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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-12-08

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-08

Wortprotokoll

Es ist für Sie nicht neu, dass das Budget des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes verglichen mit jenen der anderen Departemente frankenmässig das kleinste ist. Dennoch geht es in diesem Budget um 1,45 Milliarden Schweizerfranken. Wir kennen auch die Besonderheit: 80 Prozent dieser Ausgaben entfallen auf den Flüchtlingsbereich bzw. auf das Budget des Bundesamtes für Migration. Gesamthaft gesehen legt der Bundesrat für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ein Budget vor, das verglichen mit den Ausgaben des Vorjahres um 3 Prozent tiefer liegt, was finanzpolitisch betrachtet sicher als erfreulich bezeichnet werden kann. Den Löwenanteil dieser Budgetreduktion trägt [PAGE 814] selbstverständlich auch jenes Bundesamt, auf das der Löwenanteil des Budgets entfällt, nämlich das Bundesamt für Migration. Für dieses Bundesamt wird ein Budget vorgelegt, das, wieder verglichen mit dem Vorjahresbudget, um 46 Millionen Franken oder 5 Prozent tiefer liegt. Dabei ist sich die Finanzkommission bewusst, dass diese Budgetierung immer von Unsicherheiten begleitet ist. Denn je nachdem, wie sich die Situation im Laufe eines Jahres entwickelt, kann es sein, dass sich diese Ausgaben dann wieder erhöhen.

Inhaltlich hat die Finanzkommission eigentlich einen anderen Schwerpunkt in diesem Departement angesprochen. Es ist die Budgetierung der sogenannten EffVor, die seinerzeit vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Parlament verabschiedet wurde, mit dem Hauptziel bzw. Hauptzweck, die organisierte Kriminalität in diesem Land wirkungsvoll zu bekämpfen.

Es hat sich gezeigt, dass die ursprünglichen Aufbau- und Ausbaupläne zurückgenommen worden sind. Das wurde teilweise auch öffentlich diskutiert. Daher hat die Finanzkommission dem Bundesrat die Frage gestellt, ob die im Budget 2005 eingesetzten Mittel zur erfolgreichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität, soweit sie bekannt ist, reichen. Die Antwort war eine Bejahung dieser Frage, und die Finanzkommission hat sich mit dieser Auskunft zufrieden gegeben. So weit meine allgemeinen Bemerkungen.

Ich komme nun zur Fahne, Seite A5, und mache die Bemerkungen gleich zu allen drei Positionen, die hier aufgeführt sind. Sie stellen auf der Fahne fest, dass die Finanzkommission beim Generalsekretariat, bei den Dienstleistungen Dritter, beantragt - übrigens einstimmig -, dem bundesrätlichen Betrag zuzustimmen, während der Nationalrat hier eine Budgetreduktion vorgenommen hat. Wir haben festgestellt, dass gegenüber dem Vorjahr die Aufwendungen des Generalsekretariates des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes um rund 670 000 Franken höher sind. Das Departement hat diese Ausgabenerhöhung so erklärt, dass es sagte, es sei vorgesehen, Studien über eine weitere Reorganisation und weitere Rationalisierungsmassnahmen in diesem Departement machen zu lassen. Diese Massnahmen würden mittelfristig dazu führen, dass weitere Einsparungen in diesem Departement möglich seien. Das hat dazu geführt, dass die Finanzkommission dem bundesrätlichen Antrag zustimmte.

Der Vollständigkeit halber muss ich darauf hinweisen, dass im Nationalrat gesagt worden ist, wenn denn schon gespart werden müsse, wenn die SVP schon so sparen wolle - da kamen noch parteipolitische Schlenker dazu -, dann werde bei einem SVP-Departement gespart.

Ich muss Ihnen sagen: In der Finanzkommission haben wir dieser Argumentation keine Beachtung geschenkt, wiewohl da und dort auch Lust vorhanden wäre, solcherlei zu tun. Ich beantrage Ihnen also, bei dieser Position gemäss Entwurf des Bundesrates zu beschliessen.

Bei der weiteren Position, bei der auf der Fahne eine Änderung gegenüber der ursprünglichen bundesrätlichen Vorlage aufgeführt ist, handelt es sich um eine budgetneutrale Umschichtung, nachdem das Departement hat feststellen müssen, dass die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation Lyon - das ist die Interpol, die wir alle aus den Krimis kennen - im Jahr 2005 höhere Mitgliederbeiträge verlangt; diese konnten durch eine Senkung der Position Übrige Sachausgaben kompensiert werden, wie Sie sie auf der Fahne finden. Somit handelt es sich hier um eine im Einvernehmen mit dem Departement und dem Bundesrat vorgenommene Änderung, der die Kommission zustimmt, wie es auch der Nationalrat bereits getan hat.

Dann darf ich noch mitteilen, dass die Finanzkommission den insgesamt sechs Nachtragskrediten aus dem Bereich des Justiz- und Polizeidepartementes zustimmt, weil festgestellt worden ist, dass diese Nachträge durchaus kompensiert werden können.

So weit meine Ausführungen zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.