Schwaller Urs · Ständerat · 2004-12-08
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-12-08
Wortprotokoll
Dem VBS stehen im Voranschlag 2005 mit 4,706 Milliarden Franken im Vergleich zum Vorjahr rund 104 Millionen Franken weniger Mittel zur Verfügung. Die fehlenden Mittel werden zur Hauptsache bei den Rüstungsausgaben, 64 Millionen, bei den Personalausgaben, 58 Millionen, und im Verteidigungsbereich kompensiert. Auf der anderen Seite sind Mehrausgaben beim Truppenkredit, genauer: bei der Neuregelung der Soldzulagen, notwendig. Es geht hier um einen Betrag von 13 Millionen Franken. Die Einnahmen des VBS bewegen sich gemäss Voranschlag des Bundesrates mit 118 Millionen auf Vorjahresniveau.
In der Finanzkommission haben wir nach eingehender Diskussion beschlossen, die Position 6000.001 - Immobilienverkäufe - um 10 Millionen Franken zu erhöhen. Wir haben damit in dieser Frage mit dem Nationalrat gleichgezogen. Wichtig scheint mir hier folgende Feststellung zu sein: Die vom Bundesrat in seinem Entwurf eingestellten 25 Millionen Franken sind der Erlös aus jenen Verkäufen, die nach dem jetzigen Stand der Vorbereitungen im Jahr 2005 realistisch erscheinen. Wenn wir nun die Position Immobilienverkäufe um 10 Millionen erhöhen, geben wir damit ein Signal, dass wir eine möglichst beförderliche Behandlung bzw. den zügigen Verkauf von nicht mehr benötigten Objekten erwarten. Wir wollen aber keine Notverkäufe oder Verkäufe um jeden Preis auslösen. Wenn also in der Jahresrechnung 2005 der Betrag der nun eingestellten 35 Millionen Franken nicht ganz erreicht werden sollte, wird das ohne Kritik hinzunehmen sein.
Wir wollen in jedem Fall einen Verkauf zu Marktpreisen, und wir werden dementsprechend auch erst im Rückblick feststellen können, ob das vorgeschlagene Plus von 10 Millionen Franken tatsächlich mehr als eine Wunschvorstellung oder eine kosmetische Budgetverbesserung gewesen ist.
Im Übrigen verzichtet die Finanzkommission auf weitere Anträge. Das VBS-Budget erfüllt die Budgetvorgaben des Bundesrates und respektiert auch die Ausgabenplafonds, welche dieser gesetzt hat. Wir sind der Auffassung, dass beim Einsatz der verbleibenden Mittel dem VBS ein gewisser Spielraum zuzugestehen ist, um die Restrukturierung der Armee voranzutreiben. Dies gehört in die Führungsverantwortung des Departementes bzw. des Bundesrates, und es kann nicht sein, dass wir in der internen Mittelallokation gleich noch alle Feinabstimmungen selbst vornehmen. Was die grösseren Vorhaben anbelangt, so hat unser Rat diese bereits in Zusammenhang mit dem Rüstungs- und dem Immobilienprogramm im Detail diskutiert.
Eine letzte allgemeine Bemerkung gilt dem Personalabbau, der nach der Mittelkürzung unausweichlich ist. In der Finanzkommission haben wir angesprochen, dass dieser Abbau möglichst sozialverträglich zu bewerkstelligen ist. Gefordert wären vermehrt auch die übrigen Departemente, um bei der Neubesetzung freiwerdender Stellen den Entlassenen oder von einer Entlassung bedrohten Mitarbeitern des VBS, selbstverständlich unter Vorbehalt der erforderlichen Qualifikationen, eine gewisse Priorität einzuräumen. Offensichtlich ist das noch zu selten der Fall, wie man uns auch in der Subkommission gesagt hat. Wir bedauern dies, gehört es doch zu den wichtigen Pflichten eines jeden Arbeitgebers, bei Umstrukturierungen und Restrukturierungen möglichst alles zu machen, um den von den Massnahmen betroffenen Mitarbeitern Perspektiven anzubieten. Dies muss unter anderem auch heissen, dass die Ämter vom Bundesrat über alle Departemente hinweg verpflichtet werden, bei entsprechender Eignung Personal anzustellen, welches im VBS seine Stelle verliert. Es geht für den Bund darum, den Ruf zu behalten, ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein.
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