Brändli Christoffel · Ständerat · 2004-12-09
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-09
Wortprotokoll
Il contract en discussiun vul reglar las relaziuns tranter l'Austria e la Svizra en connex cun la realisaziun dad ina nova ovra electrica en la regiun da Engiadina bassa/Austria.
Gegenstand des Abkommens ist die Nutzbarmachung der Wasserkraft des Inn und seiner Grenzzuflüsse im Grenzgebiet Unterengadin/Österreich. Das Abkommen regelt die Verfahren und Bedingungen, die bei der Nutzung der gemeinsamen Gewässer einzuhalten sind. Neben dem Bau und dem Betrieb der vorgesehenen Anlagen regelt das Abkommen, wie die Energie unter den Vertragsstaaten aufgeteilt werden soll. Ferner enthält es Bestimmungen über wirtschaftliche, fiskalische und zollrechtliche Fragen sowie bezüglich der Erledigung allfälliger Streitigkeiten. Man könnte sagen: In diesem Abkommen ist an alles gedacht worden; sogar die zollrechtliche Belastung des Bierkonsums der Bauarbeiter ist in diesem Abkommen festgelegt.
Das Hauptinteresse an der Realisierung der Anlagen liegt auf österreichischer Seite. Die Schweiz ist mit rund 15 Prozent beteiligt; sie ist damit auch nur beschränkt am Risiko beteiligt. Der schweizerische Anteil wird von den Engadiner Kraftwerken gehalten. Das Projekt steht im Einklang mit der Energiepolitik des Bundes, derzufolge einheimische und erneuerbare Energien besonders zu fördern sind. Es ist mit einem Investitionsvolumen von 300 Millionen Franken und einer Produktion von 400 Gigawatt zu rechnen. Zum ökologischen Aspekt kann man festhalten, dass der Schwallbetrieb bisher Schwankungen von bis zu 1,2 Metern ergeben hat. Mit der Realisierung dieses Kraftwerkes verlagert man dieses Problem nach Österreich, und damit haben wir dort auch weniger Konflikte. Das ist aber kein entscheidender Grund für die Zustimmung.
Wie geht es weiter, wenn wir dem Abkommen zustimmen? Nach der Zustimmung von National- und Ständerat läuft noch eine Referendumsfrist, weil der Staatsvertrag unbefristet ist. Bis heute gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vertrag oder das Bauwerk umstritten ist. Nach Ablauf der innerstaatlichen Genehmigungsverfahren, in Österreich noch durch die EU-Kommission und den Nationalrat vorzunehmen, kann das Konzessions- und Baubewilligungsverfahren [PAGE 850] in Österreich und in der Schweiz eingeleitet werden. Bei uns ist das einstufige, kombinierte Verfahren vorgesehen. Man kann davon ausgehen, dass frühestens 2010 eine Inbetriebnahme möglich sein wird.
Noch eine Bemerkung bezüglich der langen Fristen, welche allerdings nicht der Bund verschuldet hat: Es ist erwähnenswert, dass das erste Gesuch in dieser Angelegenheit 1982 eingeleitet wurde; die ganze Geschichte beweist einmal mehr, dass die Verfahren wesentlich länger dauern als die Bauzeit.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und ihm zuzustimmen.