Lexipedia

Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-12-08

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-08

Wortprotokoll

Ich danke dem Kommissionssprecher dafür, dass er mir zugebilligt hat, dass mein Minderheitsantrag mindestens verkehrspolitisch kohärent sei. Er hat damit auch zum Ausdruck bringen wollen, dass er finanzpolitisch problematisch sei, weil er in diesem Budget eine Aufstockung um 18 Millionen Franken bei der Position Trassenpreisverbilligung Wagenladungsverkehr fordere.

Vielleicht muss man bei meinem Antrag, trotz aller Skepsis, die ihm hier schon physisch entgegenschlägt, eines beachten: Bei diesem Budget wie auch bereits beim Entlastungsprogramm 2003 wurden in diesem Departement, im UVEK, beträchtliche Kürzungen vorgenommen. Dieses Budget ist recht streng mit diesem Departement. Ich will Ihnen offen gestehen: Die Lust, rein aus verkehrspolitischer Kohärenzargumentation Anträge zu stellen, wäre sehr gross gewesen. Vor wenigen Momenten, beim regionalen Personenverkehr, war meine Lust fast nicht zu bändigen. Ich habe aus Einsicht in finanzpolitische Gegebenheiten, die nun mal sind, wie sie sind, darauf verzichtet.

Nun kommen wir zur Trassenpreisverbilligung. Trassenpreisverbilligung ist ein ganz wesentliches Instrument der Verlagerungspolitik. Seinerzeit wurde sie anlässlich der Genehmigung des Landverkehrsabkommens bei den Bilateralen I als flankierende Massnahme beschlossen. Denn man befürchtete, dass die Erhöhung der Gewichtslimite im Strassentransportgewerbe in Richtung "40-Tönner" schrittweise dazu führen würde, dass der Schienengüterverkehr am Schluss in diesem Wettbewerb chancenlos dastünde.

Wir haben nun zur Kenntnis genommen, dass die seinerzeit im Budget eingesetzten Beträge kontinuierlich zurückgefahren werden sollen. Das wird grosso modo in der Tendenz auch akzeptiert, weil das ja eine Anstossfinanzierung sein sollte. Erlauben Sie mir immerhin eine Feststellung zu dieser Position, die gemäss Bundesrat im Budget noch mit 40 Millionen Franken figuriert: In der Rechnung 2003 waren 64 Millionen Franken eingesetzt, im Budget 2004 waren es 66 Millionen, was also vom Budget 2004 zum Budget 2005 bereits eine beträchtliche Reduktion um 26 Millionen Franken bedeutet. Dazu kommt, dass ein finanztechnisches Missgeschick dazu geführt hat, dass diesem Bereich noch zusätzlich Mittel entzogen werden.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat auftrags- und funktionsgemäss herausgefunden, dass offenbar bahnintern eine gewisse Quersubventionierung des Schienengüterverkehrs stattfindet, indem beim Rangieren Rabatte gewährt werden. Durch dieses Verbot der Quersubventionierung durch [PAGE 822] Rabattgewährung beim Rangieren - Rabatte, von denen sämtliche Verkehrsunternehmungen profitiert haben, die im Güterverkehr tätig sind, das sind in der Schweiz derzeit namentlich die SBB und die BLS - sind diesem Bereich mit einem Federstrich weitere 18 Millionen Franken entzogen worden. Das heisst also: Wenn wir die jetzige Budgetkürzung mit dem Resultat dieser auftrags- und aufgabengemäss vorgenommenen Übung der Eidgenössischen Finanzkontrolle zusammenzählen, haben wir insgesamt eine Kürzung um 46 Millionen Franken, Mittel, die dem Bereich Trassenverbilligung letztlich weniger zur Verfügung stehen. Es bleiben noch 53 Prozent der ursprünglich dafür vorgesehenen Mittel; es bedeutet also eine Halbierung.

Das führt mich nun dazu - ich muss leider verkehrspolitisch argumentieren, ohne dabei den Finanzpolitikern irgendwelche Vorwürfe zu machen; ich kenne die Sorgen und Nöte, die in der Finanzkommission diesbezüglich herrschen -, nicht etwa zu verlangen, dass man auf den bisherigen Budgetpositionen bleibt, und auch nicht, dass man die durch eine finanztechnische Übung weggenommenen Mittel voll kompensiert. Ich beantrage Ihnen, von diesen 46 Millionen, die im Jahre 2005 weggenommen werden sollen, seien auf dem Budgetweg 18 Millionen Franken zu entschädigen bzw. zu kompensieren. Ich möchte damit vermeiden, dass wir in zwei, drei Jahren dann feststellen müssen, dass wir über finanzpolitische Massnahmen und Budgetbeschlüsse der Verlagerungspolitik zumindest Riesenschwierigkeiten bereitet, wenn nicht gar ihr das Grab geschaufelt haben. Das könnte jenen, welche die Verlagerungspolitik immer bestritten haben, selbstverständlich wohl gefallen. Aber jenen, die nach wie vor zur Verlagerungspolitik stehen, bereitet das Sorge.

Ich darf noch eine Sekunde lang finanzpolitisch argumentieren: Ich bin in der Finanzkommission Zeuge davon geworden - und Sie werden es in wenigen Minuten auch werden, wenn wir uns bei der Position 806 wiederfinden -, dass die Finanzkommission, der Nationalrat übrigens auch, mit einem handstreichartigen Beschluss die Ausgaben gegenüber dem Entwurf des Bundesrates um fast 55 Millionen Franken erhöht hat. Ich meine die Position Allgemeine Strassenbeiträge und Finanzausgleich. Man hat dort einerseits argumentiert, dass dieser Verkehrsbereich schon erheblich zur Kasse gebeten worden sei. Andererseits hat man argumentiert - in der Beratung kommt ja das UVEK immer zuletzt, und den Letzten beissen die Hunde -, weil die Finanzkommission so diszipliniert gewesen sei, dass gegenüber den strengen Regeln der Schuldenbremse noch ein kleiner Spielraum bestehe, würde man nun diesen Spielraum bei der Position 806 nutzen.

Ich werde dort für eine Minderheit sagen: Nutzen wir meinetwegen den Spielraum, aber nicht gerade im Umfang von 55 Millionen Franken, sondern etwas bescheidener. Ich möchte jetzt finanzpolitisch einen Teil dieses Spielraumes, der offensichtlich bei der Position 806 zur Verfügung steht, nach vorne zu dieser Trassenpreisverbilligung transferieren, die ja letztlich auch dem Strassenverkehr zugute kommt. Denn wenn etwas weniger zusätzliche Lastwagen auf unseren Autobahnen verkehren, hat der Autoverkehr eher freie Fahrt für freie Bürger.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem im Gesamtkontext relativ bescheidenen Aufstockungsantrag zuzustimmen. Ich bitte Sie vor allem auch, den Zusammenhang mit der Position 806 zu sehen, wo ich dann einen Antrag stelle, der mithilft, dass finanzpolitisch nicht Spielraum ausgeschöpft wird, der gar nicht vorhanden ist.