktaufsicht eingegliedert würden. Das wäre gewissermassen systemwidrig. Unter diesem Aspekt spricht es in der Tat auch dafür, dass wir alle Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von der Versicherungsaufsicht ausnehmen. In diesem Sinne glaube ich, dass Sie jetzt auf dem Weg sind, auch Klarheit für künftige Projekte zu schaffen, auf die ich jetzt hier namentlich nochmals hinweisen wollte.

Wenn ich schon am Reden bin, dann hätte ich in Zusammenhang mit Artikel 2 Absatz 2 aber auch den Wunsch, dass Sie Ziffer II Ziffer 3 Artikel 68 Absatz 2 aufheben. Ich glaube, man kann das tun. Dann wäre nämlich ein weiterer Schritt in Richtung Differenzbereinigung geschafft. Es gibt Gründe, weshalb dann Ziffer II Ziffer 3 Artikel 68 Absatz 2 nicht mehr beibehalten werden muss.

In diesem Sinne unterstütze ich die Anträge Ihrer Kommission, auch im Sinne der Ausführungen des Sprechers Ihrer Kommission, Herrn David.