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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-08

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-08

Wortprotokoll

Sie haben jetzt zwei Positionen gewissermassen gemeinsam beraten. Ich nehme an, dass anschliessend die Abstimmungen über beide Positionen nacheinander erfolgen werden. Ich äussere mich deshalb jetzt zu beiden Positionen.

Zunächst zur Frage der allgemeinen Strassenbeiträge an die Kantone - ich muss da ein bisschen ausholen, Herr Leuenberger -: Wir haben im letzten Jahr das Entlastungsprogramm 2003 verabschiedet. Der Bundeshaushalt ist ja im Wesentlichen ein Transferhaushalt, 70 Prozent des Bundeshaushaltes fliessen in Form von Subventionen an diverse Empfänger. Das sind in erster Linie die Sozialversicherungen, das sind aber vor allem auch die Kantone. Die Kantone sind daher, wenn Sie so wollen, für uns ganz wichtige Partner im ganzen Transferbereich. Deshalb war zu erwarten, dass die Kantone mit Argusaugen darauf schauen und fragen würden: Ja, wie viel müssen wir jetzt an die Entlastungsprogramme des Bundes beitragen, wir, die wir teilweise selber Entlastungsprogramme vollziehen? Viele Kantone sind ja dabei, ihren Haushalt jetzt auch durch Sparmassnahmen und Kürzungen ins Lot zu bringen. Am Ende kam dann der Bescheid, dass man eigentlich mit dem, was im Jahr 2003 geschehen sei, zufrieden sei. Ich glaube, es ging um eine Grössenordnung von 6 oder 7 Prozent. Die Kantone haben gesagt, das sei für sie akzeptabel.

Dann kam das Entlastungsprogramm 2004. Dieses wurde im letzten Sommer vom Bundesrat verabschiedet. Wir haben, weil die Kantone eben erneut eine zentrale Rolle spielen, eine Art Vorvernehmlassung durchgeführt. Wir haben gesagt: Wir sprechen uns mit den Kantonen ab und schauen einmal, wie sie auf das ganze Programm reagieren. Die Antwort der Kantone lautete folgendermassen:

1. Sie sind grundsätzlich mit dem Entlastungsprogramm 2004 einverstanden. Sie gehen mit der Marschrichtung des Bundes zur Stabilisierung der Schuldenentwicklung einig.

2. Sie sind im Wesentlichen mit den Massnahmen einverstanden, die der Bundesrat in diesem Programm vorschlägt.

3. Jetzt komme ich zum Thema: Es gab einen Bereich, der gewissermassen als Schicksalsfrage bezeichnet wurde, und das ist genau der Bereich der ausserordentlichen, nicht zweckgebundenen Strassenbeiträge. Da muss man wissen - und all diejenigen unter Ihnen, die in Kantonsregierungen tätig waren, werden es bestätigen -, dass diese Beiträge einen besonderen Charme haben. Sie haben nämlich den Charme, dass sie nicht wahnsinnig zweckgebunden sind, dass die Kantone damit also ein bisschen arbeiten können. Das ist ein Beitrag, der nicht gleich wieder direkt in Projekte fliesst.

Das entspricht natürlich auch etwas der Philosophie des NFA. Wir haben gesagt, wir müssten den Kantonen wieder mehr freie Mittel geben, damit sie selber Prioritäten setzen könnten. Insofern geht natürlich genau dieser Beitrag in diese Richtung, die mit dem NFA zusammenhängt. Die Kantone haben uns gesagt: Deshalb möchten wir, dass ihr davon Abstand nehmt. Ich habe ihnen erwidert, dass ich, auch in Anerkennung ihrer Situation, nicht bereit sei, im Vorfeld der Vernehmlassung der Botschaft - die Botschaft wird demnächst vom Bundesrat verabschiedet - dieses Paket vorzeitig aufzuschnüren. Denn warum soll ich dann in anderen Fällen nicht auch Hand bieten, wenn ich hier sage, ich sei mit diesen 54 Millionen Franken einverstanden? Die heutige Debatte zeigt, dass es andere Fälle gäbe; so hätte ich in diesem ganzen EP 2004 keine Linie mehr. Ich möchte es so in der Botschaft haben und in die Diskussion geben, wie es der Bundesrat beschlossen hat. Ich signalisiere jedoch ein gewisses Wohlwollen, wenn die Kantone als Empfänger dieser Subventionen daraus eine Schicksalsfrage machen.

Ich muss Ihnen aber ehrlich sagen, dass ich noch nicht weiss, wie wir das kompensieren sollen. Insofern hat Herr Leuenberger natürlich schon Recht, wenn er sagt: Was macht ihr dann? Ihr schreibt eine Null und sagt nicht, wie man dieses Loch - und eine Null hat bekanntlich die Eigenschaft, rund zu sein - wieder füllt. Da muss ich ihm sagen, dass ich das tatsächlich noch nicht weiss.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Eine erste Möglichkeit wäre, im Verkehrsbereich eine Kompensation vorzunehmen. Aber als ich Herrn Hess zuhörte, sind mir fast die Tränen gekommen. Wenn ich Herrn Jenny höre, wenn ich berücksichtige, was ich eingangs gesagt habe, dass nämlich der Verkehrsbereich trotz dieser Kürzungen und Sparmassnahmen immer noch um 4,4 Prozent wächst, dann stelle ich fest, dass es schwierig ist, im Verkehrsbereich diese rund 50 Millionen Franken zu kompensieren.

Die zweite Möglichkeit ist, die Kompensation in den Departementen vorzunehmen. Da müsste ich zurück zum Bundesrat mit den Quoten, die wir im Entlastungsprogramm 2004 für die Departemente festgelegt haben, und sagen, man müsse hier noch etwas tun.

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, und da komme ich zurück zum Transfercharakter des Bundeshaushaltes. Ich müsste den Kantonen sagen: 70 Prozent des Haushaltes sind im Transferbereich - davon fliesst sehr viel vom Bund an die Kantone; wir müssen in diesem Bereich etwas anderes suchen.

Da habe ich jetzt auch keine Patentrezepte. Das erwarten Sie von mir wahrscheinlich ja auch nicht, denn wenn Sie so beschliessen, ist es einfach der Auftrag des Bundesrates, hier nach Lösungen zu suchen. Das will ich gerne akzeptieren.

Jetzt noch ein Wort zum NFA: Nicht wahr, es hatte möglicherweise schon etwas mit dem NFA zu tun, aber nicht nur aus abstimmungspolitischen Gründen, sondern auch, weil der NFA im Bereich der Verkehrsfinanzierung teilweise neue Voraussetzungen schafft. Ich erinnere Sie daran, dass mit der NFA-Vorlage jetzt die verfassungsmässige Grundlage dafür gegeben ist, dass der Bund die Nationalstrassen künftig vollkommen übernimmt. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren, nachdem die Autobahnen fertig gebaut sind, werden wir diese übernehmen, und es besteht die Absicht, sie in eine Sonderanstalt des öffentlichen Rechtes zu transferieren. Wir werden Sie mit diesem Projekt selbstverständlich konfrontieren. Dann sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass sich der Bund schwergewichtig der Nationalstrassen annimmt. Ich bin davon überzeugt, dass daraus Effizienzgewinne entstehen werden, nur schon in Bezug auf den Unterhalt. Wenn ich bedenke, dass wir heute für die - verglichen mit anderen europäischen Ländern - eigentlich bescheidene Anzahl Kilometer mehr als 40 Werkhöfe haben, dann glaube ich, dass wir da vermutlich mehr Mittel für die Investitionen haben werden.

Ein weiterer Punkt ist die Grundlage für die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs aus den Mitteln der Mineralöl- und Treibstoffzuschläge. Nicht wahr, das Projekt Avanti ist ja im Februar dieses Jahres abgelehnt worden. Aber wir sind uns darüber im Klaren, dass damit - es wurde gestern in der Diskussion auch gesagt - insbesondere das Problem der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs ungelöst bleibt. Der Bundesrat möchte deshalb eine Dopo-Avanti-Vorlage präsentieren, welche es eben auch ermöglicht, für den Agglomerationsverkehr Mittel in der Grössenordnung, wie sie mit Avanti vorgesehen waren - also 300, 400 Millionen Franken -, umzulenken. Das sind Voraussetzungen, die mit der Abstimmung vor zehn Tagen vom Volk geschaffen wurden und mit denen wir jetzt arbeiten können.

Jetzt ein allerletztes Wort an die Adresse der Herren Jenny und Hess. Ich bin mir natürlich schon bewusst, dass es sehr [PAGE 828] problematisch ist, wenn man irgendwo einen Baubeginn gemacht hat und dann wieder aufhört; das ist nicht sinnvoll. Ich erinnere mich hier auch an ein Votum von Herrn Pfisterer, der vor einem oder zwei Jahren justament davor warnte. Er sagte nämlich: Wenn ihr kürzt bei Bauten, dann tut das ja nicht dort, wo man begonnen hat. Diesen Fällen muss man nachgehen. Aber es darf hier nicht der Eindruck entstehen, Herr Hess, dass wir jetzt einfach bei begonnenen Projekten den Hebel ansetzen. Das kann in dem Fall, der mir nicht bekannt ist, durchaus so sein. Aber ich möchte Ihnen doch die Zusicherung abgeben: Das darf nicht die Politik des Bundes sein. Es wäre auch im Widerspruch dazu, dass wir gesagt haben, die Nationalstrassen müssten zuerst fertig gebaut werden und dann übernähmen wir sie zum Betrieb.

Insofern hoffe ich, dass Sie das jetzt nicht als eine Schicksalsfrage für dieses Budget betrachten, denn immerhin: Je nachdem, wie jetzt die Abstimmungen herauskommen, wird es dann sehr kritisch. Dann sind Sie nämlich 100 Millionen Franken neben dem Ziel, und dann haben Sie alle Diskussionen, die wir zum Teil um eine oder zwei Millionen geführt haben, mit einem Federstrich wieder vom Tisch. Ich möchte Sie schon an Ihre finanzpolitische Verantwortung erinnern, im Sinne der "Morgenandacht" Ihres Kommissionspräsidenten, dass Sie gerade hier, beim Verkehr, die Linie halten, so, wie Sie sie bisher gehalten haben.