Altherr Hans · Ständerat · 2004-12-07
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-07
Wortprotokoll
Beim Bundesgericht, das im Übrigen auf dem Vorjahresniveau budgetiert, ist gegenüber der Botschaft eine Ausgabenerhöhung um 258 000 Franken vorzunehmen. Damit können die notwendigen Strukturen geschaffen werden, um eine einheitliche EDV-Lösung für die Geschäftskontrolle des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes zu ermöglichen. Die Finanzkommission unterstützt den entsprechenden Beschluss des Nationalrates.
Das Eidgenössische Versicherungsgericht budgetiert im Rahmen des Vorjahres; dazu sind aus der Sicht der Finanzkommission keine Bemerkungen anzubringen.
Das Bundesstrafgericht befindet sich im Aufbau; die Finanzkommission hat die Notwendigkeit der Zahl der Richterstellen hinterfragt. Die Fälle sind ungleich auf die Beschwerdekammer und auf die Strafkammer verteilt; die Richter helfen sich wo möglich aus. Die Budgetierung erscheint vernünftig. Die budgetierten Richterinnen und Richter werden nur dann eingestellt, wenn sie auch wirklich benötigt werden. Die Reduktion der Informatikausgaben um 230 000 Franken - ich verweise dazu auf die Fahne - steht in Zusammenhang mit der bereits erklärten Aufstockung beim Bundesgericht. Im Grunde handelt es sich um eine Verschiebung, die langfristig Kosten sparen wird.
Beim Bundesstrafgericht ist schliesslich noch ein Nachtragskredit von 100 000 Franken notwendig, weil das Parlament 8,7 Richter angestellt hat und lediglich 8,0 Stellen budgetiert waren. Die Krediterhöhung wird andernorts kompensiert. Ich verweise Sie auf Seite 18 der Botschaft. Die Finanzkommission stimmt diesem Nachtragskredit zu.
Zum Bundesverwaltungsgericht: Dieses ist erstmals im Budget aufgeführt. Die eingesetzten Zahlen erscheinen plausibel.
Insgesamt beantragt die Finanzkommission Zustimmung zu den Beschlüssen des Nationalrates in diesem Bereich.