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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-12-08

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-08

Wortprotokoll

Inhaltlich habe ich zu den Einwendungen von Kollege Leuenberger bereits Stellung genommen. Hingegen hat er auf zwei Verfahrensbereiche hingewiesen; ich komme ganz kurz darauf zu sprechen:

1. Zur Behandlungsreihenfolge in den Räten: Vorgesehen war tatsächlich, dass der Nationalrat die Vorlage bereits letzte Woche als Erstrat hätte behandeln sollen. Dem ist nicht so; nun sind wir heute Erstrat. Wie war die Ausgangslage in der Kommission? Die Anträge der vorberatenden SPK-NR waren uns bereits bekannt. Wir haben uns auch vorsorglich damit befasst, sind aber vom Entwurf des Bundesrates ausgegangen; dies zur Klärung. An unseren Beschlüssen ändert die umgekehrte Reihenfolge deshalb nichts.

2. Herr Leuenberger hat die Frage der Dringlichkeit der Vorlage aufgegriffen. Ich habe dazu beim Eintreten noch nichts gesagt. Weshalb? Diese Frage wird eigentlich erst nach der Behandlung in den beiden Räten relevant. Erst dann kommt es zum Entscheid, wie mir dies auch vom Herrn Ratssekretär bestätigt worden ist. Aber ich erlaube mir, kurz dazu Stellung zu nehmen: Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung erlaubt die Dringlichkeit der Gesetzgebung, wenn das Inkrafttreten eines Bundesgesetzes keinen Aufschub duldet. Vorliegend begründet der Bundesrat die Dringlichkeit auf Seite 5427f. der Botschaft insbesondere mit finanziellen Motiven. Diese haben entsprechendes Gewicht, da bereits der Voranschlag 2005 ohne diese Massnahme kaum schuldenbremsenkonform gestaltet werden kann; ich habe darauf hingewiesen. Es kommt aber ein Weiteres hinzu, nämlich dass die zu treffenden Massnahmen sehr rasch durch die umfassende Revision des Pensionskassengesetzes des Bundes wieder abgelöst werden.

Damit ist nach der Meinung der Kommissionsmehrheit die Dringlichkeit ausgewiesen, und ich bitte Sie im Übrigen nochmals, den Rückweisungsantrag der Minderheit abzulehnen.