Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-12-08
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-08
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Es gab in diesem Haus die schöne Tradition, dass die Sitzungen der Räte im Dezember so geschlossen wurden, dass die Leute an den Mittagessen der Fraktionen teilnehmen konnten. Neue Zeiten, neue Sitten.
Ich beantrage Ihnen, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, wie es auf der Fahne steht, "eine neue, umfassende Vorlage im normalen Verfahren mit Vernehmlassung zu unterbreiten", die insbesondere "auch die Frage 'der Schaffung einer rechtlichen Grundlage enthält, die es dem Bund ermöglicht, die Finanzierungsprobleme der Vorsorgeeinrichtungen der ehemaligen Bundesbetriebe SBB und Post einer Lösung zuzuführen'".
Der letzte Satz stammt aus der bundesrätlichen Botschaft. In der Tat muss ich mit Genugtuung feststellen und dem Kommissionssprecher Recht geben, dass die Minderheit auf die Vorlage eingetreten ist, weil sie anerkennt, dass es im Pensionskassenzusammenhang einige ungelöste Probleme gibt. Das Problem, das Herr Stähelin angesprochen hat, stimmt tatsächlich. Wir haben nämlich schon in unserer ersten Sessionswoche 1999 in diesem Rat über die Umstellung auf Beitragsprimat debattiert. Ich bin bezüglich dieser Sache hochpräzise. Ich habe damals gegen diese Motion oder was es war gesprochen; ich sagte, dass solche Umstellungen einvernehmlich mit dem Personal, mit den Versicherten, abgesprochen zu werden haben und dass sie nicht hoheitlich verfügt werden dürfen. Das war die Differenz von 1999.
Ich bin ja auch nicht aus Beton oder Stahl; deshalb sehe ich ein, dass es sein kann, dass sich gelegentlich solche Änderungen aufdrängen. Das ist ja genau mein erster Punkt: Der Bundesrat hat offenbar noch im Jahre 2003 das Finanzdepartement beauftragt, eine Revisionsvorlage zu schaffen, die all diese Fragen behandelt und - für die Publica - einer Lösung zuführt. Das steht wortwörtlich in der Botschaft: "Zudem soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es dem Bund ermöglicht, die Finanzierungsprobleme der Vorsorgeeinrichtungen der ehemaligen Bundesbetriebe SBB und Post einer Lösung zuzuführen." Es bestand eigentlich immer die Meinung, dass dies auch die Idee des Bundesrates sei. Er kam dann im Verlauf des Sommers 2004 relativ überraschend zu einer anderen Lösung, indem er herausfand, dass er nun in einem dringlichen Bundesbeschluss einige Punkte herausgreifen und diese dem Parlament im Dringlichkeitsverfahren und mit Dringlichkeit unterbreiten möchte.
Das ist eigentlich der erste Punkt. Ich sage es noch einmal: Es gibt Probleme, die zu lösen sind, und ich anerkenne auch, dass das Finanzdepartement daran ist, Lösungen zu erarbeiten. Die liegen aber noch nicht auf dem Tisch, und es sind zum Teil auch teure Lösungen. Das ist eigentlich ein Grund, weshalb man fragt: Was soll jetzt diese ganze vorgezogene Geschichte?
Die zweite Frage stört eigentlich am meisten. Wenn ich sage "stört", muss ich Ihnen einfach kurz in Zahlen sagen, über wen wir hier legiferieren. Wenn wir nämlich hingehen - wie das ausgeführt worden ist - und die heute geltende Gleichbehandlung aller ehemaligen Bundesbediensteten aufheben, dann betrifft das mit einem Federstrich rund 60 000 Rentner der ehemaligen Bundesbetriebe - in Worten: sechzigtausend -, denen man eine Gleichbehandlung und einen Rechtsanspruch auf den hälftigen Teuerungsausgleich für die Renten einfach so streicht. Ich danke dem Herrn Kommissionsreferenten, dass er fairerweise auch ausgeführt hat, diese 60 000 Rentner der ehemaligen Bundesbetriebe seien weder jemals angehört noch darüber avisiert worden, dass der Bundesrat diese Absicht habe. Denn der Bundesrat hat das mit seinen Personalverbänden ausgehandelt. Das ist sein gutes Recht, das will ich nicht infrage stellen. Aber eine solche Behandlung von 60 000 Betroffenen ist ein Unikum in diesem Lande. Versuchen Sie das mal mit den Bauern! Die werden Ihnen dann aufsagen, dass da keine Fensterscheibe an diesem Haus mehr ganz bleibt. Es geht nicht an, dass man eine solche Gruppe einfach so übergeht.
Zu den Rechtsgleichheitserwägungen: Der Herr Kommissionssprecher hat ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz aus dem Jahre 1997 zitiert. Er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Rentenanspruch nicht als wohlerworbenes Recht unter den Schutz der Eigentumsgarantie fällt. Das ist korrekt wiedergegeben. Ich fahre dann weiter: "Die vermögensrechtlichen Ansprüche des Personals sind jedoch dem Rechtsgleichheitsgebot und dem Willkürverbot unterstellt. Aufgrund von Artikel 4 der Bundesverfassung" - das ist inzwischen, glaube ich, Artikel 8 - "können sich Beamte daher zur Wehr setzen, wenn ihre Ansprüche willkürlich abgeändert, nachträglich entzogen oder im Wert herabgesetzt werden oder wenn ihre Ansprüche ohne besondere Rechtfertigung einseitig zulasten einzelner Berechtigter oder bestimmter Gruppen herabgesetzt werden."
Das galt 1997, und die Verfassungsbestimmung, die damals galt, gilt heute noch ganz genau gleich. Selbst Juristen sollten ihre Meinungen nicht ändern, wie man etwa das Hemd wechselt.
Es wird dann unter dem Titel Rechtsgleichheit weiter diskutiert: "Wenn man ungleich behandelt, würde damit eine bestimmte Gruppe pensionierter Beamtinnen und Beamter einseitig einer besonderen, vermutungsweise schlechteren Regelung unterstellt. Eine besondere Rechtfertigung dafür ist nicht ersichtlich. Die Tatsache, dass die Betriebe respektive Bereiche rechtlich verselbständigt wurden, kann den Altrentnerinnen und -rentnern nicht entgegengehalten werden, sie wurden als Bundesbedienstete pensioniert." Das war wieder ein Zitat aus diesem Gutachten.
Es wird dann fortgefahren: "Würde die Reorganisation Auswirkungen auf die Teuerungszulagen von Altrenten haben, so käme das einer echten Rückwirkung gleich, da sich für das pensionierte Personal der Eintritt des Versicherungsfalles bereits verwirklicht hat und das Dienstverhältnis aufgelöst wurde. Eine echte Rückwirkung darf der Gesetzgeber jedoch auch zeitlich begrenzt nicht anordnen, wenn dies zu einer stossenden Rechtsungleichheit führt." Es wird dann über die Stellung des SBB-Personals diskutiert - es gibt 27 000 Altrentner SBB, deren Rechte heute auf dem Prüfstand stehen -: "Im vorliegenden Fall, zu den SBB, können verschiedene Argumente angeführt werden, welche die [PAGE 837] formell unterschiedliche Stellung des SBB-Personals in der Personalvorsorge als eine nicht wesentliche Tatsache für die Ungleichbehandlung erscheinen lassen." Das ganze Gutachten folgert dann: "Eine Gleichbehandlung in Bezug auf die Teuerungsanpassung der Renten von Altrentnerinnen und Altrentnern verselbstständigter Bundesbetriebe mit den Renten des übrigen Bundespersonals ist rechtlich zwingend. Mit der Pensionierung wird das Dienstverhältnis aufgelöst, womit eine Rechtsbeziehung nur noch zwischen der Pensionskasse und den Pensionierten besteht. Eine Reorganisation der Bundesverwaltung wirkt sich somit auf die Altrentnerinnen und Altrentner nicht aus. Eine solche Auswirkung käme einer nicht zulässigen Rückwirkung gleich."
Nochmals zum SBB-Personal: "Nach unserer Auffassung rechtfertigt diese Sonderstellung eine Ungleichbehandlung gegenüber dem übrigen pensionierten Bundespersonal in Bezug auf die Teuerungszulage auf Altrenten jedoch nicht, da die Sonderstellung nicht als wesentliche Tatsache im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Artikel 4 der Bundesverfassung" - neu Artikel 8 - "einzustufen ist, welche eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag." So weit das Gutachten des Bundesamtes für Justiz aus dem Jahre 1997, das sich auf einen Verfassungstext bezieht, der heute noch in Kraft ist - jedenfalls gestern Abend, als ich mich zur Ruhe legte, galt dieser Artikel noch.
Es gibt einen dritten Punkt, der in Erwägung zu ziehen ist; auch ich habe ihn in Erwägung zu ziehen: Der Herr Finanzminister als oberster Personalherr des Bundespersonals wird uns sagen - es ist auch im Kommissionsreferat dargelegt worden -, dass eine Absprache mit den Organisationen der Verbände des Bundespersonals stattgefunden habe. Ich bin Gewerkschafter, ich nehme solche Absprachen sehr ernst. Ich bin durchaus der Meinung, dass solche Absprachen möglich sein sollen. Ich habe es bereits ausgeführt. Was allerdings nicht angeht, leider aber häufig vorkommt, ist, dass sich zwei zulasten eines Dritten absprechen. Das ist relativ unfein und passiert eher bei Erbschaften als im sozialpartnerschaftlichen Verhältnis.
Ein vierter Punkt, der auch in Erwägung zu ziehen ist, ist der finanzpolitische Punkt. Herr Stähelin war fair und offen und hat gesagt, es sei der entscheidende Punkt, und bei Ihrem Handaufhalten wird es auch der entscheidende sein. Wir haben vor wenigen Minuten ein Budget verabschiedet, das die Resultate dieses dringlichen Bundesbeschlusses bereits enthält; etwa 50 Millionen Franken würden ohne diesen Bundesbeschluss in diesem Budget plötzlich fehlen. Das habe ich wohl zur Kenntnis zu nehmen. Aber da muss ich nun doch der Regierung ins Stammbuch schreiben, es sei ein klein wenig unvorsichtig, das Budget auf noch nicht geltendes Recht abzustellen und das dann über Dringlichkeitsrecht einzuholen. Das ist übrigens ein Punkt, der mich ganz besonders ärgert, weil wir da mit eigenartigen Vorgehensweisen vom Zweikammersystem praktisch zu einer einzigen Kammer zurückgestuft werden.
Ich muss Ihnen gestehen, Herr Präsident: Ich hätte als Ratspräsident nie akzeptiert, was geschehen ist, dass nämlich der Erstrat, der Nationalrat, dieses Geschäft verschiebt und nicht behandelt und wir jetzt als Zweitrat dieses Geschäft zuerst behandeln. Juristisch sei das möglich, hat man mir gesagt; aber ich kenne Leute, die auch Ratspräsidenten waren, die einem solchen Vorgehen nie zugestimmt hätten. Ein Parlament lebt davon, dass gewisse Regeln - auch Prozedurregeln - eingehalten werden, und zwar strikte, und dass Geschäfte nicht nach Bedarf hin und her geschoben werden. Ich muss das sehr bedauern.
In meiner beruflichen Eigenschaft - falls jemand Zweifel haben sollte: Ich bin Präsident der Gewerkschaft der Eisenbahner und vertrete hier unter anderem auch die Anliegen von 27 000 SBB-Altrentnern - ist für mich, neben der Frage der Rechtsgleichheit, die mich ungemein beschäftigt, der Bruch eines historischen Versprechens des Bundesrates aus dem Jahre 2001 das Schlimmste an dieser ganzen Geschichte. Ich will lobend beginnen - man soll das Positive immer auch hervorheben -: Wenn Sie da draussen einen Apparat einschalten und aufs Internet gehen, finden Sie heute noch unter dem Eidgenössischen Finanzdepartement ein Communiqué vom 31. Mai 2001. Dieses enthält einen Lead, einen Vorspann, und dort steht: "Alle Rentnerinnen und Rentner, die vor der Verselbstständigung der früheren Bundesregiebetriebe pensioniert worden sind, haben ihr Leben lang Anspruch auf den gleichen Teuerungsausgleich, welcher den Rentnerinnen und Rentnern des Bundes gewährt wird." So weit das Communiqué des Finanzdepartementes vom 31. Mai 2001. Lebenslänglich, das ganze Leben lang! Ich weiss, im Strafrecht ist "lebenslänglich" nicht ganz lebenslänglich, aber so schnelllebig, wie hier ein Versprechen aufgehoben und zurückgenommen worden ist, so schnelllebig ist nicht einmal das liberalste Strafrecht in diesem Land.
All diese Gründe führen mich dazu, Ihnen zu beantragen, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen - ich sage es noch einmal -, damit er alle offenen Fragen in einer Vorlage im ordentlichen Verfahren inklusive Vernehmlassung, inklusive Behandlung im Zweikammersystem nach den Regeln für normale Verhältnisse abhandeln kann.
Um abzukürzen, Herr Präsident, will ich gleich auch zu den übrigen Anträgen Stellung nehmen, damit ich dann nicht nochmals kommen muss. Ich könnte mich sonst am Ende noch in eine Hitze reden, und das wäre nicht gut. (Heiterkeit)
Meine Minderheitsanträge zu Artikel 5 Absatz 5 und zu Artikel 5a Absatz 1 bezwecken, jenen Satz streichen, der die Gleichbehandlung dieser Altrentner mit den Bundesrentnern aufhebt. Das ist der Streichungsantrag zur Aufhebung der Gleichbehandlung. Und wenn ich das sage, will ich auch noch ein Bekenntnis ablegen - was mir meine eigenen Leute übel nehmen, aber das gehört auch zum Geschäft -: Ich stelle keinen Antrag auf Beibehaltung des geltenden Rechtes, dass also der Rechtsanspruch beizubehalten sei, dass das Personal auf den hälftigen Teuerungsausgleich Anspruch habe. Diesen Antrag stelle ich nicht, weil ich damit die Glaubwürdigkeit des Anspruches auf Gleichbehandlung besonders unterstreichen möchte. Das ist mir ganz wichtig. Rein frankenmässig käme der Bund mit meinen Minderheitsanträgen also relativ günstig weg. Es wird ein Spötter auf der Gegenseite des Saales dann einwerfen, er habe die Sozialisten schon immer im Verdacht gehabt, sie möchten, dass alle gleich schlecht behandelt werden, während vernünftige Menschen möchten, dass alle gleich gut behandelt werden. Das war nur ein Kalauer dazwischen.
Zum letzten Minderheitsantrag unter Ziffer II: Ich bestreite mit dieser Minderheit die Dringlichkeit dieser Vorlage; ich werde der Dringlichkeit nicht zustimmen. Das betrifft den dritten Minderheitsantrag.
Damit habe ich zu diesem Geschäft gesprochen, und ich muss Ihnen bekennen: Seit dem 24. September 2004, seitdem mir durch bundesrätliches Communiqué bekannt geworden ist, dass der Bundesrat den Dringlichkeitsweg beschreitet, hat mir diese Vorlage sehr viel Mühe und auch sehr viel Kummer bereitet. Das wäre durch eine etwas andere Prozedur zu vermeiden gewesen, wobei ich auch da nicht die Unversöhnlichkeit zum Programm werden lassen will. Herr Bundesrat Merz empfängt in den nächsten Tagen Delegationen dieser entrechteten Altrentner, um mit ihnen eine Aussprache über verschiedene Fragen zu führen. Ich danke ausdrücklich für dieses Gesprächsangebot.