Langenberger Christiane · Ständerat · 2004-12-13
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-13
Wortprotokoll
Der Nationalrat ist uns bei einigen Differenzen entgegengekommen, sodass nur noch eine gewichtige Differenz bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b besteht.
Zur allgemeinen Information: Mit 7 zu 4 Stimmen hat unsere Kommission Festhalten beschlossen. Wenn wir diese Differenz aufrechterhalten, so geht sie zurück in den Nationalrat, der mit 155 zu 18 Stimmen an seiner Version festgehalten hatte. Ich möchte nichts vorwegnehmen, aber doch darauf hinweisen, dass die Chancen nicht sehr gross sind, dass wir den Nationalrat überzeugen können, umso weniger, als wir selbst eine Minderheit haben, die seinem Beschluss zustimmt. Wir müssen dieses Geschäft abschliessen, da wir im Juni 2005 mit dem Bachelor starten wollen. Die Fachhochschulen sind gegenüber den Universitäten im Verzug; ein weiterer Aufschub hätte gravierende Folgen. Im Jahre 2008 sollen weitere Schritte folgen, wenn wir das neue Hochschulgesetz haben. Wir haben also noch Gelegenheit, unsere Anliegen einzubringen.
Worum geht es, und warum ist die Mehrheit dem Nationalrat nicht gefolgt? Es handelt sich immer noch um die Zulassung an eine Fachhochschule, die über eine Berufsmaturität erfolgen soll. Laut Bundesrat und Nationalrat will man die beiden Studiengänge Universität und Fachhochschule klar voneinander trennen und nicht die Gefahr einer Schwächung der Berufsmatura riskieren. Man will die Qualität der praxisbezogenen Vorbereitung auf die Fachhochschulen nicht schwächen. Vom Studienbeginn an sind diese Kenntnisse wichtig, und ohne diese Kenntnisse haben die anderen Maturanden ein zu grosses Defizit.
Dann wehrt man sich auch gegen die Ungleichheiten bei den "Passerellen". Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura an Universitäten werden nur mit einer Ergänzungsprüfung zugelassen, die vor Studienbeginn abzulegen ist. Auf der anderen Seite soll der Eintritt in Fachhochschulen für Gymnasiasten oder gymnasiale Maturanden mit der Forderung verknüpft werden, einjährige praktische Erfahrungen mitzubringen. Unsere Lösung mit der flexiblen Formulierung "in der Regel" wurde als unklar und inkonsequent betrachtet.
Die Kritik am Mangel an Praktikumsplätzen kann man überwinden. Schon heute sind die Fachhochschulen via Fachhochschulverordnung sowie Zulassungsverordnung dazu verpflichtet, die Praktikanten bei der Suche nach einer Praktikumsstelle zu unterstützen. Fachhochschulen und Wirtschaft arbeiten gut zusammen und sollten dieses Problem gemeinsam angehen. Man wird sich um Anreize bemühen, und in gewissen welschen Kantonen gibt es zudem Berufsschulen, die diese Praktika anbieten. Die Mehrheit hat auf Berufe wie auf Informatik- und Ingenieurberufe oder auf physiotherapeutische und künstlerische Berufe hingewiesen, für welche dieses Profil nicht stimmt und für welche keine Praktika bestehen. Sie hat auch auf die grossen regionalen Unterschiede bezüglich Maturandenanteil hingewiesen und auf der so wichtigen Durchlässigkeit insistiert, die wir fördern wollen.
Wir wollen, dass der Bundesrat diese Forderung wirklich ernst nimmt. Deshalb haben wir es als wichtig erachtet, dass der Nationalrat unsere Betrachtungsweise auch nochmals diskutiert. Es geht also hier um einen politischen Entscheid.